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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-B0-104
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    1/9                                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                            54R6704
Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                       RONAL
Radausführung:                                                   54R6704.021
Radgröße:                                                          7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                   35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                98 mm
Lochzahl:                                                               4
Mittenlochdurchmesser:                                             58,10 mm
Zentrierart:                                                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                      ohne Ring
geprüfte Radlast:                                                    650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                            2000 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke            :   Fiat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                         Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                               moment
175, 182, 185, 192, 198, 225,           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              ZP40201 110 Nm
225L, 312, FA                           M12x1,25, Schaftlänge 32 mm


Typen:                             ABE / EG-Genehmigung:
175                                G730
175                                e3*93/81*0001*..
175                                e3*95/54*0008*..
FA                                 e3*92/53*0002*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 142         Fiat Coupe               205/50R16                             A02) bis A10)
                                                                                   D21)S03)

e3*95/54*0008*05E   1030/800                                                              4/98/58,0




RA-000667-B0-104-05b~FI-4-98-58-ET35_54R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-B0-104
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    2/9                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Typ:                             182
ABE / EG-Genehmigung:            G983
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 83     Fiat Bravo, Fiat Brava      195/45R16                         A02) bis A10)
                                                                             S03)
                                           205/45R16
                                           A01)K32)K33)

 108                 Fiat Bravo 2.0 HGT    205/45R16                         A02) bis A10)
                                           A01)K32)K33)                      S03)

G983/NT05           970/900(1000)                                            4/98/58,0



Typ:                             182
ABE / EG-Genehmigung:            e3*96/27*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 83     Fiat Bravo, Fiat Brava      195/45R16                         A02) bis A10)
                                                                             S03)
                                           205/45R16
                                           A01)K32)K33)

 108 bis 113         Fiat Bravo 2.0/-HGT   205/45R16                         A02) bis A10)
                                           A01)K32)K33)                      S03)

e3*96/27*0019*09    970/900(1000)                                            4/98/58,1



Typ:                          185
ABE / EG-Genehmigung:         e3*93/81*0003*.. , e3*95/54*0003*..
Motorleistung  Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 91; 108 Fiat Marea,              205/45R16                            A01)bis A10)
               Fiat Marea Weekend                                            S03)K15)
                                        215/40R16

96; 110; 113        Fiat Marea,            205/50R16                         A01)bis A10)
                    Fiat Marea Weekend     K04)K18)K21)                      S03)K15)

e3*95/54*0003*11E   1000/1000(1100)                                          4/98/58,0




RA-000667-B0-104-05b~FI-4-98-58-ET35_54R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-B0-104
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    3/9                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Typ:                         192
ABE / EG-Genehmigung:        e3*98/14*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 125   Fiat Stilo,              205/50R16                                 A01)bis A10)
              Fiat Stilo SW            A93)                                      K15)S03)

                                         205/55R16
                                         A93)

                                         225/45R16
                                         K23)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R16            225/45R16          A01) bis A10)A93)
                                                                                 K15)K23)S03)V00)
 59 bis 125        Fiat Stilo            225/50R16                               A01)bis A10)
                                         K03)K23)K26)                            K15)S03)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)A93)
                                                                                 K15)K23)K26)S03)
                                                                                 V00)
 59 bis 103        Fiat Stilo SW         225/50R16                               A01)bis A10)
                                         K03)K21)K23)K26)                        K15)S03)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)A93)
                                                                                 K15)K21)K23)K26)
                                                                                 S03)V00)
e3*98/14*0089*12   1030/960(1050)                                                4/98/58




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-B0-104
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    4/9                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
198                               e3*2001/116*0248*..
198                               e3*2001/116*0288*..
198                               e3*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 121      Fiat Bravo, Bravo LPG      195/55R16                         A02) bis A10)
                                           A93)N205)                         S03)

                                           195/60R16
                                           N205)

                                           205/55R16

                                           215/50R16

                                           215/55R16

                                           225/50R16




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
312                              e3*2001/116*0261*..
312                              e3*2007/46*0064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
51              Fiat 500                  195/40R16                          A02) bis A10)
                (Serie nur 165/65R14 od.                                     S03)
                nur 155/80R13)            195/45R16
                                          G0A)

                                           205/40R16

                                           205/45R16
                                           A01)G01)




RA-000667-B0-104-05b~FI-4-98-58-ET35_54R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-B0-104
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    5/9                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
312                               e3*2001/116*0261*..
312                               e3*2007/46*0064*..
312                               e3*2007/46*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 74       Fiat 500                   195/40R16                         A02) bis A10)
                (außer Serie nur 165/65R14                                   S03)
                oder nur 155/80R13)        195/45R16

                                           205/40R16

                                           205/45R16




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
312                             e3*2001/116*0261*..
312                             e3*2007/46*0064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
99 bis 118      Fiat 500 Abarth          195/45R16                           A02) bis A10)
                                                                             S03)
                                           205/40R16

                                           205/45R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-B0-104
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    6/9                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
225                                 e3*2001/116*0271*..
225                                 e3*2007/46*0011*..
225L                                N157
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 70       Fiat Fiorino, Fiorino Qubo 185/55R16                           A02) bis A10)
                                             A01)K01)K04)M00)                  S03)

                                            195/50R16
                                            A01)K01)K04)

                                            195/55R16
                                            A01)K01)K04)

                                            205/50R16
                                            A01)K01)K02)

                                            215/45R16
                                            A01)K01)K02)

                                            225/45R16
                                            A01)K01)K02)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-B0-104
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    7/9                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

D21) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,7 mm) sind vor Montage
     der Sonderräder zu entfernen.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 155/80R13 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000667-B0-104-05b~FI-4-98-58-ET35_54R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-B0-104
Anlage-Nr. :               5b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind im Radhaus im
     Bereich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich:
     - Am vorderen Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu
        entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der
        serienmäßig vorhandenen Knickstelle).




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-B0-104
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind im Radhaus im
     Bereich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich:
     - Am hinteren Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu
        entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der
        serienmäßig vorhandenen Knickstelle).
     - Die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 70 mm unterhalb der seitlichen
        Stoßleiste bis zum Stoßfänger umzulegen.
     - Die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist im weiteren Verlauf der
        Bördelkante auf einer Länge von 50 mm bis auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.



Die Anlage Nr. 5b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.05.2013




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