Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000680-A0-104 Anlage-Nr. : 3c Seite : 1/3 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R5654 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 54R5654 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 54R5654.021 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 98 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 58,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 550 kg bei Reifenabrollumfang: 2160 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Ford Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment RU8 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 3028 110 Nm M12x1,25, Schaftlänge 32 mm Typ: RU8 ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0280*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 55 Ford Ka 185/55R15 A02) bis A10) S03) 195/45R15 205/45R15 e3*2001/116*0280*08 830/640(0) 4/98/58 RA-000680-A0-104-03c~FO-4-98-58-ET38_54R5654.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000680-A0-104 Anlage-Nr. : 3c Seite : 2/3 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R5654 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000680-A0-104-03c~FO-4-98-58-ET38_54R5654.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48234 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000680-A0-104 Anlage-Nr. : 3c Seite : 3/3 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R5654 S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu entfernen. Die Anlage Nr. 3c mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 54R5654 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 05.03.2012 RA-000680-A0-104-03c~FO-4-98-58-ET38_54R5654.docx