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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
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               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              48236*01



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             7 J x 16 H2


Typ:                         54R6704



Inhaber der ABE              RONAL GmbH
und Hersteller:              DE-76694 Forst




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
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                                  DE-24932 Flensburg



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Nummer der ABE: 48236*01

Die ABE-Nr. 48236 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 16 H2 , Typ 54R6704,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. RA-000667-B0-104 vom 31.05.2013
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.
1, 1a, 2, 2a-2b, 3, 3a-3b, 4, 4a, 5, 5a-5e, 6, 6a-6f,
7, 7a-7e, 8, 8a-8b, 9, 9a-9b, 9g, 10, 11, 11a-11b,
12, 12a
des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV Nord Mobilität GmbH &
Co. KG Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität, Essen, vom 31.05.2013 festgehaltenen
Angaben.


Flensburg, 11.06.2013
Im Auftrag




Nina Haderup


Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. RA-000667-B0-104, zur Genehmigung vorgelegt am: 04.06.2013
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                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 48236*01


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.