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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-B0-104
Anlage-Nr. :               7c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               54R6704
Art des Sonderrades:                      einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                         RONAL
Radausführung:                                       54R6704.03
Radgröße:                                             7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                     38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                68,0 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                      3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                      650 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2000 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corporation Seoul / Korea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                   moment
FB                             Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZP40333 110 Nm
                               M12x1,5




RA-000667-B0-104-07c~KI-4-100-56-ET38_54R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-B0-104
Anlage-Nr. :               7c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Typ:                            FB
ABE / EG-Genehmigung:           e4*96/27*0024*.., e4*98/14*0024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 84    Kia Shuma, Shuma II         205/45R16                         A01) bis A10)
              (4-türig Stufenheck,                                          K34)
               4-türig Schrägheck)        215/40R16

e4*96/27*0024*11   870/900                                                  4/100/56



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-B0-104
Anlage-Nr. :               7c
Seite :                    3/3                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich.
     Stufenheck :
     - die Radhausausschnittkanten sind von der seitlichen Stoßleiste bis zur
       Stoßfängeroberkante umzulegen.
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
       kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszuschneiden.
     Schrägheck:
     - die Radhausausschnittkanten sind von der seitlichen Stoßleiste bis zur seitlichen Sicke
       im hinteren Radhausblech umzulegen.


Die Anlage Nr. 7c mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 03.02.2012




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