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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-B0-104
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  54R6704
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                         54R6704.050
Radgröße:                                                 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                         25 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                   65,03 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast:                                          650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2000 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Citroen

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
7, 7*****, B9, D 4HX, D 6FZ, D Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               3025     110 Nm
RFN, D RHS, D RHY, D RHZ, D M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
RLZ, D XFX, F, F 8HX, F 8HY, F
8HZ, F 9HX, F 9HZ, F HFX, F
KFU, F KFV, F NFU, K, KF,
L*****, N, R 4HP, R 4HR, R
4HS, R 4HT, R 4HX, R 6FY, R
6FZ, R 9HY, R 9HZ, R RFJ, R
RHL, R RHR, R XFU, S, S*****,
SH, SH****, U, U*****




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-B0-104
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Typen:                                ABE / EG-Genehmigung:
R 6FZ                                 e2*2001/116*0303*..
R RFJ                                 e2*2001/116*0304*..
R 9HZ                                 e2*2001/116*0305*..
R RHR                                 e2*2001/116*0306*..
R 4HX                                 e2*2001/116*0307*..
R XFU                                 e2*2001/116*0308*..
R RHL                                 e2*2001/116*0315*..
R 6FY                                 e2*2001/116*0334*..
R 4HR                                 e2*2001/116*0354*..
R 4HP                                 e2*2001/116*0348*..
R 4HT                                 e2*2001/116*0347*..
R 4HS                                 e2*2001/116*0353*..
R 9HY                                 e2*2001/116*0335*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 152            C5                      215/55R16                          A02) bis A10)
                       (Limousine, Kombi)

                       1200/1130



Typen:                                ABE / EG-Genehmigung:
D 4HX                                 e2*98/14*0221*..
D 6FZ                                 e2*98/14*0215*..
D RFN                                 e2*98/14*0216*..
D RHS                                 e2*98/14*0249*..
D RHY                                 e2*98/14*0219*..
D RHZ                                 e2*98/14*0220*..
D RLZ                                 e2*98/14*0217*..
D XFX                                 e2*98/14*0218*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 103            C5 Lim., Kombi           205/55R16                         A02) bis A10)
                                                                                  B28)
                                                 215/55R16
                                                 E05)
152                    C5 Lim., Kombi            215/55R16
                       1120/900(920)



Typ:                           L*****
ABE / EG-Genehmigung:          e2*2001/116*0302*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 130   C4 (Lim., Coupe)          205/55R16                                 A02) bis A10)
                                        A93)E58)

                                                 205/55R16 M+S
                                                 A93)E58)

                                                 215/50R16
                                                 A01)K15)
e2*2001/116*0302*19E   1060/920(0)                                                4/108/65,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-B0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Typ:                          U
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0344*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92           C4 Picasso Erdgas        205/55R16                         A02) bis A10)

                                         205/60R16

                                         215/55R16
                                         E05)
e11*2001/116*0344*03   1130/1210(0)                                      4/108/65.0



Typ:                         U*****
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0345*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 120   C4 Picasso              205/55R16                          A02) bis A10)
                                      E53)

                                         205/60R16
                                         E53)

                                         215/55R16
                                         E05)
e2*2001/116*0345*18    1200/1210(0)                                      4/108/65,0



Typ:                         U
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2007/46*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 115   C4 Picasso              205/55R16                          A02) bis A10)
                                      E53)T91)

                                         205/60R16
                                         E53)

                                         215/55R16
                                         E05)
e2*2007/46*0061*04     1200/1250(0)                                      4/108/65.0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-B0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    4 / 12                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
7                                e2*2007/46*0002*..
7*****                           e2*2001/116*0366*..
B9                               N129
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Citroen Berlingo          195/55R16                         A02) bis A10)
                                          A93)G8W)N205)T91)                 E55)

                                          195/60R16
                                          N205)

                                          205/55R16

                                          205/60R16

                                          215/55R16




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F                              e11*2001/116*0351*..
F 8HX                          e2*98/14*0259*..
F 8HY                          e2*98/14*0261*..
F 8HZ                          e2*2001/116*0317*..
F 9HX                          e2*2001/116*0318*..
F 9HZ                          e2*2001/116*0329*..
F HFX                          e11*2007/46*0087*..
F HFX                          e2*98/14*0256*..
F KFU                          e2*2001/116*0289*..
F KFV                          e2*98/14*0257*..
F NFU                          e2*98/14*0258*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 80       Citroen C3               195/45R16                          A02) bis A10)

                                          205/45R16
                                          A01)K75)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                               e2*2007/46*0110*..
SH****                           e2*2001/116*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88       Citroen C3 Picasso        195/50R16                         A02) bis A10)

                                          195/55R16

                                          205/50R16
                                          A01)K03)

                                          215/45R16




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
S                               e11*2007/46*0113*..
S                               e2*2007/46*0060*..
S*****                          e2*2007/46*0003*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 115      Citroen C3, DS3          185/55R16                          A02) bis A10)
                                         M00)N195)                          EF0)

                                          195/50R16

                                          195/55R16

                                          215/45R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-B0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    6 / 12                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
N                              e2*2007/46*0040*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 120      Citroen DS4             215/60R16                                A02) bis A10)
                                        A93a)                                    EF0)

                                         225/55R16
                                         A01)A93a)K03)K04)

                                         235/55R16
                                         A01)K03)K04)

                                         245/50R16
                                         A01)K01)K04)

                                         255/50R16
                                         A01)K01)K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/60R16            235/55R16          A01) bis A10)
                                         A93a)                K04)               EF0)V00)

                                         215/60R16            255/50R16          A01) bis A10)
                                         A93a)                K04)               EF0)V00)

                                         225/55R16            245/50R16          A01) bis A10)
                                         A93a)K03)            K04)               EF0)V00)

                                         235/55R16            255/50R16          A01) bis A10)
                                         K03)                 K04)               EF0)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-B0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    7 / 12                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
N                              e2*2007/46*0040*..
N                              e2*2007/46*0079*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 115      Citroen C4              195/55R16                         A02) bis A10)
                                        A93)N205)                         EF0)

                                         195/60R16
                                         A93)G05)N205)

                                         205/55R16
                                         A01)A93a)K04)

                                         215/50R16
                                         A01)K04)K16)

                                         215/55R16
                                         A01)G01)K04)K16)

                                         225/50R16
                                         A01)K03)K04)K16)

                                         235/50R16
                                         A01)G01)K03)K04)K16)K26)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-B0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    8 / 12                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
K                              e2*2007/46*0092*..
K                              e2*2007/46*0093*..
KF                             e2*2007/46*0156*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 120      Citroen DS5             215/55R16                         A02) bis A10)
                                        A93)                              EF0)

                                         215/60R16
                                         A93a)

                                         225/55R16
                                         A93)

                                         225/60R16
                                         A01)G01)

                                         235/50R16
                                         A93)

                                         235/55R16

                                         245/50R16
                                         A93a)

                                         245/55R16
                                         A01)G01)K13)

                                         255/50R16
                                         A01)K01)K04)K16)




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-B0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    9 / 12                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.


A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B28)    An Achse 1 ist durch Zurückdrücken der Metallführungsöse am Dämpferrohr ein
        Abstand von 10 mm zwischen Felge und Handbremsseil herzustellen. Zur Prüfung
        muss das Rad im belasteten Zustand vom linken bis zum rechten Lenkanschlag gedreht
        werden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-B0-104
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


E05)    Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
        eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist.

E53)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
        Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E55)    Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.

E58)    Die Auflage A93 (zulässiger Schneekettenbetrieb) gilt nicht für Fahrzeugausführungen
        mit 6 Gang-Getriebe .

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G05)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
     bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000667-B0-104-01~CI-4-108-65-ET25_54R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-B0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    11 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
        Schweller komplett umzulegen.

K26)    An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K75)    An Achse 2 ist die ins Radhaus weisende Kante an der hinteren Stoßfängerecke so zu
        kürzen, dass ein ebener Übergang zwischen Radausschnittkante und Stossfängerkante
        entsteht.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T91)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




RA-000667-B0-104-01~CI-4-108-65-ET25_54R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-B0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    12 / 12                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.05.2013




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