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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-D0-104
Anlage-Nr. :               11c
Seite :                    1/7                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  51R0855
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Radausführung:                                         51R0855.37
Radgröße:                                               8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2300 mm




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : VOLKSWAGEN-VW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile  Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
13, 1F, 3CC, 5N, 16              Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
3D, 3d                           Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 140 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27 mm
7N                               Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27,5 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-D0-104
Anlage-Nr. :               11c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ:                          3D
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189*..
Motorleistung  Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 177; 206; 246 VW Phaeton               245/35R20                         A02) bis A10)
                                        T95)

                                            255/35R20
                                            A01)K03)T97)

e1*98/14*0189*03      1650/1410(1500)                                     5/112/57
e1*2001/116*0189*18



Typ:                         3d
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0452*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 206; 246     VW Phaeton              245/35R20                           A02) bis A10)
                                      T95)

                                            255/35R20
                                            A01)K03)T97)

e1*2007/46*0452*01    1550/1390(1445)                                     5/112/57,1



Typ:                         1F
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0349*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 155   EOS                     225/30R20                           A01) bis A10)
                                      M00)T85)                            K01)K04)K63)K71)

                                            235/30R20
                                            K13)K22)K27)

 184 bis 191          EOS                   225/30R20                     A01) bis A10)
                                            E71)M00)T85)                  K01)K04)K63)K71)

                                            225/30R20 M+S
                                            M00)T85)

                                            235/30R20
                                            K13)K22)K27)
e1*2001/116*0349*16   1120 / 1000 (1060)                                  5/112/57,1



Typ:                         3CC
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0468*..
Motorleistung Handelsbezeichnung      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 220   Passat CC              235/30R20                           A01) bis A10)
                                      T88)                                K03)K04)K82)K83)K84)

e1*2001/116*0468*11   1130/1030(1115) 2WD                                 5/112/57,1
                      1170/1100(1180) 4WD




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-D0-104
Anlage-Nr. :               11c
Seite :                    3/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ:                         5N
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0450*..,
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 155    Tiguan                 245/35R20                         A01) bis A10)
                                      K03)                              K04)K80)

                                           255/35R20
                                           K01)

e1*2001/116*0450*12   1190 / 1130 (1205)                                5/112/57,1



Typ:                         5N
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0487*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 155    Tiguan                 245/35R20                         A01) bis A10)
                                      K03)                              K04)K80)

                                           255/35R20
                                           K01)

e1*2007/46*0487*03    1190 / 1170 (0)



Typ:                         13
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0471*..
Motorleistung Handelsbezeichnung      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 90 bis 118;   Scirocco               225/30R20                         A01) bis A10)
 147; 155                             M00)T85)                          K15)

e1*2001/116*0471*08   1080/770(0)                                       5/112/57,1



Typ:                         7N
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0401*..
Motorleistung Handelsbezeichnung      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 147   Sharan                  255/30R20                         A01) bis A10)
                                      T92)                              K02)K03)

e1*2007/46*0401*03    1310/1390(0)                                      5/112/57,1



Typ:                         7N
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0434*..
Motorleistung Handelsbezeichnung      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 147   Sharan                  255/30R20                         A01) bis A10)
                                      T92)                              K02)K03)

e1*2007/46*0434*03    1270/1250(0)                                      5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-D0-104
Anlage-Nr. :               11c
Seite :                    4/7                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
16                             e1*2007/46*0539*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 147      VW New Beetle           225/35R20                         A02) bis A10)
                (ab Mod. 2011)          A01)K01)K04)K95)

                                         245/30R20
                                         A01)K01)K02)K26)K95)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-D0-104
Anlage-Nr. :               11c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E71) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.




RA-000491-D0-104-11c~VW-5-112-57-ET35_51R0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-D0-104
Anlage-Nr. :               11c
Seite :                    6/7                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

K71) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase
     abzutrennen oder nach innen umzuformen.

K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
        Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der
        Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
        Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der
        Radmitte umzulegen,
     - der Kunstsoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K83) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende
     Kunststoffkante des Verbreiterungsflap zu kürzen.

K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur
        Stoßfängeroberkante umzulegen und aufzuweiten,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu
        entfernen
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45° vor Radmitte bis
        Stoßfängeroberkante umzulegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.




RA-000491-D0-104-11c~VW-5-112-57-ET35_51R0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-D0-104
Anlage-Nr. :               11c
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 11c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 26.04.2012




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