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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48234
Nr. :                      RA-000680-B0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    1/5                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R5654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       54R5654
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  Ronal
Radausführung:                                              54R5654.03
Radgröße:                                                    6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                             38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         100 mm
Lochzahl:                                                         4
Mittenlochdurchmesser:                                        68,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                              550 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2160 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : SEAT

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
1L, 6H, 6HS, 6K, 6K/C, 9KS         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP40308 110 Nm
                                   M12x1,5, Schaftlänge 28 mm


Typ:                         1L
ABE / EG-Genehmigung:        F763; e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 47 bis 110   Toledo                   195/50R15                              A01) bis A10)
                                       K60)                                   K60)K61)F23)

e9*95/54*'0021*02E   865/790                                                  4/100/57




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Nr. :                      RA-000680-B0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    2/5                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R5654


Typ:                         6K
ABE / EG-Genehmigung:        G406
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 33 bis 95    Ibiza                      185/55R15                         A01) bis A10)
                                         K38)                              F23)

                                         195/50R15
 110                Ibiza Cupra          K38)

                                         205/50R15
                                         K16)
G406/NT13E          850/750(780)                                           4/100/57



Typ:                         6K
ABE / EG-Genehmigung:        e9*93/81*0001*.. , e9*98/14*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 110   Ibiza                    185/55R15                           A01) bis A10)
                                       K38)                                F23)

 37 bis 110         Cordoba              195/50R15
                                         K38)

                                         205/50R15
                                         K16)K55)
 44 bis 81          Cordoba Vario        185/55R15                         A01) bis A10)
                                                                           F23)
                                         195/50R15

                                         205/50R15
                                         K55)
e9*98/14*0001*21E   900/810                                                4/100/57



Typ:                         6K/C
ABE / EG-Genehmigung:        G613
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 110   Cordoba                    185/55R15                         A01) bis A10)
                                         K38)                              F23)

                                         195/50R15
                                         K38)

                                         205/50R15
                                         K16)K55)
G613/NT11E          850/750                                                4/100/57,18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48234
Nr. :                      RA-000680-B0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    3/5                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R5654


Typ:                         9KS
ABE / EG-Genehmigung:        H307; e9*93/81*0006*.., e9*98/14*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 42 bis 66    Seat Inca               185/55R15                          A01) bis A10)
                                                                         K59)F23)
                                         195/50R15
e9*98/14*0006*15    890/950                                              4/100/57



Typ:                         6H
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0049*.., e1*98/14*0049*
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 74    Arosa                    175/50R15                         A02) bis A10)
                                       M00)

                                         195/45R15

                                         205/45R15
e1*98/14*0049*09E   800/680                                              4/100/57



Typ:                         6HS
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 74    Arosa                    175/50R15                         A02) bis A10)
                                       M00)

                                         195/45R15

                                         205/45R15
e9*98/14*0037*09E   800/690                                              4/100/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48234
Nr. :                      RA-000680-B0-104
Anlage-Nr. :               7
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R5654


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B25) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø280x22 mm

F23) Nur zulässig an Fahrzeugen mit ausreichenden Abstand zwischen Felge und Stabilisator
     an Achse 1 bei Volleinschlag der Lenkung. Die Fahrzeuge werden ohne bzw. mit
     unterschiedlichen Stabilisatoren ausgerüstet.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K38) Sofern die Radhausauschnittkanten an Achse 2 nicht bereits serienmäßig angestellt sind
     (Breite ca. 15 mm), sind diese von der Oberkante des Schwellers bis zum Stoßfänger
     komplett umzulegen.

K55) An Achse 2 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger der ins
     Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden oder nach Erwärmen
     nach außen zuformen.

K59) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind die
     Radhausausschnittkanten über den gesamten Bereich umzulegen. Zusätzlich ist die in
     das Radhaus weisende Kante des Stoßfängers um ca. 5 mm zu kürzen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48234
Nr. :                      RA-000680-B0-104
Anlage-Nr. :               7
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R5654


K60) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die waagerechte Radhauskante an Achse 2 ist umzulegen,
     - Des weiteren sind an Achse 2 die Radhausausschnittkanten ausgehend von der
         Oberkante der seitlichen Zierleiste auf einer Länge von ca. 150 mm nach unten
         umzulegen,
     - Die in das Radhaus hineinragenden Kanten der seitlichen Kunststoffblende sind
         ebenfalls abzuschneiden. Das Teil muss dann im oberen Bereich mit dem
         Kotflügelblech verklebt werden, da die seitliche Befestigung mit abgeschnitten werden
         muss,
     - Die ins Radhaus stehende Ausbuchtung im Übergangsbereich waagerechte
         Radhauskante vordere Radhauskante (Einfederbereich) ist nach oben einzuformen.

K61) An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante im oberen Bereich -ca. 100 mm vor und hinter
     der Radmitte- umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend nachzuarbeiten
     und zu befestigen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 54R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.03.2012




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