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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               7e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                54R6704
Art des Rades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           RONAL
Montageposition:                               Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                       54R6704.03
Radgröße:                                              7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                      38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  100 mm
Lochzahl:                                                  4
Mittenlochdurchmesser:                                 68,0 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                       650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2000 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Rover Group

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                   moment
RF, RT                         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZP40333 110 Nm
                               M12x1,5




RA-000667-F0-104-07e~RO-4-100-56-ET38_54R6704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               7e
Seite :                    2/4                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Typ:                          RT
ABE / EG-Genehmigung:         H093; e11*93/81*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 100   Rover 400, Rover 45      195/45R16                              A02) bis A10)

                                              205/45R16
                                              A01)K03)K15)

74 bis 83            MG ZS                    205/50R16                       A01) bis A10)
                                                                              K15)K32)K34)
86 bis 130            MG ZS 180

e11*93/81*0014*22E   940/840(966) | 940/840                                   4/100/56



Typ:                          RF
ABE / EG-Genehmigung:         H224; e11*93/81*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 107   Rover 200, Rover 25      195/45R16                              A01) bis A10)
                                                                              K32)K33)
                                              205/45R16
                                              K03)

74 bis 86            MG ZR                    205/50R16                       A01) bis A10)
                                                                              K32)K33)K35)
118                  MG ZR160

e11*93/81*0016*22E   915/750 | 915/750                                        4/100/56



Auflagen und Hinweise
A01)          Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
              Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
              sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
              auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
              Muster bescheinigen zu lassen.

A02)          Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
              den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
              Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
              ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
              Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)          Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
              verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
              der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
              Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
              Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




RA-000667-F0-104-07e~RO-4-100-56-ET38_54R6704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               7e
Seite :                    3/4                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
       keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
       so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
       beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
       müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
       und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
       verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
       werden.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
       bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
       Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K33)   An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis
       zur Stoßfängeroberkante um- und eng anzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist in
       diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.




RA-000667-F0-104-07e~RO-4-100-56-ET38_54R6704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               7e
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


K34) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 1 ist es erforderlich den
     Kunststoffinnenkotflügel von der Oberkante des Stoßfängers bis oberhalb seitlicher
     Schutzleiste auf einer Breite von ca. 50 mm auszuschneiden. Der verbleibende
     Kunststoffinnenkotflügel ist mit dem Radhaus zu verkleben. Die in diesem Bereich
     liegenden Kunststoffbefestigungsniete sind zu entfernen. Die Radhauskanten sind im
     gleichen Bereich komplett umzulegen.

K35)   An Achse 2 ist der ins Radhaus ragende Steg des Kunstoffinnenkotflügels im
       Reifeneinfederbereich (Lauffläche, vor der Achse) auszuschneiden.

       -
Die Anlage Nr. 7e mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 03.02.2012




RA-000667-F0-104-07e~RO-4-100-56-ET38_54R6704