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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               7d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  54R6704
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         54R6704.03
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                         650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2000 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi Motor Corporation

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
CJ0, DA0, A00                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZP40333 110 Nm
                                 M12x1,5




RA-000667-F0-104-07d~MI-4-100-56-ET38_54R6704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               7d
Seite :                    2/4                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Typ:                         DA0
ABE / EG-Genehmigung:        e4*93/81*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 73    Carisma                  215/40R16                                A01) bis A10)
                                                                                K15)S04)
                                              205/45R16
e4*93/81*0005*07E   900/875                                                     4/100/56



Typ:                            CJ0
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0031*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 76    Mitsubishi Colt,            195/45R16                             A01) bis A10)
              Mitsubishi Lancer           K15)                                  S02)

                                              205/45R16
                                              G01)K32)

e1*93/81*0031*05E   820/720 (790)                                               4/100/56,0



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
A00                                  e1*2007/46*0951*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 59           Mitsubishi Space Star     195/40R16                         A02) bis A10)
                                              A01)K03)K04)K16)K51)




Auflagen und Hinweise
A01)          Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
              Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
              sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
              auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
              Muster bescheinigen zu lassen.

A02)          Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
              den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
              Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
              ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
              Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)          Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
              verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
              der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
              Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
              Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.



RA-000667-F0-104-07d~MI-4-100-56-ET38_54R6704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               7d
Seite :                    3/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.


G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000667-F0-104-07d~MI-4-100-56-ET38_54R6704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               7d
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


K04)     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
         oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
         hinter der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
         Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16)     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
         Schweller komplett umzulegen.

K32)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 300 mm vor der Radmitte bis
         Oberkante Stoßfänger sind bis auf eine Restbreite von max. 5 mm umzulegen.
       - die in das Radhaus weisende Ecke der vorderen Befestigungslasche des Stoßfängers
         ist durch Kürzen um 20 mm anzupassen und die Befestigungsschraube nach hinten
         zu versetzen.
       - weiterhin muss der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren Bereich des Radhauses
         entfernt werden.

K51)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
         Sicke bis zur Stoßfängeroberkante um 10mm zu weiten,
       - die Befestigungslasche des Stoßfängers im Radhaus ist abzutrennen und die
         Befestigungsschraube zu entfernen,
       - der Stoßfänger ist klebend zu befestigen.

S02)     Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.

S04)     An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.


Die Anlage Nr. 7d mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.05.2013




RA-000667-F0-104-07d~MI-4-100-56-ET38_54R6704