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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    1/6                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 54R6704
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                        54R6704.03
Radgröße:                                               7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                       38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                  68,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                        650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2000 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D), Mini

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
R50                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               ZP40317 110 Nm
                            M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
MINI                        bis Modelljahr 08/2006                        ZP40317 110 Nm
                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                            M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                            ab Modelljahr 09/2006                         ZP40328 110 Nm
                            Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                            Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
MINI-N, UKL-C, UKL-K, UKL-L Serien-Radschraube, Kegel 60°,                ZP40328 110 Nm
                            Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm

RA-000667-F0-104-07~BM-4-100-56-ET38_54R6704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               7
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704



Typ:                         R50
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0168*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 120   Mini                     195/45R16                         A01) bis A10)
                                       G01)                              K03)K50)

                                         195/50R16

                                         195/55R16
                                         K51)

                                         205/45R16
                                         K04)
e1*98/14*0168*03E      870/730                                           4/100/56



Typ:                         MINI
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0231*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85    Mini,                   195/45R16                          A01) bis A10)
              Mini Cabrio             G01)                               K03)K50)

                                         195/50R16

                                         195/55R16
                                         K51)

                                         205/45R16
                                         K04)
 120 bis 160            Mini,            195/50R16                       A01) bis A10)
                        Mini Cabrio                                      K03)K50)
                       (nicht “Works”)   195/55R16
                                         K51)

                                         205/45R16
                                         K04)
e1*2001/116*0231*10E   890/800(800)                                      4/100/56




RA-000667-F0-104-07~BM-4-100-56-ET38_54R6704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               7
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
MINI-N                          e1*2001/116*0343*..
UKL-C                           e1*2007/46*0369*..
UKL-K                           e1*2007/46*0370*..
UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 147      Mini                       185/55R16                               A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, Cabrio, A01)A93)K04)M00)N195)                   EF0)
                Coupe, Roadster)
                                           185/55R16 M+S
                                           A01)A93)K04)M00)

                                           195/50R16
                                           A01)A93)K03)K04)K72)

                                           195/55R16
                                           A01)A93)G0B)K03)K04)K72)

                                           205/50R16
                                           A01)K01)K02)K72)K73)

                                           215/45R16
                                           A01)K03)K04)K72)

                                           215/50R16
                                           A01)G0B)K01)K02)K72)K73)

                                           225/45R16
                                           A01)K01)K02)K72)K73)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/50R16            225/45R16          A01) bis A10)
                                           K01)                 K02)K72)K73)       EF0)V00)



Auflagen und Hinweise
A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
        sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
        auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000667-F0-104-07~BM-4-100-56-ET38_54R6704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               7
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
       der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
       Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
       Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
       keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
       so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
       beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
       müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
       und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
       verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
       werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
       ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
       der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.




RA-000667-F0-104-07~BM-4-100-56-ET38_54R6704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
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G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
       des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
       StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
       Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
       werden.

G0B)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/60R16,
       185/50R17, 195/55R16, 205/40R18, 205/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
       Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
       vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
       bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K50)   An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoff-Verbreiterungen bis zur Trennfuge (auf
       Restdicke von 6 - 8 mm) zu kürzen; die Radhaus-Verkleidungsschale ist in diesem
       Bereich entsprechend nachzuarbeiten (ausschneiden oder dauerhaft nach außen
       formen), so dass diese nicht weiter ins Radhaus ragt als die gekürzte Verbreiterung.

K51)   An Achse 2 ist der Blechsteg oberhalb der Kunststoff-Verbreiterung (um ca. 3-5 mm)
       nach außen zu formen (Reifeneinfederbereich).




RA-000667-F0-104-07~BM-4-100-56-ET38_54R6704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    6/6                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


K72)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis ca. 100 mm unterhalb
         der Stoßfängerunterkante zu kürzen,
       - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden.

K73)    An Achse 2 ist die senkrecht ins Radhaus ragende Blechkante (liegt hinter dem
        Filzinnenkotflügel) im Bereich von der Radmitte bis ca. 100 mm unterhalb der
        Stoßfängerunterkante aufzuweiten.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 54R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.05.2013




RA-000667-F0-104-07~BM-4-100-56-ET38_54R6704