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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     1/8                                                    Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               54R5654
Art des Sonderrades:                      einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                          Ronal
Radausführung:                                      54R5654.021
Radgröße:                                            6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                     38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  98 mm
Lochzahl:                                                4
Mittenlochdurchmesser:                               58,10 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        ohne Ring
geprüfte Radlast:                                      550 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2160 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : FIAT

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
178, 182, 185, 192, FA, 175,   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           3028     110 Nm
225, 225L, 312                 M12x1,25, Schaftlänge 32 mm




RA-000680-A0-104-03b~FI-4-98-58-ET38_54R5654.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                3b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


Typ:                         175
ABE / EG-Genehmigung:        G730; e3*93/81*0001*..; e3*95/54*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 142    Fiat Coupe             195/55R15 M+S                      A02) bis A10)
                                                                         D21)S03)
                                          195/55R15
                                          E05)

                                          205/50R15

                                          205/55R15

                                          215/50R15
G730/NT01;e3*95/54*0008*05 1030/800
E



Typ:                         FA
ABE / EG-Genehmigung:        e3*92/53*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 102 bis 140   Fiat Coupe              195/55R15 M+S                     A02) bis A10)
                                                                         D21)S03)
                                          195/55R15
                                          E05)

                                          205/50R15

                                          205/55R15

                                          215/50R15
e3*92/53*0002*00          1030/800



Typ:                         182
ABE / EG-Genehmigung:        G983; e3*96/27*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 83     Fiat Bravo,            185/55R15                          A02) bis A10)
               Fiat Brava                                                S03)
                                      195/50R15

                                          205/50R15

108 bis 113                Fiat Bravo,    195/55R15                      A02) bis A10)
                           Fiat Brava                                    S03
                                          205/50R15

e3*96/27*0019*09E         970/920(1000)                                  4/98/58




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     3/8                                                            Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


Typ:                         185
ABE / EG-Genehmigung:        e3*93/81*0003*.., e3*95/54*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 91;   Fiat Marea,              195/55R15                           A02) bis A10)
108 bis 113   Fiat Marea Weekend       A91)                                S03)

                                            195/60R15
                                            A91)E05)

                                            205/50R15
                                            A01)K15)

                                            195/55R15 M+S
                                            A91)
 96                   Fiat Marea,           195/60R15                      A02) bis A10)
                      Fiat Marea Weekend    A91)                           S03)
                      ( Serie 195/60R15 )
                                            205/55R15
                                            A01)K15)
e3*93/81*0003*11E     1060/1060(1100)                                      4/98/58



Typ:                           178
ABE / EG-Genehmigung:          e3*96/27*0033*.., e3*98/14*0033*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 76    Fiat Palio Weekend         185/55R15 M+S                     A01) bis A10)
                                                                           S03)K15)K20)
                                            195/50R15
e3*98/14*0033*14      950/950(1050)                                        4/98/58



Typ:                         192
ABE / EG-Genehmigung:        e3*98/14*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 110   Fiat Stilo,              195/65R15                           A02) bis A10)
              Fiat Stilo SW                                                A91)E26)S03)
                                       195/60R15

                                            205/60R15
e3*98/14*0089*12      1030/960(1050)                                       4/98/58



Typ:                         312
ABE / EG-Genehmigung:        e3*2001/116*0261*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 74    Fiat 500                185/55R15                            A02) bis A10)
                                                                           S03)
                                            195/50R15

                                            205/45R15

e3*2001/116*0261*13   830/640(740)                                         4/98/58




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                3b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


Typ:                         312
ABE / EG-Genehmigung:        e3*2007/46*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 74    Fiat 500                185/55R15                         A02) bis A10)
                                                                        S03)
                                        195/50R15

                                        205/45R15

e3*2007/46*0064*04    830/640(740)                                      4/98/58



Typ:                         225
ABE / EG-Genehmigung:        e3*2001/116*0271*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 70    Fiat Fiorino            185/65R15                         A02) bis A10)
                                                                        S03)
                                        195/60R15
                                        A01)K03)K04)

                                        205/55R15
                                        A01)K01)K04)

                                        205/60R15
                                        A01)K01)K04)K13)K23)

                                        215/50R15
                                        A01)K01)K02)

                                        215/55R15
                                        A01)K01)K02)

                                        225/50R15
                                        A01)K01)K02)
e3*2001/116*0271*14   950/950(0)                                        4/98/58




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                3b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


Typ:                            225
ABE / EG-Genehmigung:           e3*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 70    Fiat Fiorino,              185/65R15                          A02) bis A10)
              Fiat Fiorino Qubo                                             S03)
                                         195/60R15
                                         A01)K03)K04)

                                          205/55R15
                                          A01)K01)K04)

                                          205/60R15
                                          A01)K01)K04)K13)K23)

                                          215/50R15
                                          A01)K01)K02)

                                          215/55R15
                                          A01)K01)K02)

                                          225/50R15
                                          A01)K01)K02)
e3*2007/46*0011*04   950/950(0)                                             4/98/58



Typ:                           225L
ABE / EG-Genehmigung:          N157
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 55    Fiat Fiorino (LKW)          185/65R15                         A02) bis A10)
                                                                            S03)
                                          195/60R15
                                          A01)K03)K04)

                                          205/55R15
                                          A01)K01)K04)

                                          205/60R15
                                          A01)K01)K04)K13)K23)

                                          215/50R15
                                          A01)K01)K02)

                                          215/55R15
                                          A01)K01)K02)

                                          225/50R15
                                          A01)K01)K02)
N157NT6              900/950(980)                                           4/98/58




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     6/8                                                      Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     7/8                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

D21) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,7 mm) sind vor Montage
     der Sonderräder zu entfernen.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
     bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1100 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
     bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich,
     so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
     einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000680-A0-104
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     8/8                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R5654


K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.


Die Anlage Nr. 3b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.03.2012




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