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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-K0-104
Anlage-Nr. :               13b
Seite :                    1/9                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     51R0855
Art des Rades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            51R0855.08
Radgröße:                                                  8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                      82,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                            950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2300 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Toyota (J)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
AL1(a), AZ1, HAL1(a), HL10(a),   Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP50880 110 Nm
HS19(a), L10(a), S19(A), T27,    M12x1,5
UXC1(EU, M), UXC1(EU,M),
XV7(EU,M), XZ1L(EU,M)
AX1T(EU,M), AX1T(EU,M)-          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP50880 120 Nm
TMG, XA3(A), XA4 (EU, M),        M12x1,5
XA5(EU,M), XA5(EU,M)-TMG




RA-000491-K0-104-13b~TO-5-114_3-60-ET35_51R0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-K0-104
Anlage-Nr. :               13b
Seite :                    2/9                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XZ1L(EU,M)                     e6*2007/46*0250*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
131             Lexus ES                225/35R20                                 A02) bis A10)
                                        N235)

                                          235/35R20

                                          245/30R20
                                          A01)A93)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S19(a)                         e6*2001/116*0103*..
HS19(a)                        e6*2001/116*0106*..
L10(a)                         e6*2007/46*0034*..
HL10(a)                        e6*2007/46*0035*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne                hinten
133 bis 215     Lexus GS200T, GS250,    225/35R20            255/30R20            A01) bis A10)
                GS300, GS300H, GS450H N235)                  K04)T92)             E65)E66)V00)




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S19(a)                         e6*2001/116*0103*..
HS19(a)                        e6*2001/116*0106*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 255     Lexus GS300, GS430,     245/30R20                                 A02) bis A10)
                GS460, GS450H           A01)K04)K70)T90)                          E64)

                                          255/30R20
                                          A01)K03)K04)K70)T92)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          235/30R20            245/30R20          A01) bis A10)
                                          A93a)N245)           K04)K70)T90)       E64)V00)

                                          245/30R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                               K04)K70)T92)       E64)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-K0-104
Anlage-Nr. :               13b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AZ1                            e6*2007/46*0111*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 bis 175     Lexus NX200t, NX300,    245/40R20                          A02) bis A10)
                NX300h




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UXC1(EU, M)                    e11*2007/46*1532*..
UXC1(EU,M)                     e6*2007/46*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
341 bis 351     Lexus RCF               235/35R20                          A02) bis A10)
                                        A94)

                                         255/30R20
                                         A01)A94)K01)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AL1(a)                         e6*2001/116*0117*..
HAL1(a)                        e6*2001/116*0118*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 204     Lexus RX350, RX450H     235/45R20                          A02) bis A10)

                                         245/45R20

                                         255/45R20

                                         265/45R20



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                             e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130      Toyota Avensis           235/35R20                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A01)G0Z)K01)K04)K13)K22)K81)

                                         255/30R20
                                         A01)GCS)K01)K04)K81)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-K0-104
Anlage-Nr. :               13b
Seite :                    4/9                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XV7(EU,M)                      e6*2007/46*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
131             Toyota Camry            225/35R20                            A02) bis A10)
                                        A01)K04)

                                           235/35R20
                                           A01)K01)K02)

                                           245/30R20
                                           A01)K01)K02)



Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1T(EU,M)                   e11*2007/46*3641*..
AX1T(EU,M)-TMG               e13*2007/46*1765*..
AX1T(EU,M)                   e6*2007/46*0264*..
AX1T(EU,M)                   e6*2007/46*0338*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112    Toyota C-HR             225/35R20                              A02) bis A10)
                                      A01)K01)K04)K91)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(a)                           e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                235/45R20                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung, A01)K01)                          E62)
                nur bis EG-Genehmigungs-
                Nr.: e6*2001/116*0105*08) 245/40R20
                                           A01)K01)K04)

                                           255/40R20
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(a)                            e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                235/45R20                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung,                                    E62)
                nur bis EG-Genehmigungs- 245/40R20
                Nr.: e6*2001/116*0105*08)
                                           255/40R20




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-K0-104
Anlage-Nr. :               13b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(a)                          e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M)                     e6*2007/46*0166*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 114      Toyota RAV4              235/45R20                         A02) bis A10)
                (nur Ausführungen ab EG- G2H)                              E63)
                Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*09 bzw. 245/40R20
                e6*2007/46*0166*00)
                                          245/45R20
                                          G5Z)

                                          255/35R20
                                          A01)G2E)K01)

                                          255/40R20
                                          A01)K01)



Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XA5(EU,M)-TMG                e13*2007/46*1991*..
XA5(EU,M)                    e6*2007/46*0289*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
129 bis 131   Toyota RAV4             235/45R20                            A02) bis A10)

                                          245/40R20
                                          A93a)

                                          245/45R20

                                          255/40R20
                                          A01)K01)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000491-K0-104-13b~TO-5-114_3-60-ET35_51R0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-K0-104
Anlage-Nr. :               13b
Seite :                    6/9                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-K0-104
Anlage-Nr. :               13b
Seite :                    7/9                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09
     bzw. e6*2007/46*0166*00

E64) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05
     beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ
     HS19(a)

E65) Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06

E66) Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G2H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18,
     225/65R17, 235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G5Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18,
     225/65R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GCS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.




RA-000491-K0-104-13b~TO-5-114_3-60-ET35_51R0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-K0-104
Anlage-Nr. :               13b
Seite :                    8/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K70) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
     - das Gummikederband an den Radhauskante ist zu entfernen,
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 150 mm oberhalb Schweller bis zum
        hinteren Stoßfänger komplett umzulegen (Restbreite 8..10 mm).

K81) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der
     Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und
     Blechlasche entsprechend zu kürzen.

K91) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf
        eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
     - die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung
        umzulegen (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).


RA-000491-K0-104-13b~TO-5-114_3-60-ET35_51R0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-K0-104
Anlage-Nr. :               13b
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 13b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 04.12.2020




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