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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 1a
Seite :                      1/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      54R6704
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             54R6704.050
Radausführungskennz.:                                      54R6704.050
Radgröße:                                                    7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                            25 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        108 mm
Lochzahl:                                                        4
Mittenlochdurchmesser:                                       65,03 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                          650 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2000 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    PEUGEOT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm ZPS4X3025 110 Nm

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
K*****                      e2*2001/116*0300*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 80     Peugeot 1007          195/45R16                                A02) bis A10)
                                                                             BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 1a
Seite :                      2/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
W                           e11*2001/116*0352*..
W                           e2*2007/46*0072*..
W*****                      e2*2001/116*0340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 128    Peugeot 207           185/55R16                              A02) bis A10)
                                    M00) N195)                             BF1)

                                       195/55R16

                                       205/50R16

                                       205/55R16
                                       G7E)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
C                              e2*2007/46*0070*..
C                              e2*2007/46*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 115    Peugeot 208              185/55R16                           A02) bis A10)
              (3- und 5-türer)         M00) N195)                          BF1) EF0)

                                       195/50R16


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
U                             e2*2007/46*0639*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96     Peugeot 208             185/55R16                            A01) bis A10)
              (außer Elektro)         K03) M00) N195)                      BF1) EF0) K04)

                                       205/50R16
                                       K01)

                                       225/45R16
                                       K01)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
U                           e2*2007/46*0639*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
26 bis 57     Peugeot e-208         195/55R16                              A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                       205/50R16
                                       A01) K04)

                                       225/45R16
                                       A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 1a
Seite :                      3/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
C                           e2*2007/46*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 96     Peugeot 2008           195/55R16                             A02) bis A10)
              (ohne                                                        BF1) EF0)
              Radhausverbreiterungen
              )


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
C                           e2*2007/46*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 96     Peugeot 2008           195/55R16                             A02) bis A10)
              (mit                                                         BF1) EF0)
              Radhausverbreiterungen
              )


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
U                            e2*2007/46*0639*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 114    Peugeot 2008           215/65R16                             A01) bis A10)
              (ausser Elektro)                                             BF1) EF0) GK4) K01) K04)
                                     225/60R16


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
U                           e2*2007/46*0639*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
57            Peugeot e-2008        215/65R16                              A01) bis A10)
                                                                           BF1) EF0) K01) K04)
                                     225/60R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 1a
Seite :                      4/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
4                           e2*2001/116*0362*..
4                           e2*2007/46*0101*..
4*****                      e2*2001/116*0362*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 120    Peugeot 308           195/55R16                              A02) bis A10)
                                    N205)                                  BF1) EF0)

                                     195/60R16
                                     A93) G6M) N205)

                                     205/55R16
                                     A93) N215)

                                     215/50R16

                                     215/55R16
                                     G6W)

                                     225/50R16
                                     A01) K88)

                                     235/50R16
                                     A01) G6W) K88)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
0U                          e2*2001/116*0377*..
0U                          e2*2007/46*0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 121    Peugeot 3008          215/55R16                              A02) bis A10)
              (Ausführungen mit     A93)                                   BF1)
              kleinster
              Sommerbereifung       215/60R16
              16Zoll)               A93)

                                     225/55R16
                                     A93)

                                     235/50R16

                                     235/55R16

                                     245/50R16
                                     A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 1a
Seite :                      5/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
0U                          e2*2001/116*0377*..
0U                          e2*2007/46*0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 120    Peugeot 3008          215/60R16 M+S                          A02) bis A10)
              (Ausführungen mit                                            A93) BF1) EF0)
              kleinster             225/55R16 M+S
              Sommerbereifung
              18Zoll)



Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
HU                          e2*2007/46*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
120           Peugeot 3008 Hybrid   215/55R16                              A02) bis A10)
                                    A93a)                                  A11) BF1) EF0)

                                     215/60R16
                                     A93a)

                                     225/55R16
                                     A01) A93a) K04)

                                     235/50R16
                                     A01) A93a) K04)

                                     235/55R16
                                     A01) A93a) K04)

                                     245/50R16
                                     A01) K04)

                                     255/50R16
                                     A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 1a
Seite :                      6/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
7                           e2*2001/116*0365*..
7                           e2*2007/46*0001*..
7*****                      e2*2001/116*0365*..
B9                          N128
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88     Peugeot Partner       195/55R16                               A02) bis A10)
                                    A93) G8W) N205) T91)                    BF1) E55)

                                     195/60R16
                                     N205)

                                     205/55R16

                                     205/60R16
                                     GC5)

                                     215/55R16
                                     GC4)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 1a
Seite :                      7/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS4X3025
       Anzugsmoment: 110 Nm

E55)   Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G6M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 215/55R16,
     225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 225/40R18
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7E)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 1a
Seite :                      8/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


G8W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 215/55R16
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GC4)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15, 195/70R15C,
       205/65R15, 215/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GC5)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15, 195/70R15C,
       205/65R15, 215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GK4)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R18, 215/60R17,
       215/65R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhauskante ist im Bereich von 150 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen,
       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 1a
Seite :                      9/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 1a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 54R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 04.03.2022