Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000667-A0-104 Anlage-Nr. : 5d Seite : 1/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 54R6704 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 54R6704.021 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 98 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 58,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 650 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat Auto S.p.A., Turin / Italien Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 839, 844 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40201 110 Nm M12x1,25, Schaftlänge 32 mm Typ: 839 ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*0047*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 76 bis 113 Lancia Lybra, 205/55R16 A01) bis A10) Lancia Lybra Station K50)S03) Wagon e3*98/14*0047*04 1050/1050(1100) 4/98/58,1 RA-000667-A0-104-05d~LC-4-98-58-ET35_54R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000667-A0-104 Anlage-Nr. : 5d Seite : 2/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 Typ: 844 ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0279*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 140 Lancia Delta 205/55R16 A02) bis A10) S03) 215/50R16 225/45R16 e3*2001/116*0279*09 1150/950(1020) 4/98/58,1 Typ: 844 ABE / EG-Genehmigung: e3*2007/46*0008*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 Lancia Delta LPG 205/55R16 A02) bis A10) S03) 215/50R16 225/45R16 e3*2007/46*0008*01 1090/950(1020) 4/98/58,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000667-A0-104-05d~LC-4-98-58-ET35_54R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000667-A0-104 Anlage-Nr. : 5d Seite : 3/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. K50) An Achse 2 ist auf der rechten Seite ist die Innenverkleidung im Bereich der Kraftstofftankentlüftungsleitung mit einem Kabelbinder nach innen zu ziehen. S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu entfernen. Die Anlage Nr. 5d mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 54R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 03.02.2012 RA-000667-A0-104-05d~LC-4-98-58-ET35_54R6704.docx