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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                4d
Seite :                     1/8                                                           Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    54R5654
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                Ronal
Radausführung:                                           54R5654.03
Radgröße:                                                 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                       4
Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                           550 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2160 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller              : Mazda Motor Corporation / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
BA, BG, BG8, BJ, BJD, DE,       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP40345 110 Nm
DEE, DE1, DW, EC, NA, NB,       M12x1,5
NBD


Typ:                         BG
ABE / EG-Genehmigung:        F276
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 41 bis 94    Mazda 323,             185/55R15                            A01) bis A10)
              Mazda 323 F                                                 K14)K46)
                                     195/50R15
                                     K03)

                                     205/50R15
                                     K03)K04)
F276/Nt04E      860/820                                                   4/100/54,1



RA-000680-A0-104-04d~MA-4-100-54-ET38_54R5654.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                4d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


Typ:                         NA
ABE / EG-Genehmigung:        F488; e2*93/81*0163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 96    Mazda MX-5               185/55R15                           A01) bis A10)
                                                                           K04)
                                         195/50R15
                                         K16)

                                         205/50R15
                                         K03)K16)
e2*93/81*0163*00E   620/645                                                4/100/54,1



Typ:                         BG8
ABE / EG-Genehmigung:        F545
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 76 bis 120   Mazda                      185/55R15                         A01) bis A10)
              323 4WD                                                      K14)K46)
                                         195/50R15
                                         K03)

                                         205/50R15
                                         K03)K04)
F545/NT03E          920/870                                                4/100/54,1



Typ:                         EC
ABE / EG-Genehmigung:        F946
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 98    Mazda MX-3                 195/55R15                         A01) bis A10)
                                                                           K16)
                                         205/50R15

                                         205/55R15

                                         215/50R15
F946/NT03E          895/710                                                4/100/54,1



Typ:                         EC
ABE / EG-Genehmigung:        e13*96/79*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 79           Mazda MX-3              195/55R15                            A01) bis A10)
                                                                           K16)
                                         205/50R15

                                         205/55R15

                                         215/50R15
 95                 Mazda MX-3           205/55R15

                                         215/50R15
e2*96/79*0027*00E   895/710                                                4/100/54,1



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                4d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


Typ:                         BA
ABE / EG-Genehmigung:        G878; e13*96/27*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 84    Mazda 323 C,            185/55R15                          A01) bis A10)
              Mazda 323 S,                                               K16)
              Mazda 323 P             195/50R15

                                         195/55R15

                                         205/45R15
                                         T81)

                                         205/50R15
                                         K01)K02)

 65 bis 84           Mazda 323 F         185/55R15                       A02) bis A10)

                                         195/50R15

                                         195/55R15

                                         205/45R15
                                         T81)

                                         205/50R15
                                         A01)K01)K02)K16)
e13*96/27*0023*04E   945/820                                             4/100/54,0



Typ:                         NB
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/79*0083*.., e11*98/14*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 107   Mazda MX-5              195/50R15                          A02) bis A10)E04)

                                         195/55R15

                                         205/50R15
e11*96/79*0083*01    645/665                                             4/100/54,0
e11*98/14*0083*05E



Typ:                         NBD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0192*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 107   Mazda MX-5               195/50R15                         A02) bis A10)

                                         195/55R15

                                         205/50R15
e1*98/14*0192*01E    645/665                                             4/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                4d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


Typ:                         DW
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0093*.., e1*98/14*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 46 bis 55    Mazda Demio              195/45R15                         A02) bis A10)


e11*97/27*0093*02E   780/755                                             4/100/54,0



Typ:                         BJ
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 84    Mazda 323                195/50R15                         A01) bis A10)
                                       T82)                              K15)

                                         195/55R15

                                         205/50R15
                                         K26)
e11*97/27*0094*02    960/890                                             4/100/54,0
e11*98/14*0094*07E



Typ:                         BJD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 74    Mazda 323                195/50R15                         A01) bis A10)
                                       T82)                              K15)

                                         195/55R15

                                         205/50R15
                                         K26)
e11*98/14*0181*00E   960/865                                             4/100/54,0



Typ:                         DE
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 76    Mazda 2                 185/55R15                          A01) bis A10)
                                      A93)K03)

                                         195/50R15
                                         K03)

                                         205/45R15
                                         K03)

                                         205/50R15
                                         K01)K04)K16)K23)
e13*98/14*0181*07    850/755(0)                                          4/100/54,0




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                4d
Seite :                     5/8                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


Typ:                         DE1
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2001/116*0255*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 76           Mazda 2                 185/55R15                         A01) bis A10)
                                      A93)K03)

                                        195/50R15
                                        K03)

                                        205/45R15
                                        K03)

                                        205/50R15
                                        K01)K04)K16)K23)
e13*2001/116*0255*02   805/745                                          4/100/54,0



Typ:                         DEE
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 75    Mazda 2 LPG             185/55R15                         A01) bis A10)
                                      A93)K03)

                                        195/50R15
                                        K03)

                                        205/45R15
                                        K03)

                                        205/50R15
                                        K01)K04)K16)K23)
e13*2007/46*1070*03    790/750                                          4/100/54,0



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                4d
Seite :                     6/8                                                      Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                4d
Seite :                     7/8                                                        Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K46) An Achse 2 ist die Ausbuchtung im Innenkotflügel im Bereich von ca. 30 bis 80 mm vor
     der Radmitte an den Außenkotflügel anzulegen.

T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T82) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 950 kg bei LI 82 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 475 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                4d
Seite :                     8/8                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


Die Anlage Nr. 4d mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.03.2012




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