Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48462 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000648-A0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 1/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7715
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R7715
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 53R7715.114
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 65,06 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 1000 kg
bei Reifenabrollumfang: 2330 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : VW
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
7HC, 7HCA, 7HK, 7HM, 7HMA, Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, - 180 Nm
7J0, 2H Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 36 mm
RA-000648-A0-104-02~VW-5-120-65-ET50_53R7715.docx
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Nr. : RA-000648-A0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 2/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7715
Typ: 7HM
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0218*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173 Business 215/60R17C M+S A02) bis A10)
California A93)
Multivan
225/55R17
225/55R17C
235/55R17
235/60R17C
A01)E63)G01)
245/50R17
T99)
e1*2001/116*0218*19 min.1480/1500 (1555) max. 1610/1575(1680) 5/120/65
Typ: 7HMA
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0289*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173 California 215/60R17C M+S A02) bis A10)
A93)
+
225/55R17
225/55R17C
235/55R17
235/60R17C
A01)E63)G01)
245/50R17
T99)
e1*2001/116*0289*17 min.1500/1500 (1585) max. 1575/1575(1600) 5/120/65
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Nr. : RA-000648-A0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 3/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7715
Typ: 7HC
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0220*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173 Transporter 215/60R17C M+S A02) bis A10)
Caravelle A93)
225/55R17
T101)
225/55R17C
235/55R17
235/60R17C
A01)E63)G01)
245/50R17
T99)
e1*2001/116*0220*26 min.1480/1350 (1425)max. 1710/1720(1845) 5/120/65
Typ: 7HCA
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0286*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 173 Transporter 215/60R17C M+S A02) bis A10)
A93)
225/55R17
T101)
225/55R17C
235/55R17
235/60R17C
A01)E63)G01)
e1*2001/116*0286*14 min.1575/1450 (1525) max. 1710/1720(1675) 5/120/65
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Nr. : RA-000648-A0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 4/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7715
Typ: 7HK
ABE / EG-Genehmigung: L 148
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rei Auflagen und Hinweise
(kW)
62 bis 173 Transporter 215/60R17C M+S A02) bis A10)
A93)
225/50R17
T98)
225/55R17
T101)
225/55R17C
235/55R17
235/60R17C
A01)E63)G01)
245/50R17
T98)
L148NT15E min.1450/1500 (-) max. 1710/1720(-) 5/120/65
Typ: 7J0
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 132 Transporter 215/60R17C M+S A02) bis A10)
(nur geschlossener Kasten) A93) E06)E75)
225/55R17
T101)
225/55R17C
235/55R17
235/60R17C
A01)E63)G01)
e1*2007/46*0130*05 min.1450-1710/1400-1720 (0) 5/120/65
RA-000648-A0-104-02~VW-5-120-65-ET50_53R7715.docx
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Nr. : RA-000648-A0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 5/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7715
Typ: 2H
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0356*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 120 VW Amarok 225/70R17 A02) bis A10)
(ohne E79)
Radlaufverbreiterung)
235/65R17
A01)E79)K04)
235/70R17
A01)E79)G01)K04)
245/65R17
A01)K01)K04)
255/60R17
A01)K01)K02)
255/65R17
A01)G01)K01)K02)
90 bis 120 VW Amarok 225/70R17 A02) bis A10)
(mit Radlaufverbreiterung) E79)
235/65R17
E79)
235/70R17
E79)
245/65R17
255/60R17
255/65R17
e1*2007/46*0356*02 1385/1860 5/120/65
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48462 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000648-A0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 6/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7715
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die maximal das Geschwindigkeitssymbol (GSI)
„R“ benötigen.
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
Fenster).
E79) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 245/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48462 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000648-A0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 7/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7715
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
RA-000648-A0-104-02~VW-5-120-65-ET50_53R7715.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48462 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000648-A0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 8/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7715
Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 53R7715 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 28.07.2011
RA-000648-A0-104-02~VW-5-120-65-ET50_53R7715.docx