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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000667-A0-104
Anlage-Nr. :                6b
Seite :                     1/4                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 54R6704
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                           RONAL
Radausführung:                                        54R6704.03
Radgröße:                                               7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                       38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   100 mm
Lochzahl:                                                  4
Mittenlochdurchmesser:                                  68,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                        650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2000 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke    :   Kia Motors Corporation Seoul / Korea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
DC                              bis e11*98/14*0132*03                     ZP40335 110 Nm
                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                                ab e11*98/14*0132*04                        ZP40345 110 Nm
                                Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
                                M12x1,5
DE,BA, BAG, UB                  Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP40345 110 Nm
                                M12x1,5




RA-000667-A0-104-06b~KI-4-100-54-ET38_54R6704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000667-A0-104
Anlage-Nr. :                6b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


Typ:                           DC
ABE / EG-Genehmigung:          e11*98/14*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 72    Kia Rio                    195/40R16                        A01) bis A10)
              (bis e11*98/14*0132*03)                                     K15)
                                         195/45R16
 60 bis 71    Kia Rio                    195/45R16                        A01) bis A10)
              (ab e11*98/14*0132*04, ab                                   K15)
              Modelljahr 2003)

e11*98/14*0132*06E      820/835                                           4/100/54



Typ:                         BA
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 45 bis 55    Picanto                 195/40R16                           A01) bis A10)
                                                                          K01)K04)K15)

e4*2001/116*0085*15E    840/740                                           4/100/54



Typ:                         BAG
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0328*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 45 bis 48    Picanto                 195/40R16                           A01) bis A10)
                                                                          K01)K04)K15)

e11*2001/116*0328*03E   720/710                                           4/100/54



Typ:                         DE
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 82    Rio                     195/45R16                           A01) bis A10)
                                      A93)                                K03)K04)

                                         195/50R16

                                         205/45R16

e4*2001/116*0093*17E    910/850(0)                                        4/100/54




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000667-A0-104
Anlage-Nr. :                6b
Seite :                     3/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


Typ:                         UB
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0195*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 80    Rio                     195/50R16                         A01) bis A10)
                                                                        K04)
                                        195/55R16

                                        205/50R16
                                        K01)

                                        225/45R16
                                        K01)
e11*2007/46*0195*03   945/840(0)                                        4/100/54



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000667-A0-104
Anlage-Nr. :                6b
Seite :                     4/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.


Die Anlage Nr. 6b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 03.02.2012




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