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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000667-A0-104
Anlage-Nr. :                5e
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                54R6704
Art des Sonderrades:                       einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                          RONAL
Radausführung:                                      54R6704.021
Radgröße:                                              7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                      35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   98 mm
Lochzahl:                                                 4
Mittenlochdurchmesser:                                58,10 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         ohne Ring
geprüfte Radlast:                                       650 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2000 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke   :   Peugoet (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                   moment
A, 225L                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          ZP40201 110 Nm
                                M12x1,25, Schaftlänge 32 mm




RA-000667-A0-104-05e~PE-4-98-58-ET35_54R6704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000667-A0-104
Anlage-Nr. :                5e
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


Typ:                         A
ABE / EG-Genehmigung:        e3*2001/116*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 55    Bipper                  185/55R16                         A01) bis A10)
                                      M00)                              K01)K02)S03)

                                        195/50R16

                                        195/55R16

                                        205/50R16

                                        215/45R16

                                        225/45R16

e3*2001/116*0272*08   950/950(0)                                        4/98/58



Typ:                         A
ABE / EG-Genehmigung:        e3*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 55    Bipper                  185/55R16                         A01) bis A10)
                                      M00)                              K01)K02)S03)

                                        195/50R16

                                        195/55R16

                                        205/50R16

                                        215/45R16

                                        225/45R16

e3*2007/46*0012*01    950/950(0)                                        4/98/58




RA-000667-A0-104-05e~PE-4-98-58-ET35_54R6704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000667-A0-104
Anlage-Nr. :                5e
Seite :                     3/4                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


Typ:                         225L
ABE / EG-Genehmigung:        N127
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 54    Bipper (LkW)           185/55R16                         A01) bis A10)
                                     M00)                              K01)K02)S03)

                                     195/50R16

                                     195/55R16

                                     205/50R16

                                     215/45R16

                                     225/45R16

N127/NT01     900/950(0)                                               4/114,3/67,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

RA-000667-A0-104-05e~PE-4-98-58-ET35_54R6704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000667-A0-104
Anlage-Nr. :                5e
Seite :                     4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.


Die Anlage Nr. 5e mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 03.02.2012




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