Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48234 Nr. : RA-000680-B0-104 Anlage-Nr. : 3b Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R5654 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 54R5654 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 54R5654.021 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 98 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 58,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 550 kg bei Reifenabrollumfang: 2160 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat (I) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 178, 182, 185, 192, FA, 175, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 3028 110 Nm 225, 225L, 312 M12x1,25, Schaftlänge 32 mm RA-000680-B0-104-03b~FI-4-98-58-ET38_54R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48234 Nr. : RA-000680-B0-104 Anlage-Nr. : 3b Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R5654 Typ: 175 ABE / EG-Genehmigung: G730; e3*93/81*0001*..; e3*95/54*0008*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 142 Fiat Coupe 195/55R15 M+S A02) bis A10) D21)S03) 195/55R15 E05) 205/50R15 205/55R15 215/50R15 Typ: FA ABE / EG-Genehmigung: e3*92/53*0002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 102 bis 140 Fiat Coupe 195/55R15 M+S A02) bis A10) D21)S03) 195/55R15 E05) 205/50R15 205/55R15 215/50R15 e3*92/53*0002*00 1030/800 Typ: 182 ABE / EG-Genehmigung: G983; e3*96/27*0019*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 83 Fiat Bravo, 185/55R15 A02) bis A10) Fiat Brava S03) 195/50R15 205/50R15 108 bis 113 Fiat Bravo, 195/55R15 A02) bis A10) Fiat Brava S03 205/50R15 e3*96/27*0019*09E 970/920(1000) 4/98/58 RA-000680-B0-104-03b~FI-4-98-58-ET38_54R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48234 Nr. : RA-000680-B0-104 Anlage-Nr. : 3b Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R5654 Typ: 185 ABE / EG-Genehmigung: e3*93/81*0003*.., e3*95/54*0003*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 91; Fiat Marea, 195/55R15 A02) bis A10) 108 bis 113 Fiat Marea Weekend A91) S03) 195/60R15 A91)E05) 205/50R15 A01)K15) 195/55R15 M+S A91) 96 Fiat Marea, 195/60R15 A02) bis A10) Fiat Marea Weekend A91) S03) (Serie 195/60R15 ) 205/55R15 A01)K15) e3*93/81*0003*11E 1060/1060(1100) 4/98/58 Typ: 178 ABE / EG-Genehmigung: e3*96/27*0033*.., e3*98/14*0033*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 76 Fiat Palio Weekend 185/55R15 M+S A01) bis A10) S03)K15)K20) 195/50R15 e3*98/14*0033*14 950/950(1050) 4/98/58 Typ: 192 ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*0089*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 110 Fiat Stilo, 195/65R15 A02) bis A10) Fiat Stilo SW A91)ER1)S03) 195/60R15 205/60R15 e3*98/14*0089*12 1030/960(1050) 4/98/58 RA-000680-B0-104-03b~FI-4-98-58-ET38_54R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48234 Nr. : RA-000680-B0-104 Anlage-Nr. : 3b Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R5654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 312 e3*2001/116*0261*.. 312 e3*2007/46*0064*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 Fiat 500 185/55R15 A02) bis A10) (Serie nur 165/65R14 od. A01)G01) S03) nur 155/80R13) 205/45R15 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 312 e3*2001/116*0261*.. 312 e3*2007/46*0064*.. 312 e3*2007/46*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 74 Fiat 500 185/55R15 A02) bis A10) (außer Serie nur 165/65R14 S03) oder nur 155/80R13) 205/45R15 RA-000680-B0-104-03b~FI-4-98-58-ET38_54R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48234 Nr. : RA-000680-B0-104 Anlage-Nr. : 3b Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R5654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 225 e3*2001/116*0271*.. 225 e3*2007/46*0011*.. 225L N157 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 70 Fiat Fiorino, Fiorino Qubo 185/60R15 A02) bis A10) A93) S03) 185/65R15 195/60R15 A01)K01)K04) 205/55R15 A01)K01)K04) 205/60R15 A01)K01)K04) 215/50R15 A01)K01)K02) 215/55R15 A01)K01)K02) 225/50R15 A01)K01)K02) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000680-B0-104-03b~FI-4-98-58-ET38_54R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48234 Nr. : RA-000680-B0-104 Anlage-Nr. : 3b Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R5654 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). D21) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,7 mm) sind vor Montage der Sonderräder zu entfernen. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. RA-000680-B0-104-03b~FI-4-98-58-ET38_54R5654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48234 Nr. : RA-000680-B0-104 Anlage-Nr. : 3b Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R5654 ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1100 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu entfernen. Die Anlage Nr. 3b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 54R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 25.07.2013 RA-000680-B0-104-03b~FI-4-98-58-ET38_54R5654.docx