Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 6a
Seite :                      1/6
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                        54R6704
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                  RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                               54R6704.03
Radausführungskennz.:                                        54R6704.03
Radgröße:                                                      7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                              38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          100 mm
Lochzahl:                                                         4
Mittenlochdurchmesser:                                        68,00 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: *)                                            650 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2000 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    HYUNDAI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                          moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                 ZP40345     110 Nm

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
MC                          e4*2001/116*0103*..
MCT                         e4*2001/116*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
71 bis 82     Hyundai Accent        195/45R16                                  A02) bis A10)
                                                                               BF1)
                                     205/45R16
                                     A01) K03) K04) K45)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 6a
Seite :                      2/6
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
BC3                          e5*2007/46*0121*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 88     Hyundai Bayon          195/50R16                             A01) bis A10)
              (Serien Reifen         G01)                                  A11) BF1) E57) K01)
              185/65R15,
              195/55R16 oder         195/55R16
              215/45R17)
                                     205/50R16

                                      205/55R16

                                      215/50R16
                                      K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
TB                          e4*98/14*0066*..
TBI                         e4*2001/116*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
46 bis 81     Hyundai Getz           195/40R16                             A01) bis A10)
                                                                           BF1) K03) K16)
                                      195/45R16

                                      205/40R16
                                      K04)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
IA                           e11*2007/46*1008*..
IA                           e5*2007/46*1086*..
IA-HME                       e13*2007/46*1602*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 64     Hyundai I10            195/45R16                             A01) bis A10)
              (mit kleinsten                                               BF1) K01) K02) K13) K25)
              Serienreifen 175/..)                                         K28)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AC3                           e5*2007/46*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 74     Hyundai i10, i10 N-Line 195/45R16                            A01) bis A10)
                                                                           BF1) K01)
                                      205/40R16
                                      K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 6a
Seite :                      3/6
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
PB                          e11*2001/116*0333*..
PBT                         e11*2007/46*0129*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94     Hyundai i20           195/50R16                              A01) bis A10)
                                    K49)                                   BF1) K01) K04) S08)

                                      205/45R16

                                      215/45R16
                                      K21) K49)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
GB                           e11*2007/46*1600*..
GB                           e5*2007/46*1087*..
GB-HME                       e13*2007/46*1603*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88     Hyundai I20, I20 Coupe 185/55R16                             A01) bis A10)
              (3-/5-Türer,           M00)                                  BF1) K01) K04)
              Fahrzeugausführungen
              die serienmäßig        195/50R16
              AUCH mit 16- oder 17- K14)
              Zoll Reifen
              ausgerüstet sind oder
              diese in den COC
              Papieren eingetragen
              haben)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
GB                            e11*2007/46*1600*..
GB                            e5*2007/46*1087*..
GB-HME                        e13*2007/46*1603*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88     Hyundai I20, I20 Coupe 185/55R16                             A01) bis A10)
              (3-/5-Türer,            M00)                                 BF1) K01) K04)
              Fahrzeugausführungen
              die serienmäßig NUR     195/50R16
              mit 15 Zoll Reifen      K14)
              ausgerüstet sind)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 6a
Seite :                      4/6
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
BC3                         e5*2007/46*0121*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 88     Hyundai i20           185/55R16                               A01) bis A10)
                                    K04) M00)                               A11) BF1) K01)

                                     195/55R16
                                     K04)

                                     205/50R16
                                     K02)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 6a
Seite :                      5/6
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704



A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP40345
       Anzugsmoment: 110 Nm

E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 185/65R15,
       195/55R16 oder 215/45R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassensind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 6a
Seite :                      6/6
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10
       mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K45)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

K49)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der
       Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

S08)   An Achse 1 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu entfernen.

Die Anlage 6a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 54R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 04.03.2022