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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               8a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    54R6704
Art des Rades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           54R6704.03
Radgröße:                                                  7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast:                                           650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2000 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daewoo (ROK) bzw. Daewoo GM(ROK) bzw. CHEVROLET

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
KLEJ, KLAJ, KLAT                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              ZP40356 110 Nm
                                M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
KL1M, CHIS, KL1T, CHIV          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP40307 110 Nm
                                M12x1,5
KLAS, CHIK                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP40307 110 Nm
                                M12x1,5
                                je nach Serienausstattung auch               ZP40356 110 Nm
                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                M12x1,5, Schaftlänge 28 mm

RA-000667-F0-104-08a~DW-4-100-56_5-ET38_54R6704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               8a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704



Typ:                         KLEJ
ABE / EG-Genehmigung:        H019; e13*93/81*0007*.. , e13*95/54*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 77    Daewoo Espero,          205/45R16                                     A01) bis A10)
              Daewoo Aranos,                                                        K17)K31)K33)
              Daewoo K55              215/40R16                                     S04)
                                      B21)

e13*95/54*0007*05E     860/890860/890                                               4/100/56,5



Typ:                            KLAT
ABE / EG-Genehmigung:           e4*96/27*0017*.. , e4*98/14*0017*.., e4*2001/116*0017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 78    Daewoo Lanos                195/45R16                                  A01) bis A10)
              (4türig, Stufenheck)                                                   K32)S04)
                                          215/40R16
55 bis 78     Daewoo Lanos                195/45R16                                  A01) bis A10)
              (3türig, Schrägheck)                                                   K32)S04)
e4*2001/116*0017*14E   870/840                                                      4/100/56,5



Typ:                         KLAJ
ABE / EG-Genehmigung:        e4*96/27*0018*.., e4*98/14*0018*.., e4*2001/116*0018*..,
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 98    Daewoo Nubira            205/45R16                                  A01) bis A10)
                                                                                  K03)K15)
                                       215/40R16
e4*2001/116*0018*17E   950/995                                                      4/100/56,5



Typ:                            KLAS
ABE / EG-Genehmigung:           e4*98/14*0063*.. , e4*2001/116*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 69    Daewoo Kalos, Lanos,        195/45R16                                 A01) bis A10)
              Chevrolet Kalos, Lanos                                                K03)K04)K14)K21)
              (3- und 5- türig)           205/45R16
                                          G01)
 53 bis 69    Chevrolet Aveo, Wave
              (4-türig)                   215/40R16

e4*2001/116*0063*30E   840/820                                                      4/100/56,5




RA-000667-F0-104-08a~DW-4-100-56_5-ET38_54R6704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               8a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Typ:                          CHIK
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0321*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62           Chevrolet Aveo LPG       195/45R16                                    A01) bis A10)
              (4-türig)                                                             K03)K04)K14)K21)
                                       205/45R16
                                       G01)

                                                  215/40R16
e11*2001/116*0321*08E   840/820                                                     4/100/56,5



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIS                                     e50*2007/46*0006*..
KL1M                                     e4*2007/46*0129*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 60               Chevrolet Spark, Spark    195/40R16                         A02) bis A10)
                        LPG ww. Matiz             A01)K01)K04)K28)

                                                  195/45R16
                                                  A01)K01)K04)K27)K28)K42)

                                                  205/40R16
                                                  A01)K01)K02)K28)



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIV                                     e50*2007/46*0087*..
KL1T                                     e4*2007/46*0270*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74               Chevrolet Aveo, Aveo LPG 195/55R16                          A02) bis A10)
                                                  A93)

                                                  195/60R16
                                                  A93a)

                                                  205/55R16
                                                  A01)A93a)K04)

                                                  215/50R16
                                                  A01)K04)

                                                  215/55R16
                                                  A01)G4E)K04)

                                                  225/50R16
                                                  A01)K04)




RA-000667-F0-104-08a~DW-4-100-56_5-ET38_54R6704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Auflagen und Hinweise
A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
       sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
       auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
       den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
       ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
       der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
       Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
       Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
       keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
       so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
       beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
       müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
       und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
       verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
       werden.


RA-000667-F0-104-08a~DW-4-100-56_5-ET38_54R6704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               8a
Seite :                    5/6                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
       ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B21)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit ABS (breitere Spur an Achse 2).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
       des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
       StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
       Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
       werden.

G4E)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/80R14,
       205/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
       bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
       vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
       bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



RA-000667-F0-104-08a~DW-4-100-56_5-ET38_54R6704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               8a
Seite :                    6/6                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


K14)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
           Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
           entsprechend zu kürzen.

K15)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
           Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K17)       An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere
           Karosserieblech anzulegen.

K21)       An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
           Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
           zu biegen.

K27)       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K31)       Die Kunststoffabdeckung des Tankeinfüllrohres ist zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen.

K32)    Freigängigkeitsmaßnahmen beim Lanos 4-türig, Stufenheck-Ausf.:
       - An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Sicke bis
         zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Der im Radhaus befindliche
         Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen.
        Freigängigkeitsmaßnahmen beim Lanos 3-türig, Schrägheck-Ausf.:
       - An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 20 cm oberhalb
         Unterkante des Schwellers bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die ins Radhaus
         stehenden Kanten im Bereich der Befestigung des hinteren Stoßfängers sind nach
         außen zu formen. Bei Fahrzeugausführungen mit ins Radhaus hochgezogenem
         Seitenschweller (ab Modelljahr 2001) ist die Befestigungslasche am Radlauf nach
         innen zu biegen und die Befestigungsschraube um ca. 5 cm nach unten zu verlegen.

K33)       An Achse 1 ist der Kunststoff-Spritzschutz im Bereich der Ausbuchtung durch
           Erwärmung zur Fahrzeugmitte hin einzuformen.

K42)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der
         Radmitte umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
         kürzen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
         auszuschneiden.

S04)       An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.

       -
Die Anlage Nr. 8a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.05.2013


RA-000667-F0-104-08a~DW-4-100-56_5-ET38_54R6704