Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000667-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 54R6704 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 54R6704.03 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1 geprüfte Radlast: 650 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : SEAT Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 6H, 6HS, 6K, 6K/C Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40308 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm RA-000667-A0-104-09~SE-4-100-57-ET38_54R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000667-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 Typ: 6K ABE / EG-Genehmigung: G406 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 33 bis 110 Ibiza 195/45R16 A01) bis A10) K38) F23) 205/40R16 K38) 205/45R16 K16) 215/40R16 K16) G406/NT13E 850/750(780) 4/100/57 Typ: 6K/C ABE / EG-Genehmigung: G613 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 110 Cordoba 195/45R16 A01) bis A10) K38) F23) 205/40R16 K38) 205/45R16 K16) 215/40R16 K16) G613/NT11E 850/750 4/100/57,18 RA-000667-A0-104-09~SE-4-100-57-ET38_54R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000667-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 Typ: 6K ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0001*.., e9*98/14*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 110 Ibiza 195/45R16 A01) bis A10) K38) F23) 37 bis 110 Cordoba 205/40R16 K38) 205/45R16 K16) 215/40R16 K16) 44 bis 81 Cordoba Vario 195/45R16 A01) bis A10) F23) 205/40R16 205/45R16 K55) 215/40R16 K55) e9*98/14*0001*21E 900/810 4/100/57 Typ: 6H ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0049*.. , e1*98/14*0049*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 74 Arosa 195/40R16 A02) bis A10) E54) e1*98/14*0049*09E 800/680 4/100/57 Typ: 6HS ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0037*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 74 Arosa 195/40R16 A02) bis A10) E54) e9*98/14*0037*09E 800/690 4/100/57 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000667-A0-104-09~SE-4-100-57-ET38_54R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000667-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. E54) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Servolenkung. F23) Nur zulässig an Fahrzeugen mit ausreichenden Abstand zwischen Felge und Stabilisator an Achse 1 bei Volleinschlag der Lenkung. Die Fahrzeuge werden ohne bzw. mit unterschiedlichen Stabilisatoren ausgerüstet. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. RA-000667-A0-104-09~SE-4-100-57-ET38_54R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000667-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R6704 K38) Sofern die Radhausauschnittkanten an Achse 2 nicht bereits serienmäßig angestellt sind (Breite ca. 15 mm), sind diese von der Oberkante des Schwellers bis zum Stoßfänger komplett umzulegen. K55) An Achse 2 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger der ins Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden oder nach Erwärmen nach außen zuformen. Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 54R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 03.02.2012 RA-000667-A0-104-09~SE-4-100-57-ET38_54R6704.docx