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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000667-I0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                           54R6704
Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                      RONAL
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                  54R6704.03
Radausführungskennz.:                                           54R6704.03
Radgröße:                                                         7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                 38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             100 mm
Lochzahl:                                                             4
Mittenlochdurchmesser:                                           68,00 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast: *)                                               650 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2000 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       NISSAN

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                             moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                                 ZP40364     110 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                   ZP40353      110 Nm

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
K12                            e11*2001/116*0195*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 65       Nissan Micra            195/45R16                                A01) bis A10)
                (Serie 175/60R15 ww.                                             BF1) E44b) K01) K04) K16)
                auch 165/70R14)         205/40R16                                K44)
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Nr. :                       RA-000667-I0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
K12                            e11*2001/116*0195*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 65       Nissan Micra            195/45R16                         A01) bis A10)
                (Serie 185/50R16 ww.                                      BF1) E44a) K01) K04) K16)
                auch 175/60R15,         205/40R16
                165/70R14)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
K12                            e11*2001/116*0195*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 81       Nissan Micra, Micra     195/45R16                         A01) bis A10)
                Cabrio                                                    BF1) E44b) K01) K04) K16)
                (Serie 175/60R15 ww.    205/40R16
                auch 185/50R16)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
K13                           e13*2007/46*1111*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 72       Nissan Micra           185/55R16                          A01) bis A10)
                (5-türig)              G3T) K04) K20) K28) M00)           BF2) K01)

                                        195/45R16
                                        G8P) K04)

                                        195/50R16
                                        G3T) K04) K20) K28)

                                        205/45R16
                                        K04) K20) K28)

                                        215/40R16
                                        G8P) K04) K20) K28)

                                        215/45R16
                                        G3T) K04) K20) K28)

                                        225/45R16
                                        G3T) K02) K20) K28)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000667-I0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
K14                           e9*2007/46*6454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 74       Nissan Micra           185/55R16                         A01) bis A10)
                                       M00)                              BF1) EF0) K01) K04)

                                        195/50R16
                                        A93a) K28)

                                        195/55R16
                                        K28)

                                        205/50R16
                                        K28)

                                        215/45R16
                                        A93a) K28)

                                        225/45R16
                                        K28)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
E11                           e11*2001/116*0268*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 85       Nissan Note            185/55R16                         A01) bis A10)
                                       K03) M00)                         BF1) K04)

                                        195/50R16
                                        K01)

                                        195/55R16
                                        K01)

                                        205/50R16
                                        K01)

                                        215/45R16
                                        K01)

                                        225/45R16
                                        K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000667-I0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     4/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
E12                           e11*2007/46*0753*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 72       Nissan Note            195/55R16                          A01) bis A10)
                                       K03)                               BF2)

                                        205/50R16
                                        A93a) K01) K04)

                                        215/50R16
                                        K01) K04)

                                        225/45R16
                                        A93a) K01) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40364
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP40353
       Anzugsmoment: 110 Nm

E44a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 185/50R16 ww.
      auch 175/60R15, 165/70R14 ausgerüstet sind.

E44b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 175/60R16 ww.
      auch 185/50R16 ausgerüstet sind.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G3T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/55R16 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000667-I0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


G8P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14,
     175/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K20)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
       Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K44)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Achse (im
       Lenkeinschlagbereich) zur Fahrzeugmitte hin nachzuarbeiten. Nicht erforderlich bei
       Fahrzeugen, die werksseitig mit der Bereifungsgröße 185/50R16 ausgerüstet sind oder bei
       denen diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) genehmigt ist.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000667-I0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


Die Anlage 11a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 54R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 24.07.2023