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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                4g
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   54R5654
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              Ronal
Radausführung:                                           54R5654.03
Radgröße:                                                6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                         38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                    68,0 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                          550 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2160 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke    :   Daihatsu / Subaru

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
M3, M3G                         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZP40345 100 Nm
                                M12x1,5




RA-000680-A0-104-04g~SB-4-100-54-ET38_54R5654.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                4g
Seite :                     2/4                                                          Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


Typ:                         M3
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2001/116*0147*.., e13*2003/97*0147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 76    Subaru Justy            175/55R15                          A01) bis A10)
              (Frontantrieb)          M00)                               E19a)K04)

                                         175/60R15
                                         G01)M00)

                                         185/55R15
                                         K16)

                                         195/45R15

                                         195/50R15
                                         K01)K16)
e13*2003/97*0147*09    750/860                                           4/100/54



Typ:                          M3G
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0354*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51           Subaru Justy Gas         175/55R15                         A01) bis A10)
                                       M00)                              E19a)K04)

                                         175/60R15
                                         G01)M00)

                                         185/55R15
                                         K16)

                                         195/45R15

                                         195/50R15
                                         K01)K16)
e11*2001/116*0354*03   750/790                                           4/100/54



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                4g
Seite :                     3/4                                                      Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                4g
Seite :                     4/4                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.


Die Anlage Nr. 4g mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.03.2012




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