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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-H0-104
Anlage-Nr. :               13b
Seite :                    1/9                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     51R0855
Art des Rades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            51R0855.08
Radgröße:                                                  8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                      82,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                            950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2300 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Toyota (J)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
AL1(a), AZ1, HAL1(a), HL10(a),   Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP50880 110 Nm
HS19(a), L10(a), S19(A), T27,    M12x1,5
UXC1(EU, M)
AX1T(EU,M), AX1T(EU,M)-          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                    ZP50880 120 Nm
TMG, XA3(A), XA4 (EU, M)         M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-H0-104
Anlage-Nr. :               13b
Seite :                    2/9                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S19(a)                         e6*2001/116*0103*..
HS19(a)                        e6*2001/116*0106*..
L10(a)                         e6*2007/46*0034*..
HL10(a)                        e6*2007/46*0035*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne                hinten
133 bis 215     Lexus GS200T, GS250,    225/35R20            255/30R20            A01) bis A10)
                GS300H, GS450H          N235)                K04)T92)             E65)E66)V00)

                                          225/35R20 M+S        255/30R20 M+S      A01) bis A10)
                                                               K04)T92)           E65)E66)V00)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S19(a)                         e6*2001/116*0103*..
HS19(a)                        e6*2001/116*0106*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 255     Lexus GS300, GS430,     245/30R20                                 A02) bis A10)
                G460, GS450H            A01)K04)K70)T90)                          E64)

                                          255/30R20
                                          A01)K03)K04)K70)T92)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          235/30R20            245/30R20          A01) bis A10)
                                          A93a)N245)           K04)K70)T90)       E64)V00)

                                          245/30R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                               K04)K70)T92)       E64)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AZ1                            e6*2007/46*0111*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 bis 175     Lexus NX200t, NX300h    245/40R20                                 A02) bis A10)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-H0-104
Anlage-Nr. :               13b
Seite :                    3/9                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UXC1(EU, M)                    e11*2007/46*1532*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
351             Lexus RCF               235/35R20                          A02) bis A10)
                                        A94)

                                         235/35R20 M+S
                                         A94)

                                         255/30R20
                                         A01)A94)K01)

                                         255/30R20 M+S
                                         A01)A94)K01)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AL1(a)                         e6*2001/116*0117*..
HAL1(a)                        e6*2001/116*0118*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 204     Lexus RX350, RX450H     235/45R20                          A02) bis A10)

                                         245/45R20

                                         255/45R20

                                         265/45R20




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                             e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130      Toyota Avensis           235/35R20                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A01)G0Z)K01)K04)K13)K22)K81)

                                         255/30R20
                                         A01)GCS)K01)K04)K81)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-H0-104
Anlage-Nr. :               13b
Seite :                    4/9                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1T(EU,M)                   e11*2007/46*3641*..
AX1T(EU,M)-TMG               e13*2007/46*1765*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 85     Toyota C-HR             225/35R20                              A02) bis A10)
                                      A01)K01)K04)K91)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(a)                           e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                235/45R20                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung, A01)K01)                          E62)
                nur bis EG-Genehmigungs-
                Nr.: e6*2001/116*0105*08) 245/40R20
                                           A01)K01)K04)

                                           255/40R20
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(a)                            e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                235/45R20                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung,                                    E62)
                nur bis EG-Genehmigungs- 245/40R20
                Nr.: e6*2001/116*0105*08)
                                           255/40R20




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-H0-104
Anlage-Nr. :               13b
Seite :                    5/9                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(a)                          e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M)                     e6*2007/46*0166*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 114      Toyota RAV4              235/45R20                         A02) bis A10)
                (nur Ausführungen ab EG- G2H)                              E63)
                Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*09 bzw. 245/40R20
                e6*2007/46*0166*00)
                                          245/45R20
                                          G5Z)

                                          255/35R20
                                          A01)G2E)K01)

                                          255/40R20
                                          A01)K01)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
         müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
         und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-000491-H0-104-13b~TO-5-114_3-60-ET35_51R0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-H0-104
Anlage-Nr. :               13b
Seite :                    6/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
       verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
       ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e6*2001/116*0105*08

E63)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
       e6*2001/116*0105*09 bzw. e6*2007/46*0166*00

E64)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e6*2001/116*0103*05 beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a)

E65)   Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06

E66)   Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
       des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
       StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
       Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
       werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-H0-104
Anlage-Nr. :               13b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


G0Z)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17
       ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G2E)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16
       ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G2H)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18,
       225/65R17, 235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
       bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G5Z)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18,
       225/65R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
       bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

GCS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
     bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
       vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
       bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000491-H0-104-13b~TO-5-114_3-60-ET35_51R0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-H0-104
Anlage-Nr. :               13b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


K13)     An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
         Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
         entsprechend zu kürzen.

K22)     An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
         klemmen bzw. auszuschneiden.

K70)    An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen
        erforderlich:
       - das Gummikederband an den Radhauskante ist zu entfernen,
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 150 mm oberhalb Schweller bis zum
         hinteren Stoßfänger komplett umzulegen (Restbreite 8..10 mm).

K81)     An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der
         Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und
         Blechlasche entsprechend zu kürzen.

K91)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf
         eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
       - die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung
         umzulegen (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T90)     Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
         Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen
         auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)     Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
         Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen
         auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)     Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
         Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
         wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
         Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
         und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
         freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


RA-000491-H0-104-13b~TO-5-114_3-60-ET35_51R0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-H0-104
Anlage-Nr. :               13b
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Die Anlage Nr. 13b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 17.10.2017




RA-000491-H0-104-13b~TO-5-114_3-60-ET35_51R0855.docx