Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236 Nr. : RA-000667-B0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 54R6704 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 54R6704.021 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 98 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 58,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 650 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 175, 182, 185, 192, 198, 225, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40201 110 Nm 225L, 312, FA M12x1,25, Schaftlänge 32 mm Typen: ABE / EG-Genehmigung: 175 G730 175 e3*93/81*0001*.. 175 e3*95/54*0008*.. FA e3*92/53*0002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 142 Fiat Coupe 205/50R16 A02) bis A10) D21)S03) e3*95/54*0008*05E 1030/800 4/98/58,0 RA-000667-B0-104-05b~FI-4-98-58-ET35_54R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236 Nr. : RA-000667-B0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 Typ: 182 ABE / EG-Genehmigung: G983 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 83 Fiat Bravo, Fiat Brava 195/45R16 A02) bis A10) S03) 205/45R16 A01)K32)K33) 108 Fiat Bravo 2.0 HGT 205/45R16 A02) bis A10) A01)K32)K33) S03) G983/NT05 970/900(1000) 4/98/58,0 Typ: 182 ABE / EG-Genehmigung: e3*96/27*0019*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 83 Fiat Bravo, Fiat Brava 195/45R16 A02) bis A10) S03) 205/45R16 A01)K32)K33) 108 bis 113 Fiat Bravo 2.0/-HGT 205/45R16 A02) bis A10) A01)K32)K33) S03) e3*96/27*0019*09 970/900(1000) 4/98/58,1 Typ: 185 ABE / EG-Genehmigung: e3*93/81*0003*.. , e3*95/54*0003*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 91; 108 Fiat Marea, 205/45R16 A01)bis A10) Fiat Marea Weekend S03)K15) 215/40R16 96; 110; 113 Fiat Marea, 205/50R16 A01)bis A10) Fiat Marea Weekend K04)K18)K21) S03)K15) e3*95/54*0003*11E 1000/1000(1100) 4/98/58,0 RA-000667-B0-104-05b~FI-4-98-58-ET35_54R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236 Nr. : RA-000667-B0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 Typ: 192 ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*0089*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 125 Fiat Stilo, 205/50R16 A01)bis A10) Fiat Stilo SW A93) K15)S03) 205/55R16 A93) 225/45R16 K23) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)A93) K15)K23)S03)V00) 59 bis 125 Fiat Stilo 225/50R16 A01)bis A10) K03)K23)K26) K15)S03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)A93) K15)K23)K26)S03) V00) 59 bis 103 Fiat Stilo SW 225/50R16 A01)bis A10) K03)K21)K23)K26) K15)S03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)A93) K15)K21)K23)K26) S03)V00) e3*98/14*0089*12 1030/960(1050) 4/98/58 RA-000667-B0-104-05b~FI-4-98-58-ET35_54R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236 Nr. : RA-000667-B0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 198 e3*2001/116*0248*.. 198 e3*2001/116*0288*.. 198 e3*2007/46*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 121 Fiat Bravo, Bravo LPG 195/55R16 A02) bis A10) A93)N205) S03) 195/60R16 N205) 205/55R16 215/50R16 215/55R16 225/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 312 e3*2001/116*0261*.. 312 e3*2007/46*0064*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 Fiat 500 195/40R16 A02) bis A10) (Serie nur 165/65R14 od. S03) nur 155/80R13) 195/45R16 G0A) 205/40R16 205/45R16 A01)G01) RA-000667-B0-104-05b~FI-4-98-58-ET35_54R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236 Nr. : RA-000667-B0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 312 e3*2001/116*0261*.. 312 e3*2007/46*0064*.. 312 e3*2007/46*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 74 Fiat 500 195/40R16 A02) bis A10) (außer Serie nur 165/65R14 S03) oder nur 155/80R13) 195/45R16 205/40R16 205/45R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 312 e3*2001/116*0261*.. 312 e3*2007/46*0064*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 99 bis 118 Fiat 500 Abarth 195/45R16 A02) bis A10) S03) 205/40R16 205/45R16 RA-000667-B0-104-05b~FI-4-98-58-ET35_54R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236 Nr. : RA-000667-B0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 225 e3*2001/116*0271*.. 225 e3*2007/46*0011*.. 225L N157 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 70 Fiat Fiorino, Fiorino Qubo 185/55R16 A02) bis A10) A01)K01)K04)M00) S03) 195/50R16 A01)K01)K04) 195/55R16 A01)K01)K04) 205/50R16 A01)K01)K02) 215/45R16 A01)K01)K02) 225/45R16 A01)K01)K02) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000667-B0-104-05b~FI-4-98-58-ET35_54R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236 Nr. : RA-000667-B0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). D21) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,7 mm) sind vor Montage der Sonderräder zu entfernen. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 155/80R13 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000667-B0-104-05b~FI-4-98-58-ET35_54R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236 Nr. : RA-000667-B0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind im Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich: - Am vorderen Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der serienmäßig vorhandenen Knickstelle). RA-000667-B0-104-05b~FI-4-98-58-ET35_54R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236 Nr. : RA-000667-B0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind im Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich: - Am hinteren Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der serienmäßig vorhandenen Knickstelle). - Die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 70 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste bis zum Stoßfänger umzulegen. - Die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist im weiteren Verlauf der Bördelkante auf einer Länge von 50 mm bis auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu entfernen. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 5b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 54R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 31.05.2013 RA-000667-B0-104-05b~FI-4-98-58-ET35_54R6704.docx