Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48462 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000648-A0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 1/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R7715 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 53R7715 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: 53R7715.114 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 65,06 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 1000 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : VW Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 7HC, 7HCA, 7HK, 7HM, 7HMA, Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, - 180 Nm 7J0, 2H Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm RA-000648-A0-104-02~VW-5-120-65-ET50_53R7715.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48462 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000648-A0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 2/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R7715 Typ: 7HM ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0218*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 173 Business 215/60R17C M+S A02) bis A10) California A93) Multivan 225/55R17 225/55R17C 235/55R17 235/60R17C A01)E63)G01) 245/50R17 T99) e1*2001/116*0218*19 min.1480/1500 (1555) max. 1610/1575(1680) 5/120/65 Typ: 7HMA ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0289*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 173 California 215/60R17C M+S A02) bis A10) A93) + 225/55R17 225/55R17C 235/55R17 235/60R17C A01)E63)G01) 245/50R17 T99) e1*2001/116*0289*17 min.1500/1500 (1585) max. 1575/1575(1600) 5/120/65 RA-000648-A0-104-02~VW-5-120-65-ET50_53R7715.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48462 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000648-A0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 3/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R7715 Typ: 7HC ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0220*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 173 Transporter 215/60R17C M+S A02) bis A10) Caravelle A93) 225/55R17 T101) 225/55R17C 235/55R17 235/60R17C A01)E63)G01) 245/50R17 T99) e1*2001/116*0220*26 min.1480/1350 (1425)max. 1710/1720(1845) 5/120/65 Typ: 7HCA ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0286*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 173 Transporter 215/60R17C M+S A02) bis A10) A93) 225/55R17 T101) 225/55R17C 235/55R17 235/60R17C A01)E63)G01) e1*2001/116*0286*14 min.1575/1450 (1525) max. 1710/1720(1675) 5/120/65 RA-000648-A0-104-02~VW-5-120-65-ET50_53R7715.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48462 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000648-A0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 4/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R7715 Typ: 7HK ABE / EG-Genehmigung: L 148 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rei Auflagen und Hinweise (kW) 62 bis 173 Transporter 215/60R17C M+S A02) bis A10) A93) 225/50R17 T98) 225/55R17 T101) 225/55R17C 235/55R17 235/60R17C A01)E63)G01) 245/50R17 T98) L148NT15E min.1450/1500 (-) max. 1710/1720(-) 5/120/65 Typ: 7J0 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 132 Transporter 215/60R17C M+S A02) bis A10) (nur geschlossener Kasten) A93) E06)E75) 225/55R17 T101) 225/55R17C 235/55R17 235/60R17C A01)E63)G01) e1*2007/46*0130*05 min.1450-1710/1400-1720 (0) 5/120/65 RA-000648-A0-104-02~VW-5-120-65-ET50_53R7715.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48462 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000648-A0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 5/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R7715 Typ: 2H ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0356*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 120 VW Amarok 225/70R17 A02) bis A10) (ohne E79) Radlaufverbreiterung) 235/65R17 A01)E79)K04) 235/70R17 A01)E79)G01)K04) 245/65R17 A01)K01)K04) 255/60R17 A01)K01)K02) 255/65R17 A01)G01)K01)K02) 90 bis 120 VW Amarok 225/70R17 A02) bis A10) (mit Radlaufverbreiterung) E79) 235/65R17 E79) 235/70R17 E79) 245/65R17 255/60R17 255/65R17 e1*2007/46*0356*02 1385/1860 5/120/65 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000648-A0-104-02~VW-5-120-65-ET50_53R7715.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48462 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000648-A0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 6/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R7715 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die maximal das Geschwindigkeitssymbol (GSI) „R“ benötigen. E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster). E79) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000648-A0-104-02~VW-5-120-65-ET50_53R7715.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48462 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000648-A0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 7/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R7715 E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . RA-000648-A0-104-02~VW-5-120-65-ET50_53R7715.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48462 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000648-A0-104 Anlage-Nr. : 2 Seite : 8/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R7715 Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 53R7715 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 28.07.2011 RA-000648-A0-104-02~VW-5-120-65-ET50_53R7715.docx