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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 8b
Seite :                      1/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     54R6704
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            54R6704.03
Radausführungskennz.:                                     54R6704.03
Radgröße:                                                   7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                       4
Mittenlochdurchmesser:                                     68,00 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast: *)                                         650 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2000 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   OPEL

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                               moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP40356     110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                      ZP40307     110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 8b
Seite :                      2/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                         e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85     Opel Adam             185/55R16                              A02) bis A10)
                                    A93a) M00) N195)                       BF1)

                                     185/55R16 M+S
                                     A93a) M00)

                                     195/50R16
                                     A93)

                                     195/55R16

                                     205/50R16

                                     205/55R16
                                     A01) G5L) K19) K87) K88)

                                     215/45R16
                                     A93)

                                     215/50R16
                                     A01) K04) K19) K87)

                                     225/45R16
                                     A93a)
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Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 8b
Seite :                      3/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                         e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85     Opel Adam Rocks       185/55R16                              A02) bis A10)
                                    A93a) M00) N195)                       BF1)

                                     185/55R16 M+S
                                     A93a) M00)

                                     195/50R16
                                     A93)

                                     195/55R16

                                     205/50R16

                                     205/55R16
                                     A01) G5L) K19) K87) K88)

                                     215/45R16
                                     A93)

                                     215/50R16
                                     A01) K19) K87)

                                     225/45R16
                                     A93a)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 8b
Seite :                      4/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H                          e1*2001/116*0261*..
A-H                          e1*2007/46*0344*..
A-H                          e11*2001/116*0246*..
A-H                          e11*2001/116*0247*..
A-H/C                        e4*2001/116*0094*..
A-H/NB                       e1*2001/116*0454*..
A-H/NB                       e1*2007/46*0340*..
A-H/SW                       e1*2001/116*0293*..
A-H/SW                       e1*2007/46*0341*..
GMIH                         e50*2001/116*0007*..
GMIJ                         e50*2001/116*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85     Opel Astra             195/55R16                             A02) bis A10)
              (Limousine 3- u. 5-    A93) N205)                            BF1)
              türig, Kombi,
              StationWagon; 4-Loch) 195/60R16
                                     G7V) N205)

                                     205/50R16
                                     A93)

                                     205/55R16
                                     A93)

                                     215/50R16

                                     225/50R16


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
GMIB                         e50*2001/116*0001*..
S-D                          e1*2001/116*0379*..
S-D/V                        e50*2007/46*0055*..
S-D/VAN                      e1*2007/46*0505*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 74     Opel Corsa D, Corsa    185/55R16                             A02) bis A10)
              D Van , Corsa D LPG    A93) M00) N195)                       BF1)
              (4-Loch)
                                     195/50R16

                                     195/55R16

                                     205/50R16

                                     205/55R16
                                     G5L)

                                     215/50R16
                                     A01) K04) K75)

                                     225/45R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 8b
Seite :                      5/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                         e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85     Opel Corsa E          185/55R16                              A02) bis A10)
                                    M00) N195)                             BF1)

                                     185/55R16 M+S
                                     M00)

                                     195/50R16

                                     195/55R16

                                     205/50R16
                                     A01) K04)

                                     215/45R16

                                     215/50R16
                                     A01) K04) K91)

                                     225/45R16
                                     A01) K04)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
D-A                          e4*2007/46*0957*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 55     Opel Karl              195/40R16                             A01) bis A10)
              (bis Serienradgröße                                          BF2) E70) K01) K02)
              16-Zoll)               195/45R16
                                     K28)

                                     205/40R16
                                     K28)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
D-A                         e4*2007/46*0957*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 55     Opel Karl Rocks       195/45R16                              A02) bis A10)
                                                                           BF2)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 8b
Seite :                      6/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
GMIC                        e50*2001/116*0002*..
X01MONOCAB                  e1*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 92     Opel Meriva           195/45R16                               A01) bis A10)
                                    T84)                                    BF1) K04)

                                     195/50R16
                                     K67)

                                     205/45R16
                                     K67)

                                     205/50R16
                                     K03) K67)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 8b
Seite :                      7/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704



A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40356
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP40307
       Anzugsmoment: 110 Nm

E70)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
       • - EG-Genehm.-Nr e4*2007/46*0957*02 bis 09 und dem Buchstaben "B" an Position 12 des
         Versionsschlüssel oder
       • - ab EG-Genehm.-Nr e4*2007/46*0957*10 und dem Buchstaben "B" an Position 9 des
         Versionsschlüssel

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G5L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G7V)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/40R18,
       225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 8b
Seite :                      8/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K19)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der aufgeweiteten
       Radhauskante zu kürzen.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K67)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante auf einer
          Länge von ca. 120 mm auf eine Restbreite von max. 15 mm (unmittelbar bis an den
          Schraubenkopf) zu kürzen,
       • die dahinter liegende Blechkante ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett nach außen
          zu treiben,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 120 mm unterhalb der
          Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).

K75)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller bis zu
          Oberkante Stoßfänger aufzuweiten,
       • vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -gemessen
          von der Radhauskante- auszuschneiden,
       • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
          Radhauskante zu kürzen.

K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
       • im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom Kunststoffinnenkotflügel ein
          Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante) auszuschneiden. Der verbleibende
          Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus klebend zu befestigen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 8b
Seite :                      9/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschraube an den Blechlasche im Bereich 30° hinter der Radmitte ist zu
          entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind von der Oberkante Stoßfänger bis 30° hinter der
          Radmitte umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
          umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K91)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller bis zu
          Oberkante Stoßfänger um 10 mm aufzuweiten,
       • vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -gemessen
          von der Radhauskante - auszuschneiden,
       • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
          Radhauskante zu kürzen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 8b mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 54R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 04.03.2022