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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               7b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  54R6704
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         54R6704.03
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                         650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2000 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
EM2, EP1, EP2, EP4, EU5,         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZP40333 110 Nm
EU6, EU7, EU8, EU9, GD1,         M12x1,5
GD5, GE2, GE3, GE6, GG1,
GG2, GG3, GG5, GG6, GK,
GP1




RA-000667-F0-104-07b~HO-4-100-56-ET38_54R6704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               7b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Typen:                            ABE / EG-Genehmigung:
EU5                               e11*98/14*0158*..
EU6                               e11*98/14*0159*..
EU7                               e11*98/14*0160*..
EU8                               e11*98/14*0161*..
EU9                               e11*98/14*0189*..
EP1                               e11*98/14*0173*..
EP2                               e11*98/14*0174*..
EP4                               e11*98/14*0188*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 81         Honda Civic             195/50R16                          A02) bis A10)

                                             205/50R16
                                                                              4/100//56


Typ:                         EM2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 92    Civic Coupe              195/50R16                              A02) bis A10)

                                             205/50R16

e6*98/14*0080*00   830/800                                                    4/100/56,1



Typen:                            ABE / EG-Genehmigung:
GD5                               e6*98/14*0087*..
GD1                               e6*98/14*0088*..
GE2                               e6*2001/116*0101*..
GE3                               e6*2001/116*0102*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 57 bis 61         Honda Jazz               195/45R16                         A01) bis A10)
                                            K40)

                                             205/45R16
                                             K41)
                   800/730                                                    4/100//56




RA-000667-F0-104-07b~HO-4-100-56-ET38_54R6704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               7b
Seite :                    3/5                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GG1                             e6*2001/116*0125*..
GE6                             e6*2001/116*0126*..
GG2                             e6*2001/116*0127*..
GG3                             e6*2001/116*0128*..
GG5                             e6*2001/116*0131*..
GG6                             e6*2001/116*0132*..
GG1                             e6*2007/46*0010*..
GE6                             e6*2007/46*0011*..
GP1                             e6*2007/46*0012*..
GG5                             e6*2007/46*0013*..
GG6                             e6*2007/46*0014*..
GG2                             e6*2007/46*0015*..
GG3                             e6*2007/46*0016*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 73       Honda Jazz, Jazz Hybrid 205/45R16                          A02) bis A10)
                                         A01)K01)K04)K12)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GK                             e6*2007/46*0162*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 96       Honda Jazz              195/50R16                          A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K15)K23)K57)

                                          205/45R16
                                          A01)K01)K57)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.



RA-000667-F0-104-07b~HO-4-100-56-ET38_54R6704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               7b
Seite :                    4/5                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.




RA-000667-F0-104-07b~HO-4-100-56-ET38_54R6704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               7b
Seite :                    5/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 150 mm vor
         der Radmitte um- und eng anzulegen.
     - Die Befestigungslasche des Stoßfängers -Blech und Kunststoff- ist im Bereich der
         Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu
         versetzen.

K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 150 mm vor
         der Radmitte um- und eng anzulegen,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers - Blech und Kunststoff - ist im Bereich der
         Stoßfängeroberkante zu kürzen,
     - die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen,
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante 150
         mm nach unten zu kürzen und die in diesem Bereich befindliche
         Befestigungsschraube für den Kunststoffinnenkotflügel nach unten zu versetzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden.

K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des
         Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
     - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
         komplett umzulegen,
     - das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.


Die Anlage Nr. 7b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 27.11.2017




RA-000667-F0-104-07b~HO-4-100-56-ET38_54R6704