Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48234 Nr. : RA-000680-B0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R5654 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 54R5654 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 54R5654.03 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1 geprüfte Radlast: 550 kg bei Reifenabrollumfang: 2160 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : SEAT Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1L, 6H, 6HS, 6K, 6K/C, 9KS Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40308 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm Typ: 1L ABE / EG-Genehmigung: F763; e9*95/54*0021*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 110 Toledo 195/50R15 A01) bis A10) K60) K60)K61)F23) e9*95/54*'0021*02E 865/790 4/100/57 RA-000680-B0-104-07~SE-4-100-57-ET38_54R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48234 Nr. : RA-000680-B0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R5654 Typ: 6K ABE / EG-Genehmigung: G406 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 33 bis 95 Ibiza 185/55R15 A01) bis A10) K38) F23) 195/50R15 110 Ibiza Cupra K38) 205/50R15 K16) G406/NT13E 850/750(780) 4/100/57 Typ: 6K ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0001*.. , e9*98/14*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 110 Ibiza 185/55R15 A01) bis A10) K38) F23) 37 bis 110 Cordoba 195/50R15 K38) 205/50R15 K16)K55) 44 bis 81 Cordoba Vario 185/55R15 A01) bis A10) F23) 195/50R15 205/50R15 K55) e9*98/14*0001*21E 900/810 4/100/57 Typ: 6K/C ABE / EG-Genehmigung: G613 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 110 Cordoba 185/55R15 A01) bis A10) K38) F23) 195/50R15 K38) 205/50R15 K16)K55) G613/NT11E 850/750 4/100/57,18 RA-000680-B0-104-07~SE-4-100-57-ET38_54R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48234 Nr. : RA-000680-B0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R5654 Typ: 9KS ABE / EG-Genehmigung: H307; e9*93/81*0006*.., e9*98/14*0006*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 66 Seat Inca 185/55R15 A01) bis A10) K59)F23) 195/50R15 e9*98/14*0006*15 890/950 4/100/57 Typ: 6H ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0049*.., e1*98/14*0049* Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 74 Arosa 175/50R15 A02) bis A10) M00) 195/45R15 205/45R15 e1*98/14*0049*09E 800/680 4/100/57 Typ: 6HS ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0037*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 74 Arosa 175/50R15 A02) bis A10) M00) 195/45R15 205/45R15 e9*98/14*0037*09E 800/690 4/100/57 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000680-B0-104-07~SE-4-100-57-ET38_54R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48234 Nr. : RA-000680-B0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R5654 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. B25) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø280x22 mm F23) Nur zulässig an Fahrzeugen mit ausreichenden Abstand zwischen Felge und Stabilisator an Achse 1 bei Volleinschlag der Lenkung. Die Fahrzeuge werden ohne bzw. mit unterschiedlichen Stabilisatoren ausgerüstet. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K38) Sofern die Radhausauschnittkanten an Achse 2 nicht bereits serienmäßig angestellt sind (Breite ca. 15 mm), sind diese von der Oberkante des Schwellers bis zum Stoßfänger komplett umzulegen. K55) An Achse 2 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger der ins Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden oder nach Erwärmen nach außen zuformen. K59) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind die Radhausausschnittkanten über den gesamten Bereich umzulegen. Zusätzlich ist die in das Radhaus weisende Kante des Stoßfängers um ca. 5 mm zu kürzen. RA-000680-B0-104-07~SE-4-100-57-ET38_54R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48234 Nr. : RA-000680-B0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R5654 K60) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die waagerechte Radhauskante an Achse 2 ist umzulegen, - Des weiteren sind an Achse 2 die Radhausausschnittkanten ausgehend von der Oberkante der seitlichen Zierleiste auf einer Länge von ca. 150 mm nach unten umzulegen, - Die in das Radhaus hineinragenden Kanten der seitlichen Kunststoffblende sind ebenfalls abzuschneiden. Das Teil muss dann im oberen Bereich mit dem Kotflügelblech verklebt werden, da die seitliche Befestigung mit abgeschnitten werden muss, - Die ins Radhaus stehende Ausbuchtung im Übergangsbereich waagerechte Radhauskante vordere Radhauskante (Einfederbereich) ist nach oben einzuformen. K61) An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante im oberen Bereich -ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte- umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend nachzuarbeiten und zu befestigen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 54R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 05.03.2012 RA-000680-B0-104-07~SE-4-100-57-ET38_54R5654.docx