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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-H0-104
Anlage-Nr. :               32
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   51R0855
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          51R0855.31
Radgröße:                                                8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast:                                          950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2300 mm




Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                :   Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
560X                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            ZP51106 120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 25,5 mm
X83                              Serien-Radschraube, Kegel 60°,                ZP51106 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
X53                              Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte        ZP51106 140 Nm
                                 beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 32 mm
UKL/X, UKL-C/X, X3, X-N1         Serien-Radschraube, Kegel 60°,                ZP51106 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-H0-104
Anlage-Nr. :               32
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
560X                           e1*2001/116*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200     BMW 5er XDrive          245/30R20                            A02) bis A10)
                                        A94)T90)

                                           255/30R20
                                           A01)A94)K03)T92)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                            e1*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3                  245/35R20                            A02) bis A10)
                                        A01)K01)

                                           255/35R20
                                           A01)K01)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
X-N1                              e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3, X4                 245/35R20                         A02) bis A10)
                (kleinste Serienradgröße   A94)
                17Zoll)
                                           245/40R20
                                           A94a)

                                           255/35R20
                                           A94)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-H0-104
Anlage-Nr. :               32
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                      e1*2007/46*0512*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 265           BMW X3, X4                 245/35R20                         A02) bis A10)
                      (kleinste Serienradgröße   A94)
                      18Zoll)
                                                 245/40R20
                                                 A94a)

                                                 255/35R20
                                                 A94)



Typ:                         X53
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0153*.. , e1*2001/116*0153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 135 bis 235   BMW X5                  265/45R20                                   A01) bis A10)K03)


 255 bis 265           BMW X5                    265/45R20 M+S                     A01) bis A10)K03)


e1*98/14*0153*06      1305/1530(1660)                                              5/120/72.5
e1*2001/116*0153*13



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                                 e1*2007/46*0496*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 140            Mini Countryman, Mini    225/30R20                           A02) bis A10)
                      Countryman Allrad        A01)K01)K02)M00)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                                 e1*2007/46*0496*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
160                   Mini Countryman John     225/30R20                           A02) bis A10)
                      Cooper Works             A01)K01)K02)M00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-H0-104
Anlage-Nr. :               32
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                             e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140      Mini Paceman                 235/30R20                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb, Allrad)       A01) K01)K02) K85)

                                            245/30R20
                                            A01) K01)K02) K85)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                        e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Paceman John Cooper 225/30R20                             A02) bis A10)
                Works                    A01)K01)K04)K85)M00)

                                            235/30R20
                                            A01)K01)K02)K85)

                                            245/30R20
                                            A01)K01)K02)K85)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47895
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000491-H0-104-32~BM-5-120-72_5-ET40_51R0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-H0-104
Anlage-Nr. :               32
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
         auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
     - die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
     - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
         einzuformen und klebend zu befestigen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 32 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 27.10.2016




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