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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000667-A0-104
Anlage-Nr. :                8a
Seite :                     1/7                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                              54R6704
Art des Sonderrades:                     einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                        RONAL
Radausführung:                                     54R6704.03
Radgröße:                                            7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                    38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                100 mm
Lochzahl:                                               4
Mittenlochdurchmesser:                               68,0 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                     0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast:                                     650 kg
bei Reifenabrollumfang:                             2000 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daewoo (ROK) bzw. Daewoo GM(ROK) bzw. CHEVROLET

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
KLEJ, KLAJ, KLAT              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          ZP40356 110 Nm
                              M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
KL1M, CHIS, KL1T              Radmutter, Kegel 60°, Gewinde            ZP40307 110 Nm
                              M12x1,5
KLAS, CHIK                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde            ZP40307 110 Nm
                              M12x1,5
                              je nach Serienausstattung auch           ZP40356 110 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000667-A0-104
Anlage-Nr. :                8a
Seite :                     2/7                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


Typ:                         KLEJ
ABE / EG-Genehmigung:        H019; e13*93/81*0007*.. , e13*95/54*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 77    Daewoo Espero,          205/45R16                                     A01) bis A10)
              Daewoo Aranos,                                                        K17)K31)K33)
              Daewoo K55              215/40R16                                     S04)
                                      B21)

e13*95/54*0007*05E     860/890860/890                                               4/100/56,5



Typ:                            KLAT
ABE / EG-Genehmigung:           e4*96/27*0017*.. , e4*98/14*0017*.., e4*2001/116*0017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 78    Daewoo Lanos                195/45R16                                  A01) bis A10)
              4türig/ Stufenheck                                                     K32)S04)
                                          215/40R16
55 bis 78     Daewoo Lanos                195/45R16                                  A01) bis A10)
              3türig/ Schrägheck                                                     K32)S04)
e4*2001/116*0017*14E   870/840                                                      4/100/56,5



Typ:                         KLAJ
ABE / EG-Genehmigung:        e4*96/27*0018*.., e4*98/14*0018*.., e4*2001/116*0018*..,
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 98    Daewoo Nubira            205/45R16                                  A01) bis A10)
                                                                                  K03)K15)
                                       215/40R16
e4*2001/116*0018*17E   950/995                                                      4/100/56,5



Typ:                            KLAS
ABE / EG-Genehmigung:           e4*98/14*0063*.. , e4*2001/116*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 69    Daewoo Kalos, Lanos,        195/45R16                                 A01) bis A10)
              Chevrolet Kalos, Lanos                                                K03)K04)K14)K21)
              (3- und 5- türig)           205/45R16
                                          G01)
 53 bis 69    Chevrolet Aveo, Wave
              (4-türig)                   215/40R16

e4*2001/116*0063*30    840/820                                                      4/100/56,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000667-A0-104
Anlage-Nr. :                8a
Seite :                     3/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


Typ:                          CHIK
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0321*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62           Chevrolet Aveo LPG       195/45R16                         A01) bis A10)
              (4-türig)                                                  K03)K04)K14)K21)
                                       205/45R16
                                       G01)

                                         215/40R16
e11*2001/116*0321*08   840/820                                           4/100/56,5



Typ:                          KL1M
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2007/46*0129*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 60    Chevrolet Spark          195/45R16                         A01) bis A10)
                                       K04)K27)K42)                      K01)K28)

                                         205/40R16
                                         K02)

e4*2007/46*0129*06     750/700                                           4/100/56,5



Typ:                          CHIS
ABE / EG-Genehmigung:         e50*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 60    Chevrolet Spark          195/45R16                         A01) bis A10)
                                       K04)K27)K42)                      K01)K28)

                                         205/40R16
                                         K02)

e50*2007/46*0006*05    750/700                                           4/100/56,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000667-A0-104
Anlage-Nr. :                8a
Seite :                     4/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


Typ:                         KL1T
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2007/46*0270*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 74    Chevrolet Aveo          195/55R16                         A02) bis A10)
                                      A93)

                                        195/60R16
                                        A93a)

                                        205/50R16
                                        A01)A93a)K04)

                                        205/55R16
                                        A01)A93a)K04)

                                        215/50R16
                                        A01)K04)

                                        215/55R16
                                        A01)K04)

                                        225/45R16
                                        A01)K04)

                                        225/50R16
                                        A01)K04)
e50*2007/46*0006*07   1090/830                                          4/100/56,5



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000667-A0-104
Anlage-Nr. :                8a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B21) Nur zulässig an Fahrzeugen mit ABS (breitere Spur an Achse 2).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.




RA-000667-A0-104-08a~DW-4-100-56_5-ET38_54R6704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000667-A0-104
Anlage-Nr. :                8a
Seite :                     6/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere
     Karosserieblech anzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger-
     oberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten

K31) Die Kunststoffabdeckung des Tankeinfüllrohres ist zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000667-A0-104
Anlage-Nr. :                8a
Seite :                     7/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


K32) -Lanos 4türig, Stufenheck-Ausf.:
     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Sicke bis zur
     Stoßfängeroberkante umzulegen. Der im Radhaus befindliche Kunststoffspritzschutz ist
     im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen.
     -Lanos 3türig Schrägheck-Ausf.:
     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 20 cm oberhalb U-
     Kante des Schwellers bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die ins Radhaus
     stehenden Kanten im Bereich der Befestigung des hinteren Stoßfängers sind nach außen
     zu formen. Bei Fahrzeugausführungen mit ins Radhaus hochgezogenem Seitenschweller
     (ab Modelljahr 2001) ist die Befestigungslasche am Radlauf nach innen zu biegen und die
     Befestigungsschraube um ca. 5 cm nach unten zu verlegen.

K33) An Achse 1 ist der Kunststoff-Spritzschutz im Bereich der Ausbuchtung durch Erwärmung
     zur Fahrzeugmitte hin einzuformen.

K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
       umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden.

S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.


Die Anlage Nr. 8a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 03.02.2012




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