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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48102 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000579-F0-104
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      1/5
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R6654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                          53R6654
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                     Ronal
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                53R6654.050
Radgröße:                                                       6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                26 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            108 mm
Lochzahl:                                                           4
Mittenlochdurchmesser:                                           65,0 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                              630 kg
 Reifenabrollumfang:                                         1950 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      PEUGEOT

Radbefestigung
Auflagen-   Beschreibung der Befestigungsteile                                        Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm               ZPS4X3025 110 Nm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
K*****                        e2*2001/116*0300*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 80       Peugeot 1007           185/50R16                            A02) bis A10)
                                                                            BF1)
                                       195/45R16

                                       205/45R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48102 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000579-F0-104
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      2/5
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R6654


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
W                             e11*2001/116*0352*..
W                             e2*2007/46*0072*..
W*****                        e2*2001/116*0340*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 128      Peugeot 207            185/55R16                            A02) bis A10)
                                       N195)                                BF1)

                                         185/60R16
                                         G7E) N195)

                                         195/55R16

                                         205/50R16

                                         205/55R16
                                         G7E)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
C                                e2*2007/46*0070*..
C                                e2*2007/46*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 115      Peugeot 208               185/55R16                         A02) bis A10)
                (3- und 5-türer)          N195)                             BF1) EF0)

                                         195/50R16

                                         195/55R16


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4                             e2*2001/116*0362*..
4                             e2*2007/46*0101*..
4*****                        e2*2001/116*0362*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 120      Peugeot 308            195/55R16                            A02) bis A10)
                                                                            BF1) EF0)
                                         195/60R16
                                         A93)

                                         205/55R16
                                         A93)

                                         215/50R16

                                         215/55R16
                                         G6W)

                                         225/50R16

                                         235/50R16
                                         A01) G6W) K88)
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Nr. :                        RA-000579-F0-104
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      3/5
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R6654


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
7                             e2*2001/116*0365*..
7                             e2*2007/46*0001*..
7*****                        e2*2001/116*0365*..
B9                            N128
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Peugeot Partner        195/55R16                         A02) bis A10)
                                       A93) ER3) G8W) N205) T91)         BF1) E55)

                                       195/60R16
                                       ER2) N205)

                                       205/55R16
                                       ER3)

                                       205/60R16
                                       ER1) GC5)

                                       215/55R16
                                       ER2) GC4)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
       zu verwenden.
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Nr. :                        RA-000579-F0-104
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R6654


A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
       der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS4X3025
       Anzugsmoment: 110 Nm

E55)   Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1230 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1250 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1260 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G6W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 225/40R18
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7E)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
       der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48102 nach §22 StVZO
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G8W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 215/55R16
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GC4)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15, 195/70R15C,
       205/65R15, 215/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GC5)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15, 195/70R15C,
       205/65R15, 215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhauskante ist im Bereich von 150 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen,
       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
       Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 4a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
53R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 13.08.2019