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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                5d
Seite :                     1/4                                                              Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       54R5654
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                   Ronal
Radausführung:                                              54R5654.03
Radgröße:                                                    6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                             38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         100 mm
Lochzahl:                                                          4
Mittenlochdurchmesser:                                        68,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                              550 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2160 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi Motor Corporation (J) bzw.
                                Netherlands Car B.V (NL)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
DA0,CJ0,CA0, CA0W                   Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              ZP40333 110 Nm
                                    M12x1,5


Typ:                            CA0
ABE / EG-Genehmigung:           G005
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 83    Mitsubishi Colt           185/55R15                            A01) bis A10)
 103          Mitsubishi Colt 16V                                            K15)K21)S02)

50 bis 103      Mitsubishi Lancer       185/55R15                            A01) bis A10)
                                                                             K15)K21)S02)
G005/NT07       830/830                                                      4/100/56,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                5d
Seite :                     2/4                                                               Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


Typ:                              CA0
ABE / EG-Genehmigung:             e1*96/79*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83           Mitsubishi Lancer,            185/55R15                         A02) bis A10)
              Station Wagon                                                   S02)
              (außer Ausführungen
               mit Allradantrieb)
e1*96/79*0061*01E   830/925(1025)                                             4/100/56,1



Typ:                              CA0W
ABE / EG-Genehmigung:             G230
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 83    Mitsubishi Lancer,            185/55R15                         A02) bis A10)
              Station Wagon                                                   S02)
              (außer Ausführungen           195/50R15
               mit Allradantrieb)
G230/NT05           830/900                                                   4/100/56,1



Typ:                         DA0
ABE / EG-Genehmigung:        e4*93/81*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 73     Carisma                 195/50R15                              A01) bis A10)
                                                                              K15)K18)K20)
                                            195/55R15                         S02)

                                            205/50R15
e4*93/81*0005*06E   900/870                                                   4/100/56



Typ:                            CJ0
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0031*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 76    Mitsubishi Colt,            185/55R15                           A02) bis A10)
              Mitsubishi Lancer                                               S02)
                                          195/50R15
                                          A01)K15)
e1*93/81*0031*05E   820/720 (790)                                             4/100/56,0



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

RA-000680-A0-104-05d~MI-4-100-56-ET38_54R5654.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                5d
Seite :                     3/4                                                      Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                5d
Seite :                     4/4                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654



Die Anlage Nr. 5d mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.03.2012




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