Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48462 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000648-E0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 1/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7715
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R7715
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 53R7715.114
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 65,1 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 1000 kg
bei Reifenabrollumfang: 2330 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: VW
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 180 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48462 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000648-E0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 2/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7715
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2H e1*2007/46*0356*..
2HS2 e1*2007/46*0750*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 132 VW Amarok 215/70R17 A02) bis A10)
(ohne Serien- T101) BF1)
Radhausverbreiterungen)
225/65R17
225/70R17
225/70R17C
235/60R17
A01) K04)
235/60R17C
A01) K04)
235/65R17
A01) K04)
245/60R17
A01) K01) K04)
245/65R17
A01) K01) K04)
255/55R17
A01) K01) K02)
255/60R17
A01) K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2H e1*2007/46*0356*..
2HS2 e1*2007/46*0750*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 132 VW Amarok 245/60R17 A02) bis A10)
(mit Serien- BF1) EF0)
Radhausverbreiterungen) 245/65R17
255/60R17
255/65R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48462 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000648-E0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 3/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7715
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC e1*2001/116*0220*..
7HCA e1*2001/116*0286*..
7HK L148
7HM e1*2001/116*0218*..
7HMA e1*2001/116*0289*..
7J0 e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 128 VW T5, Multivan, 215/60R17 A02) bis A10)
Multivan Beach, A93) N225) T100) BF1) E75) E89) E97)
Multivan Starline,
Caravelle, California, 215/60R17C
California Beach, A93) N225)
Transporter,
Transporter Flex, 225/55R17
Business A93) N235) T101)
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in 225/55R17C
16Zoll) A93) N235)
225/60R17
A01) A93) G01) N235)
235/50R17
T100)
235/55R17
245/50R17
T99)
245/55R17
A01) G01)
255/50R17
T101)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48462 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000648-E0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 4/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7715
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC e1*2001/116*0220*..
7HCA e1*2001/116*0286*..
7HK L148
7HM e1*2001/116*0218*..
7HMA e1*2001/116*0289*..
7J0 e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173 VW T5, Multivan, 215/60R17 A02) bis A10)
Multivan Beach, A93) N225) T100) BF1) E75) E89) E97)
Multivan Starline,
Caravelle, California, 215/60R17C
California Beach, A93) N225)
Transporter,
Transporter Flex, 225/55R17
Business A93) N235) T101)
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 225/55R17C
in17Zoll) A93) N235)
225/60R17
A01) A93) G01) N235)
235/55R17
245/50R17
T99)
245/55R17
A01) G01)
255/50R17
T101)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48462 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000648-E0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 5/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7715
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC e1*2001/116*0220*..
7HMA e1*2001/116*0289*..
7J0 e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 132 VW T6, Transporter, 215/60R17 A02) bis A10)
California, Multivan, A93) T100) BF1) E75) E97a)
Kombi
(Ausführungen mit 215/60R17C
kleinsten Serienreifen in A93)
16Zoll)
225/50R17
A93) T98)
225/55R17
A93) T101)
225/55R17C
A93)
235/50R17
T100)
235/55R17
245/50R17
T99)
255/50R17
T101)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48462 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000648-E0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 6/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7715
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC e1*2001/116*0220*..
7HMA e1*2001/116*0289*..
7J0 e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 150 VW T6, Transporter, 215/60R17 A02) bis A10)
California, Multivan, A93) N225) T100) BF1) E75) E97a)
Kombi
(Ausführungen mit 215/60R17C
kleinsten Serienreifen in A93) N225)
17Zoll)
225/50R17
A93) T98)
225/55R17
A93) T101)
225/55R17C
A93)
235/50R17
T100)
235/55R17
245/50R17
T99)
255/50R17
T101)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7J0 e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 150 VW (T6) Transporter 215/60R17C A02) bis A10)
(T6, offener Kasten, A93) N225) BF1) E88) E97a)
Plane+Spriegel,
Pritschenaufbau, 225/55R17C
Tiefladepritsche) A93)
235/55R17
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48462 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000648-E0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 7/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7715
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36
mm
Anzugsmoment: 180 Nm
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
Fenster).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48462 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000648-E0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 8/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7715
E88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Aufbauart: offener Kasten, Plane und Spriegel,
Pritschenaufbau,Tiefladepritsche.
E89) Nicht zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig nur mit den Reifengrößen 225/75R16 oder
225/75R16C ausgerüstet sind.
E97) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“:
- ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15,
- ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15.
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 Bus/Transporter“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48462 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000648-E0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 9/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7715
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 2 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 53R7715 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 25.04.2018