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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-D0-104
Anlage-Nr. :               6b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     54R6704
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            54R6704.03
Radgröße:                                                   7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                            650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2000 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Kia Motors Corporation Seoul / Korea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
DC                               bis e11*98/14*0132*03                        ZP40335 110 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                                 ab e11*98/14*0132*04                           ZP40345 110 Nm
                                 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,5
DE, BA, BAG, UB                  Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  ZP40345 110 Nm
                                 M12x1,5

RA-000667-D0-104-06b~KI-4-100-54-ET38_54R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-D0-104
Anlage-Nr. :               6b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704



Typ:                           DC
ABE / EG-Genehmigung:          e11*98/14*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 72    Kia Rio                    195/40R16                             A01) bis A10)
              (bis e11*98/14*0132*03)                                          K15)
                                         195/45R16
 60 bis 71    Kia Rio                    195/45R16                             A01) bis A10)
              (ab e11*98/14*0132*04, ab                                        K15)
              Modelljahr 2003)

e11*98/14*0132*06E   820/835                                                   4/100/54



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
BA                                  e4*2001/116*0085*..
BAG                                 e11*2001/116*0328*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
45 bis 55            Kia Picanto             195/40R16                         A02) bis A10)
                                             A01)G3P)K01)K04)K13)K15)

                                              215/35R16
                                              A01)K01)K04)K13)K15)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
DE                                  e4*2001/116*0093*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 82            Kia Rio                 195/45R16                         A02) bis A10)
                                             A01)A93)K03)K04)

                                              195/50R16
                                              A01)K01)K04)

                                              205/45R16
                                              A01)K01)K04)

                                              215/45R16
                                              A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-D0-104
Anlage-Nr. :               6b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UB                             e11*2007/46*0195*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 80       Kia Rio                 185/55R16                         A02) bis A10)
                                        A93a)M00)

                                         195/55R16
                                         A01)K04)

                                         205/50R16
                                         A01)K01)K04)

                                         225/45R16
                                         A01)K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-D0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G3P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/50R15,
     175/60R14 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000667-D0-104-06b~KI-4-100-54-ET38_54R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-D0-104
Anlage-Nr. :               6b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.


Die Anlage Nr. 6b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.05.2013




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