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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48234
Nr. :                      RA-000680-D0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    1/4                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R5654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      54R5654
Art des Rades:                                      einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                  Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             54R5654.03
Radgröße:                                                   6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                            38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
Lochzahl:                                                        4
Mittenlochdurchmesser:                                       68,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                             550 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2160 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Citroen

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile           Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
P, PG                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                ZP40335 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48234
Nr. :                      RA-000680-D0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    2/4                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R5654


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
P                                 e11*2001/116*0238*..
PG                                e11*2007/46*0056*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 50       Citroen C1                   175/50R15                           A02) bis A10)
                (1. Generation; 3-Türer; nur A01)K04)K16)M00)                    E61)
                zulässig an Fahrzeugen mit
                EG Nummer bis                185/45R15
                e11*2001/116*0238*10)        A01)K04)

                                            195/45R15
                                            A01)K04)K16)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
P                                 e11*2001/116*0238*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 50       Citroen C1                   185/45R15                           A02) bis A10)
                (1. Generation; 5-Türer; nur A01)K04)K16)                        E62)
                zulässig an Fahrzeugen mit
                EG Nummer bis
                e11*2001/116*0238*10)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
P                                 e11*2001/116*0238*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 60       Citroen C1                     185/55R15                         A02) bis A10)
                (2. Generation, 3- u. 5-türig; A01)GAW)K03)K04)K101)K25)K28)
                nur zulässig an Fahrzeugen
                mit EG Nummer ab               205/45R15
                e11*2001/116*0238*11)          A01)K03)K04)K28)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48234
Nr. :                      RA-000680-D0-104
Anlage-Nr. :               4
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R5654


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E61) Nur zulässig an 3-türigen Fahrzeugausführungen .

E62) Nur zulässig an 5-türigen Fahrzeugausführungen .

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GAW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/60R15 ausgerüstet
   oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
   COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
   Auflagen A01) und G01) zu beachten.



RA-000680-D0-104-04~CI-4-100-54-ET38_54R5654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48234
Nr. :                      RA-000680-D0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    4/4                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R5654


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K101) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich Radmitte ist zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der
        Radmitte umzulegen,
     - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 54R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 25.07.2016




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