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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    1/4                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               54R6704
Art des Rades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                          RONAL
Montageposition:                               Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                      54R6704.03
Radgröße:                                             7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                     38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 100 mm
Lochzahl:                                                 4
Mittenlochdurchmesser:                                68,0 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                      3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                      650 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2000 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daihatsu Motor Co., Ltd. Osaka / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
G2, G200, G3                   Radmutter, Kegel 60°, Gewinde            ZP40333 100 Nm
                               M12x1,5




RA-000667-F0-104-07a~DA-4-100-56-ET38_54R6704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    2/4                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Typ:                          G200
ABE / EG-Genehmigung:         G464
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 77    Daihatsu Charade             195/40R16                          A01) bis A10)
              (Schrägheck)                                                    K32)
                                           205/40R16

 55 bis 66          Daihatsu Charade       195/40R16                          A01) bis A10)
                    (Stufenheck)                                              K32)
                                           205/40R16

G464/NT05E          770/800                                                   4/100/56



Typ:                          G2
ABE / EG-Genehmigung:         e6*95/54*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 62    Charade ww. Valera        195/40R16                             A01) bis A10)
              (Schrägheck)                                                    K32)
                                        205/40R16

 66                 Charade ww. Valera     195/40R16                          A01) bis A10)
                    (Stufenheck)                                              K32)
                                           205/40R16

e6*95/54*0034*01    770/800                                                   4/100/56



Typ:                         G3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0032*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66; 67       Gran Move                195/45R16                              A01) bis A10)
                                                                              K16)K17)

e6*95/54*0032*02    850/850                                                   4/100/56



Auflagen und Hinweise

A01)          Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
              Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
              sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
              auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
              Muster bescheinigen zu lassen.

A02)          Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
              den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
              Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
              ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
              Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000667-F0-104-07a~DA-4-100-56-ET38_54R6704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               7a
Seite :                    3/4                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
       der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
       Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
       Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
       keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
       so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
       beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
       müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
       und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
       verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
       werden.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
       Schweller komplett umzulegen.

K17)   An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere
       Karosserieblech anzulegen.




RA-000667-F0-104-07a~DA-4-100-56-ET38_54R6704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               7a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


K32)      Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
          Maßnahmen erforderlich:
       - Die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen.
       - Die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
         abzutrennen (Stoßfänger verkleben) bzw. vollständig nach oben zu biegen.
       - Die in das Radhaus weisende obere Kante des hinteren Stoßfängers ist auf einer
         Länge von 70 mm nach unten auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.
       - Der Innenkotflügel ist im äußeren Bereich oberhalb der Radmitte auf einer Fläche von
         100 mm (Länge) x 30 mm (Breite) nach außen zu formen.


Die Anlage Nr. 7a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 03.02.2012




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