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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48234 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000680-F0-104
Anlage-Nr. :                4c
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                          54R5654
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                      Ronal
Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 54R5654.03
Radgröße:                                                       6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                                38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             100 mm
Lochzahl:                                                            4
Mittenlochdurchmesser:                                            68 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: *)                                              550 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2160 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      KIA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                    Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                   ZP40345     110 Nm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
BA                            e4*2001/116*0085*..
BAG                           e11*2001/116*0328*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
45 bis 48       Kia Picanto            175/50R15                                 A01) bis A10)
                                       K13) K15) M00)                            BF1) K01) K04)

                                        185/45R15

                                        195/45R15
                                        K13) K15)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48234 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000680-F0-104
Anlage-Nr. :                4c
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
BA                            e4*2001/116*0085*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55              Kia Picanto            195/45R15                         A01) bis A10)
                                                                         BF1) K01) K04) K13) K15)
                                        205/45R15


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JA                            e11*2007/46*3848*..
JA                            e5*2007/46*1078*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 74       Kia Picanto            175/55R15                         A01) bis A10)
                                       K04) M00)                         BF1) K01)

                                        185/50R15
                                        K02) K13) K22) K28)

                                        185/55R15
                                        K02) K13) K22) K25) K28)

                                        195/50R15
                                        K02) K13) K22) K28)

                                        205/45R15
                                        K02) K28)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DE                            e4*2001/116*0093*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 82       Kia Rio                175/60R15                         A01) bis A10)
                                       A93) M00)                         BF1) K04)

                                        185/60R15
                                        K03)

                                        195/55R15
                                        K01)

                                        205/50R15
                                        K01)

                                        205/55R15
                                        K01)

                                        215/50R15
                                        K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48234 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000680-F0-104
Anlage-Nr. :                4c
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
UB                            e11*2007/46*0195*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 80       Kia Rio                185/65R15                          A02) bis A10)
                                                                          BF1)
                                        195/60R15

                                        205/55R15
                                        A01) A93a) K01) K04)

                                        205/60R15
                                        A01) K01) K04)

                                        215/55R15
                                        A01) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
YB                            e11*2007/46*3777*..
YB                            e5*2007/46*1077*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 88       Kia Rio                185/60R15                          A01) bis A10)
                                       K04)                               BF1) K01)

                                        195/60R15
                                        K04)

                                        205/55R15
                                        K02)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48234 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000680-F0-104
Anlage-Nr. :                4c
Seite :                     4/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP40345
       Anzugsmoment: 110 Nm

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48234 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000680-F0-104
Anlage-Nr. :                4c
Seite :                     5/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

Die Anlage 4c mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 54R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 30.03.2020