Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000667-A0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 1 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 54R6704 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 54R6704.03 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 0 Ø68 Ø56.6 geprüfte Radlast: 650 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Opel (D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment A-H, A-H/C, A-H/SW, Calibra-A, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40356 110 Nm Combo-C, Corsa-C, GMIB, GMIC, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm GMIH, GMIJ, J96, J96/KOMBI, Opel Astra-F, Opel Astra-F-Cabrio, Opel Astra-F-Caravan, Opel Astra-F-CC, Opel Astra-F-Lieferwagen, S93Coupe, S-D, S-D/VAN, T92, T92/Conv, T92/Kombi, T98, T98/Kombi, T98/NB, T98C, Vectra-A, Vectra-A-CC, Vectra- A-X, X01Monocab, X-C/Roadster RA-000667-A0-104-08b~OP-4-100-56_5-ET38_54R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000667-A0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 2 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 Typ: Vectra-A ABE / EG-Genehmigung: E947; E947/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 110 Vectra 205/45R16 A01) bis A10) G08) K03a)K04a)K13)K15) K18)K22)K35) 205/50R16 215/45R16 225/45R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A01) bis A10) K03a)K04a)K13)K15) K18)K22)K35)V00n) E947/1/NT10E 945/840 4/100/56,6 Typ: Vectra-A-CC ABE / EG-Genehmigung: E948; E948/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 110 Vectra 205/45R16 A01) bis A10) G08) K03a)K04a)K13)K15) K18)K22)K35) 205/50R16 215/45R16 225/45R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A01) bis A10) K03a)K04a)K13)K15) K18)K22)K35)V00n) E948/1/NT10E 945/840 4/100/56,6 Typ: Vectra-A-X ABE / EG-Genehmigung: E951; 951/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 100 Vectra 4 x 4 205/50R16 A01) bis A10) K03a)K04a)K13)K15) 110 Vectra 2000 225/45R16 K22) E951/1NT7E 935/930 4/100/56,5 RA-000667-A0-104-08b~OP-4-100-56_5-ET38_54R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000667-A0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 3 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 Typ: Calibra-A ABE / EG-Genehmigung: F406 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Calibra 205/45R16 A01) bis A10) G08) K03a)K13)K22) 205/50R16 215/45R16 225/45R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A01) bis A10) K03a)K13)K22)V00n) F406/NT15E 915/830 4/100/56,5 Typ: Opel Astra-F-Caravan ABE / EG-Genehmigung: F854 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 110 Astra Caravan 205/45R16 A01) bis A10)E42) K03a)K13)K18) 215/40R16 K22)K36) F854/NT15E 900/860 4/100/56,6 Typ: Opel Astra-F-CC ABE / EG-Genehmigung: F857 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 110 Astra 205/45R16 A01) bis A10) E42) K03a)K13)K18)K22) 215/40R16 K36) F857/NT14E 900/765 4/100/56,6 Typ: Opel Astra-F ABE / EG-Genehmigung: G065 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 100 Astra 205/45R16 A01) bis A10) E42) K03a)K13)K18)K22) 215/40R16 K36) G065/NT11E 900/765 4/100/56,6 Typ: Opel Astra-F-Cabrio ABE / EG-Genehmigung: G372 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 52 bis 85 Astra Cabrio 205/45R16 A01) bis A10) E42) K03a)K13)K18)K22) 215/40R16 K36) G372/NT08E 850/800 4/100/56,6 RA-000667-A0-104-08b~OP-4-100-56_5-ET38_54R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000667-A0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 4 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 Typ: Opel Astra-F-Lieferwagen ABE / EG-Genehmigung: F972 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 55 Astra Lieferwagen GL 205/45R16 A01) bis A10)E42) K03a)K13)K18)K22) 215/40R16 K36) G372/NT08 850/800 4/100/56,5 Typ: T92/Conv ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Astra-F-Cabrio 205/45R16 A01) bis A10)E42) K03)K13)K18)K22)K36) 215/40R16 e1*96/79*0076*00 865/800 4/100/56,5 Typ: T92/Kombi ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0075*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 100 Astra-F Caravan 205/45R16 A01) bis A10)E42) K03)K13)K18)K22)K36) 215/40R16 e1*96/79*0075*04E 900/845 (925) 4/100/56,6 Typ: T92 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0074*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 100 Astra-F, 205/45R16 A01) bis A10) E42) Astra-F-CC K03)K13)K18)K22)K36) 215/40R16 e1*96/79*0074*03E 900/800 (900) 4/100/56,6 Typ: S93Coupe ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0014*.. , e1*95/54*0014*.. , e1*98/14*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 78 Opel Tigra-A, 195/45R16 A01) bis A10) Vauxhall Tigra K37) e1*98/14*0014*11E 805/650 4/100/56,5 RA-000667-A0-104-08b~OP-4-100-56_5-ET38_54R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000667-A0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 5 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 Typ: J96 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0030*.. , e1*95/54*0030*.. , e1*98/14*0030*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 92 Opel Vectra-B, 195/50R16 A02) bis A10) Opel Vectra-B-CC 205/50R16 A01)G09)K15)K18) 225/45R16 A01)K15)K18) 205/55R16 A01)G10)K15)K18)K43) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A01) bis A10) G09) K15)K18)V00n) e1*98/14*0030*17E 1055/945(1000) 4/100/56,5 Typ: J96/KOMBI ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0044*.. , e1*98/14*0044*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 92 Opel Vectra-B-Caravan 205/50R16 A01) bis A10) G09)K15)K18) 225/45R16 K15)K18) 205/55R16 G10)K15)K18)K43) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A01) bis A10) G09) K15)K18)V00n) e1*95/54*0044*13E 1055/1025(1080) 4/100/56,5 RA-000667-A0-104-08b~OP-4-100-56_5-ET38_54R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000667-A0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 6 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 Typ: T98 ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0086*.. , e1*98/14*0086*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 92 Astra-G-CC 195/50R16 A02) bis A10)E20) 205/45R16 A01)K43) 205/50R16 A01)K43) 215/40R16 A01)K43) 225/45R16 A01)K16)K43) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)E20) K16)K43)V00n) e1*98/14*0086*22 1035/820(895) 4/100/56,5 Typ: T98/Kombi ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0087*.. , e1*98/14*0087*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 92 Astra-G-Caravan 195/50R16 A02) bis A10) 205/45R16 205/50R16 215/40R16 225/45R16 A01)K15) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A01) bis A10) K15)V00n) e1*97/27*0087*21E 1005/885(960) 4/100/56,5 RA-000667-A0-104-08b~OP-4-100-56_5-ET38_54R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000667-A0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 7 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 Typ: T98/NB ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0101*.. , e1*98/14*0101*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 92 Astra-G 195/50R16 A02) bis A10) (Stufenheck 4-türig) 205/45R16 A01)K43) 205/50R16 A01)K43) 215/40R16 A01)K43) 225/45R16 A01)K16)K43) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A01) bis A10) K16)K43)V00n) e1*98/14*0101*18E 1035/810(885) 4/100/56,5 Typ: T98C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0132*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 92 Astra-G-Coupe, 195/50R16 A02) bis A10) Astra -G-Cabrio 205/45R16 A01)K43) 205/50R16 A01)K43) 225/45R16 A01)K16)K43) zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A01) bis A10) K16)K43)V00n) e1*98/14*0132*15E 955/845(905) 5/110/65 RA-000667-A0-104-08b~OP-4-100-56_5-ET38_54R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000667-A0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 8 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 Typ: Corsa-C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0148*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 92 Corsa C 195/40R16 A01) bis A10) K54) 195/45R16 K55) 215/40R16 K56)K57) e1*98/14*0148*12E 880/760(805) 4/100/56,5 Typ: Combo-C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0179*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 66 Combo C 195/45R16 A01) bis A10) (nur Fahrzeugausführungen T84) K54)K55) mit zul. Achslasten bis 960 kg) 205/45R16 T87) 48 bis 66 Combo C 225/45R16 A01) bis A10) G33) K54)K55)K56)K57) e1*98/14*0179*21 910/1110(1110) 4/100/56,5 Typ: X01Monocab ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0215*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 92 Meriva-A 195/50R16 A01) bis A10) K03)K04)K67) 205/45R16 e1*2001/116*0215*17 1005/950(975) 4/100/56,5 Typ: GMIC ABE / EG-Genehmigung: e50*2001/116*0002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 77 Meriva LPG 195/50R16 A01) bis A10) K03)K04)K67) 205/45R16 e50*2007/46*0002*04 960/950(975) 4/100/56,5 RA-000667-A0-104-08b~OP-4-100-56_5-ET38_54R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000667-A0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 9 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 Typ: X-C/Roadster ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0227*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 92 Tigra 195/45R16 A02) bis A10) 195/50R16 A01)K04) 205/45R16 A01)K04) 205/50R16 A01)K04) 215/45R16 A01)K04) 225/45R16 A01)K03) K04)K28) e11*2001/116*0227*08 895/680(0) 4/100/56,5 Typ: A-H ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0261*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Astra (4-Loch) 205/50R16 A02) bis A10) A93a) 205/55R16 A93a) e1*2001/116*0261*18E 985/860(930) 4/100/56,5 Typ: A-H ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0344*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 85 Astra (4-Loch) 205/50R16 A02) bis A10) A93a) 205/55R16 A93a) e1*2007/46*0344*05 985/860(930) 4/100/56,5 Typ: A-H ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0246*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Astra H DUAL-FUEL 205/50R16 A02) bis A10) (4-Loch) A93a) 205/55R16 A93a) e11*2001/116*0246*00E 890/860(925) 4/100/56,5 RA-000667-A0-104-08b~OP-4-100-56_5-ET38_54R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000667-A0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 10 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 Typ: GMIH ABE / EG-Genehmigung: e50*2001/116*0007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 85 Astra LPG (4-Loch) 205/50R16 A02) bis A10) A93a) 205/55R16 A93a) e50*2007/46*0007*04 930/930 4/100/56,5 Typ: A-H/SW ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0293*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Astra Station Wagon 205/50R16 A02) bis A10) (4-Loch) A93a) 205/55R16 A93a) e1*2001/116*0293*13 990/940(1000) 4/100/56,5 Typ: A-H ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0247*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Astra Caravan Dual-Fuel, 205/50R16 A02) bis A10) Astra Estate Dual-Fuel A93a) (Kombi 4-Loch) 205/55R16 A93a) e11*2001/116*0247*00E 900/940(1000) 4/100/56,5 Typ: GMIJ ABE / EG-Genehmigung: e50*2001/116*0008*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 85 Astra Station Wagon LPG 205/50R16 A02) bis A10) (4-Loch) A93a) 205/55R16 A93a) e50*2007/46*0008*01 940/940(0) 4/100/56,5 Typ: A-H/SW ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0341*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 85 Astra Station Wagon 205/50R16 A02) bis A10) (4-Loch) A93a) 205/55R16 A93a) e1*2007/46*0341*05 990/940(1000) 4/100/56,5 RA-000667-A0-104-08b~OP-4-100-56_5-ET38_54R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000667-A0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 11 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 Typ: A-H/C ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Astra GTC, 205/50R16 A02) bis A10) Astra Twin Top / Cabrio A93a) (4-Loch) 205/55R16 A93a) e4*2001/116*0094*17 955/955(1050) 4/100/56,5 Typ: S-D ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 74 Corsa (4-Loch) 195/55R16 A02) bis A10) A93a) 205/50R16 225/45R16 e1*2001/116*0379*19 955/800(855) 4/100/56,5 Typ: S-D/VAN ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0505*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 70 Corsa (4-Loch) 195/55R16 A02) bis A10) A93a) 205/50R16 225/45R16 e1*2007/46*0505*02 955/820(845) 4/100/56,5 Typ: GMIB ABE / EG-Genehmigung: e50*2001/116*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 66 Corsa LPG (4-Loch) 195/55R16 A02) bis A10) A93a) 205/50R16 225/45R16 e50*2007/46*0001*06 855/800(845) 4/100/56,5 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000667-A0-104-08b~OP-4-100-56_5-ET38_54R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000667-A0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 12 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L). RA-000667-A0-104-08b~OP-4-100-56_5-ET38_54R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000667-A0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 13 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 E42) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße 165R14 ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad- Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. G08) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 205/55R15, bzw. 195/60R15 ausgerüstet sind, ist die Auflage G01) zu beachten. G09) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 175/70R14 ausgerüstet sind, ist die Auflage G01) zu beachten. (J96) G33) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 185/60R15 oder 175/70R14 nicht bereits serienmäßig eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G10) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 175/70R14 und/oder 185/70R14 ausgerüstet sind, ist die Auflage G01) zu beachten. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000667-A0-104-08b~OP-4-100-56_5-ET38_54R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000667-A0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 14 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K35) Gilt für Fz.-Ausführungen mit 2,0 l-Motor ab ABE-Nr. E947/1 NT03, bzw. E948/1 NT04 (größere Spurweite Achse 2): An Achse 2 sind zusätzlich die Radhauskanten ab Radmitte bis Seitenschweller ganz um- und anzulegen. K36) An Achse 2 ist das Radhaus, im Bereich von 200 mm vor und 100 mm hinter der Radmitte, in einer Höhe von ca. 70 mm bis ca. 100 mm oberhalb der Radhausaus- schnittkante, an den Außenkotflügel anzulegen. K37) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Radhausausschnittkante ist im Bereich oberhalb des seitlichen Kunststoffschwellers umzulegen. - Die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffschwellers ist ab der Oberkante, auf einer Länge von ca. 100 mm, auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen. K43) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K54) An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoffverbreiterungen im Bereich vom Schweller bis Übergang zum hinteren Stoßfänger auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen. Die ins Radhaus ragenden Enden der Befestigungsschrauben der Verbreiterungen sind bis auf Höhe der Befestigungsmuttern zu kürzen. K55) An Achse 2 sind die ins Radhaus ragenden Kanten des Kunststoffstoßfängers im Bereich bis 45° hinter der Radmitte auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen. K56) An Achse 2 sind die ins Radhaus ragenden Kanten des Kunststoffstoßfängers im Bereich bis 65° hinter der Radmitte auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen. K57) An Achse 2 sind die Radhausblechkanten des Radausschnitts (unterhalb der Kunststoffverbreiterungsschalen) um ca. 10 mm nach außen aufzuweiten. RA-000667-A0-104-08b~OP-4-100-56_5-ET38_54R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000667-A0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 15 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 K67) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante auf einer Länge von ca. 120 mm auf eine Restbreite von max. 15 mm (unmittelbar bis an den Schraubenkopf) zu kürzen, - die dahinter liegende Blechkante ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett nach außen zu treiben, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke). V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . Die Anlage Nr. 8b mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 54R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 03.02.2012 RA-000667-A0-104-08b~OP-4-100-56_5-ET38_54R6704.docx