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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 3b
Seite :                      1 / 11
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     54R6704
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            54R6704.03
Radausführungskennz.:                                     54R6704.03
Radgröße:                                                   7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Effektive Einpresstiefe                                      30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                       4
Mittenlochdurchmesser:                                     68,00 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
Adapterscheibe:                                 Ø60.15 Ø68 d=8 003 0022 004
geprüfte Radlast: *)                                         650 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2000 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   RENAULT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                            AP 40364/08 110 Nm
                Schaftlänge 34,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                            AP 40364/08 120 Nm
                Schaftlänge 34,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 3b
Seite :                      2 / 11
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
R                            e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
66            Renault Captur         195/55R16                             A01) bis A10)
              (Fahrzeuge mit 15-Zoll G01)                                  BF1) D01)
              Serienreifen)
                                     195/60R16
                                     G01)

                                       205/55R16
                                       K86)

                                       215/50R16
                                       K04) K86)

                                       215/55R16
                                       G01) K04) K86)

                                       225/50R16
                                       K01) K02) K86)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
R                            e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110    Renault Captur            215/55R16                          A01) bis A10)
              (Fahrzeuge mit 16-                                           BF1) D01) EF0) K04) K86)
              oder 17-Zoll Serienreifen
              )


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
R                             e2*2001/116*0327*..
R                             e2*2007/46*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 88     Renault Clio, Clio      185/55R16                            A01) bis A10)
              Grandtour               K04) M00) N195)                      BF1) D01) E69) K01)
              (4. Generation)
                                      195/50R16
                                      K04) K28) N205)

                                       195/55R16
                                       K04) K28) N205)

                                       205/50R16
                                       K02) K28)

                                       215/45R16
                                       K04) K28)

                                       225/45R16
                                       K02) K28)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
RJA                         e2*2007/46*0676*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 103    Renault Clio          185/55R16                              A02) bis A10)
                                    A93a) M00)                             A11) BF2) D01)

                                     195/55R16


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
FW                          N196
W                           e2*2001/116*0364*..
W                           e2*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 66     Renault Kangoo        205/50R16                              A01) bis A10)
              (4-Loch,              K04)                                   BF1) D01)
              Ausführungen mit
              größtem Serienreifen  205/55R16
              185/70R14)            G6D) K04)

                                     215/50R16
                                     K01) K04)

                                     225/50R16
                                     G6D) K01) K02) K28) K67)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
W                           e2*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
55            Renault Kangoo        195/60R16                              A01) bis A10)
              (4-Loch,              K04)                                   BF1) D01)
              Ausführungen mit
              größtem Serienreifen  205/50R16
              195/65R15)            K04)

                                     205/55R16
                                     K04)

                                     215/50R16
                                     K01) K04)

                                     225/50R16
                                     K01) K02) K28) K67)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
M                           e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120    Renault Megane         205/55R16                             A01) bis A10)
              (Limousine, Cabrio)                                          BF1) D01) K52)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 3b
Seite :                      4 / 11
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
M                           e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 99     Renault Megane Break 205/55R16                               A01) bis A10)
              (Kombi)                                                      BF1) D01) K52) K66)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
P                           e2*2001/116*0319*..
P                           e2*2007/46*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82     Renault Modus         185/55R16                              A01) bis A10)
                                    G3S) K68) K69) M00)                    BF1) D01) K01) K04)

                                     195/45R16
                                     G6H)

                                     195/50R16
                                     K68) K69)

                                     205/45R16
                                     K68) K69)

                                     215/45R16
                                     K68) K69)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                           e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120    Renault Scenic         195/60R16                             A02) bis A10)
                                     N205)                                 BF2) D01) EF0)

                                     195/60R16 M+S

                                     205/55R16

                                     205/60R16
                                     A01) G6N) K63)

                                     215/55R16
                                     A01) G3C) K03) K63)

                                     225/50R16
                                     A01) K03) K04) K63)

                                     225/55R16
                                     A01) G6N) K03) K04) K63)
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Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 3b
Seite :                      5 / 11
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
N                           e2*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
43            Renault Twingo        195/40R16                              A02) bis A10)
                                                                           BF1) D01)
                                     195/45R16

                                     205/40R16

                                     215/35R16

                                     215/40R16


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
N                           e2*2001/116*0359*..
N                           e2*2007/46*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 75     Renault Twingo        195/40R16                              A02) bis A10)
                                                                           BF1) D01)
                                     195/45R16

                                     205/40R16

                                     205/45R16

                                     215/35R16
                                     G6F)

                                     215/40R16


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
AH                           e2*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
31 bis 68     Renault Twingo,        195/45R16                             A01) bis A10)
              Twingo ZE                                                    BF1) D01) K01) K04)
              (ohne                  205/45R16
              Serienverbreiterung)
                                     215/40R16

                                     215/45R16
                                     K84)
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
AH                           e2*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 68     Renault Twingo         195/45R16                             A01) bis A10)
              (mit                   K100)                                 BF1) D01) K01) K88)
              Serienverbreiterung)
                                     195/50R16
                                     G01) K04) K98) K99)

                                     205/45R16
                                     K04) K100)

                                     215/40R16
                                     K04) K100)

                                     215/45R16
                                     K04) K98) K99)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
AH                          e2*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
80            Renault Twingo GT     195/45R16                              A01) bis A10)
                                    K100)                                  BF1) D01) EF0) K01) K88)

                                     195/50R16
                                     K04) K98) K99)

                                     205/45R16
                                     K04) K100)

                                     215/40R16
                                     K04) K100)

                                     215/45R16
                                     K04) K98) K99)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 3b
Seite :                      7 / 11
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
AG                          e2*2007/46*0251*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 53     Renault Zoe           185/55R16                               A01) bis A10)
              (bis EG-              K03) K04) M00) N195) T87)               BF1) D01) EF0)
              Genehmigungs-Nr.
              e2*2007/46*0251*15)   195/50R16
                                    K01) K04)

                                     195/55R16
                                     K01) K04)

                                     205/50R16
                                     K01) K04)

                                     215/45R16
                                     K01) K04)

                                     225/45R16
                                     K01) K02)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 34,5 mm
       Zubehörkit: AP 40364/08
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 34,5 mm
       Zubehörkit: AP 40364/08
       Anzugsmoment: 120 Nm

D01)   Die Verwendung der Räder ist nur in Verbindung mit der/den unter Punkt Raddaten
       beschriebenen Adapterscheibe(n) zulässig.

E69)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von 1732 mm,
       Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G3C)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 205/55R17,
       205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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G3S)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15, 185/55R16
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6D)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/65R14 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G6H)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R15, 185/60R15
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6N)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K52)   An Achse 2 ist der vordere in Höhe der seitlichen Stoßleiste befindliche Kunststoffinnenkotflügel
       oberhalb des äußeren Befestigungsniets schräg abzuschneiden.
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K63)   An Achse 2 sind die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den
       Filzinnenkotflügel auf eine Resthöhe von ca. 10 mm zu kürzen. Es sind flachere
       Befestigungsmuttern zu verwenden, die nicht weiter ins Radhaus ragen als die gekürzten
       Stehbolzen.

K66)   An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den
       Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins Radhaus
       ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel anzulegen.

K67)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die beiden im äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den
          Kunststoffinnenkotflügel sind komplett zu kürzen,
       • vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste
          bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
          Radhausausschnittkante) abzutrennen. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist an der
          Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.

K68)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm unterhalb der
       seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die Kunststoffinnenradhäuser sind in diesem
       Bereich um ca. 40 mm zu kürzen.

K69)   An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des Übergangs
       Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden.

K84)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm nach
       außen aufzuweiten.

K86)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 100 mm oberhalb des Schwellers bis
          Oberkante Stoßfänger um 8 mm zu kürzen,
       • die Blechradhauskante ist im selben Bereich um 10 mm aufzuweiten.

K88)   Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind die
       Kunstoffinnenradhäuser um 10 mm einzuformen (Bereiche siehe Skizze).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 3b
Seite :                      11 / 11
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


K98)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhauskante im Bereich der Stoßfängeroberkante ist umzulegen,
       • die Radhauskante ist vom Schweller bis zur Stoßfängeroberkante um 8 mm aufzuweiten,
       • die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der umgelegten
          bzw. aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen,
       • die Stoßfänger-Radlaufkante ist von Stoßfängeroberkante bis 250 mm unterhalb
          Stoßfängeroberkante entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen (ist ein Flap
          vorhanden, ist dieser ebenfalls in geeigneter Weise nachzuarbeiten und wieder sicher zu
          befestigen),
       • die Befestigungslasche des Stoßfänger im Bereich der Stoßfängeroberkante ist entsprechend
          der geweiteten Radhauskante zu kürzen.

K99)   An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffradhausverbreiterung komplett zu
       kürzen.

K100) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffradhausverbreiterung komplett zu
      kürzen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 3b mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
54R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 04.03.2022