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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 47895 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000491-N0-104
Anlage-Nr. :                16e
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                           51R0855
Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                       Ronal
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                   51R0855.08
Radausführungskennz.:                                            51R0855.08
Radgröße:                                                        8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                                 35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             114,3 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                            82,00 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                               950 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       MAZDA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                             moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                    ZP50846     110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                    ZP50846     120 Nm

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                               e11*2001/116*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121      Mazda 3                  225/30R20                                A01) bis A10)
                (4-/ 5-Türer, ab                                                  BF1) E50a) K01) K02) K15)
                Modelljahr 2014)                                                  M00) T85)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 47895 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000491-N0-104
Anlage-Nr. :                16e
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R0855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                              e1*2001/116*0448*..
GHE                             e13*2007/46*1075*..
GJ                              e1*2007/46*1001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 143      Mazda 6                  225/35R20                         A01) bis A10)
                (bei Typ GH nur          T90)                              BF1) E51a) K01)
                Ausführungen ab EG-
                Genehmigungs-Nr.         235/35R20
                e1*2001/116*0448*14, K04) K12) K68)
                bei Typ GHE nur
                Ausführungen ab EG-      245/35R20
                Genehmigungs-Nr.         K04) K12) K25) K67) K68)
                e13*2007/46*1075*06)
                                         255/30R20
                                         K04) K12) K68)

                                        255/35R20
                                        K04) K12) K25) K28) K67) K68)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1                           e1*2007/46*1335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115      Mazda CX-3             225/30R20                           A01) bis A10)
                                       M00)                                BF1) K01) K04)

                                        225/35R20

                                        235/30R20


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                            e1*2001/116*0448*..
GHE                           e13*2007/46*1075*..
KE                            e13*2007/46*1247*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141     Mazda CX-5             235/45R20                           A01) bis A10)
                                                                           BF1) K01)
                                        245/45R20
                                        K04)

                                        255/40R20
                                        K02)

                                        255/45R20
                                        G0F) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 47895 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000491-N0-104
Anlage-Nr. :                16e
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
KF                            e13*2007/46*1803*..
KFE                           e13*2007/46*1832*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 143     Mazda CX-5            235/45R20                         A01) bis A10)
                                      K04)                              BF1)

                                       245/40R20
                                       K01) K04)

                                       245/45R20
                                       K01) K04)

                                       255/40R20
                                       K01) K02)

                                       255/45R20
                                       G0F) K01) K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ER                            e11*2001/116*0308*..
ERE                           e13*2007/46*1109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191     Mazda CX-7            235/45R20                         A01) bis A10)
                                                                        BF1) K04)
                                       245/45R20
                                       K01)

                                       255/45R20
                                       K01) K51)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
TB1                           e13*KS07/46*0005*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
204             Mazda CX-9            245/50R20                         A02) bis A10)
                                                                        BF2)
                                       255/45R20

                                       255/50R20
                                       A01) K01)

                                       265/45R20

                                       275/45R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 47895 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000491-N0-104
Anlage-Nr. :                16e
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                            e13*2007/46*2041*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 143      Mazda CX-30           225/40R20                         A01) bis A10)
                (2WD)                                                   BF2) K01) K04)
                                      235/35R20
                                      A93)

                                       235/40R20

                                       245/35R20
                                       A93a)

                                       255/35R20


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                            e13*2007/46*2041*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 137      Mazda CX-30           225/40R20                         A01) bis A10)
                (4WD)                                                   BF2) K01) K04)
                                      235/40R20

                                       245/35R20
                                       A93a)

                                       255/35R20


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DR                            e13*2007/46*2300*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 81       Mazda MX-30           225/40R20                         A01) bis A10)
                                      A93a) K04)                        BF2) K01)

                                       235/40R20
                                       K04)

                                       245/35R20
                                       A93) K04)

                                       255/35R20
                                       A93a) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 47895 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000491-N0-104
Anlage-Nr. :                16e
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
KH01                          e13*2018/858*00255*..
KH01E                         e13*2018/858*00449*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
141 bis 187     Mazda CX-60           235/50R20                            A01) bis A10)
                                      A94a)                                A11) BF2) K01) K02)

                                       245/45R20
                                       A94)

                                       255/45R20
                                       A94)

                                       265/45R20


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 47895 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000491-N0-104
Anlage-Nr. :                16e
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R0855


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 120 Nm

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6; siehe
      Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
      Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
      Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
      Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 47895 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000491-N0-104
Anlage-Nr. :                16e
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R0855


G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K51)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der hinteren Türdichtung bis zur
       Stoßfängeroberkante umzulegen.

K67)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich 25° hinter der Radmitte ist zu
         entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 10° vor Radmitte bis 30° hinter
         Radmitte umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
         umgelegte Radhauskante zu klemmen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 47895 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000491-N0-104
Anlage-Nr. :                16e
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R0855


K68)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
         eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 16e mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 51R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 05.07.2024