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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     1/8                                                   Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                              54R5654
Art des Sonderrades:                     einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                         Ronal
Radausführung:                                     54R5654.03
Radgröße:                                           6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                    38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                100 mm
Lochzahl:                                               4
Mittenlochdurchmesser:                               68,0 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                     0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast:                                     550 kg
bei Reifenabrollumfang:                             2160 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : DAEWOO (ROK)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
KLAJ, KLAT, KLEJ, KLETN       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          ZP40356 110 Nm
                              M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
KLAS, CHIK, CHIA              Radmutter, Kegel 60°, Gewinde            ZP40307   110 Nm
                              M12x1,5
                              je nach Serienausstattung auch           ZP40356   110 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
CHIS, CHIV, KL1M, KL1T        Radmutter, Kegel 60°, Gewinde            ZP40307   110 Nm
                              M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     2/8                                                                 Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


Typ:                         KLETN
ABE / EG-Genehmigung:        H018; e13*93/81*0006*.., e13*95/54*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 74    Daewoo Nexia,           195/50R15                                 A01) bis A10)
              Daewoo Cielo,                                                     K03)K15)K17)K26)
              Daewoo Racer                                                      S04)

H018/NT07;            830/830                                                   4/100/56,5
e13*93/81*0006*04
e13*95/54*0006*06



Typ:                         KLEJ
ABE / EG-Genehmigung:        H019; e13*93/81*0007*.., e13*95/54*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 77    Daewoo Espero,          195/50R15                                 A01) bis A10)
              Daewoo Aranos,          K17)                                      S04)
              Daewoo K55
                                      205/50R15
                                      B21)K17)K31)K33)
e13*95/54*0007*05E    860/890                                                   4/100/56,5



Typ:                         KLAT
ABE / EG-Genehmigung:        e4*96/27*0017*.., e4*98/14*0017*.., e4*2001/116*0017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 78    Daewoo Lanos             195/50R15                                A01) bis A10)
                                                                                K32)S04)

e4*2001/116*0017*14   870/840                                                   4/100/56,5



Typ:                         KLAJ
ABE / EG-Genehmigung:        e4*96/27*0018*.., e4*98/14*0018*.., e4*2001/116*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 98    Daewoo Nubira            195/50R15                                A01) bis A10)
                                                                                K15)
                                       195/55R15

                                         205/50R15
                                         K03)
e4*2001/116*0018*17   950/995                                                   4/100/56,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     3/8                                                             Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


Typ:                            KLAS
ABE / EG-Genehmigung:           e4*98/14*0063*.., e4*2001/116*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 69    Daewoo Kalos, Lanos,        185/55R15                         A02) bis A10)
              Chevrolet Kalos, Lanos
              (3- und 5- türig)           195/50R15
 53 bis 69    Chevrolet Aveo, Wave        A01)K03)K14)K21)
              (4-türig)
 55 bis 74    Chevrolet Aveo              195/45R15                         A01) bis A10)
              (3- und 5- türig)                                             K04)K39)
                                          205/45R15
                                          K03)

e4*2001/116*0063*30    840/820                                              4/100/56,5


Typ:                          CHIK
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0321*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62           Chevrolet Aveo LPG       185/55R15                            A02) bis A10)
              (4-türig)
                                       195/50R15
                                       A01)K03)K14)K21)

 53 bis 62             Chevrolet Aveo LPG   195/45R15                       A01) bis A10)
                       (3- und 5- türig)                                    K04)K39)
                                            205/45R15
                                            K03)

e11*2001/116*0321*08   840/820                                              4/100/56,5



Typ:                            CHIA
ABE / EG-Genehmigung:           e50*2007/46*0046*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62           Chevrolet Aveo LPG         185/55R15                          A02) bis A10)
              (4-türig)
                                         195/50R15
                                         A01)K03)K14)K21)
 62           Chevrolet Aveo LPG         195/45R15                          A01) bis A10)
              (3- und 5- türig)                                             K04)K39)
                                         205/45R15
                                         K03)

e50*2007/46*0046*01    840/820                                              4/100/56,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                6
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


Typ:                          KL1M
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2007/46*0129*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 60    Chevrolet Spark          175/55R15                         A01) bis A10)
                                       K04)M00)                          K01)

                                         185/55R15
                                         K04)K27)K28)K42)

                                         195/50R15
                                         K02)K28)

                                         205/45R15
                                         K04)K28)
e4*2007/46*0129*06   750/680                                             4/100/56,5



Typ:                          CHIS
ABE / EG-Genehmigung:         e50*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 60    Chevrolet Spark          175/55R15                         A01) bis A10)
              (LPG)                    K04)M00)                          K01)

                                         185/55R15
                                         K04)K27)K28)K42)

                                         195/50R15
                                         K02)K28)

                                         205/45R15
                                         K04)K28)
e4*2007/46*0006*05   750/680                                             4/100/56,5




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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIV                             e50*2007/46*0087*..
KL1T                             e4*2007/46*0270*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74       Chevrolet Aveo, Aveo LPG 185/65R15                          A02) bis A10)
                                          A93)N195)

                                          185/70R15
                                          A93)M00)N195)

                                          195/60R15
                                          A93)

                                          195/65R15
                                          A93)

                                          205/60R15
                                          A93)

                                          215/55R15
                                          A01)A93a)K04)

                                          215/60R15
                                          A01)K04)

                                          225/55R15
                                          A01)K04)


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     6/8                                                        Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B21) Nur zulässig an Fahrzeugen mit ABS (breitere Spur an Achse 2).

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     7/8                                                        Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere
     Karosserieblech anzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K31) Die Kunststoffabdeckung des Tankeinfüllrohres ist zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     8/8                                                          Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


K32) Freigängigkeitsmaßnahmen beim Lanos 4-türig, Stufenheck-Ausf.:
     - An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Sicke bis
         zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Der im Radhaus befindliche
         Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen.
     Freigängigkeitsmaßnahmen beim Lanos 3-türig, Schrägheck-Ausf.:
     - An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 20 cm oberhalb
         Unterkante des Schwellers bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die ins Radhaus
         stehenden Kanten im Bereich der Befestigung des hinteren Stoßfängers sind nach
         außen zu formen. Bei Fahrzeugausführungen mit ins Radhaus hochgezogenem
         Seitenschweller (ab Modelljahr 2001) ist die Befestigungslasche am Radlauf nach
         innen zu biegen und die Befestigungsschraube um ca. 5 cm nach unten zu verlegen.

K33) An Achse 1 ist der Kunststoff-Spritzschutz im Bereich der Ausbuchtung durch Erwärmung
     zur Fahrzeugmitte hin einzuformen.

K39) An Achse 2 ist ca. 100mm unter dem Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren
     Stoßfänger der ins Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.

K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der
         Radmitte umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
         kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
         auszuschneiden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.


Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 54R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.03.2012




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