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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000667-A0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     1/5                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                              54R6704
Art des Sonderrades:                     einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                        RONAL
Radausführung:                                      54R6704.03
Radgröße:                                            7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                    38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                100 mm
Lochzahl:                                               4
Mittenlochdurchmesser:                               68,0 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                     1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                     650 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2000 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : SEAT

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
6H, 6HS, 6K, 6K/C             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          ZP40308 110 Nm
                              M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000667-A0-104
Anlage-Nr. :                9
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


Typ:                         6K
ABE / EG-Genehmigung:        G406
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 33 bis 110   Ibiza                  195/45R16                         A01) bis A10)
                                     K38)                              F23)

                                     205/40R16
                                     K38)

                                     205/45R16
                                     K16)

                                     215/40R16
                                     K16)
G406/NT13E    850/750(780)                                             4/100/57



Typ:                         6K/C
ABE / EG-Genehmigung:        G613
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 110   Cordoba                195/45R16                         A01) bis A10)
                                     K38)                              F23)

                                     205/40R16
                                     K38)

                                     205/45R16
                                     K16)

                                     215/40R16
                                     K16)
G613/NT11E    850/750                                                  4/100/57,18




RA-000667-A0-104-09~SE-4-100-57-ET38_54R6704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000667-A0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     3/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


Typ:                         6K
ABE / EG-Genehmigung:        e9*93/81*0001*.., e9*98/14*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 110   Ibiza                    195/45R16                         A01) bis A10)
                                       K38)                              F23)

 37 bis 110         Cordoba              205/40R16
                                         K38)

                                         205/45R16
                                         K16)

                                         215/40R16
                                         K16)
 44 bis 81          Cordoba Vario        195/45R16                       A01) bis A10)
                                                                         F23)
                                         205/40R16

                                         205/45R16
                                         K55)

                                         215/40R16
                                         K55)
e9*98/14*0001*21E   900/810                                              4/100/57



Typ:                         6H
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0049*.. , e1*98/14*0049*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 74    Arosa                    195/40R16                         A02) bis A10)
                                                                         E54)

e1*98/14*0049*09E   800/680                                              4/100/57



Typ:                         6HS
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 74    Arosa                    195/40R16                         A02) bis A10)
                                                                         E54)

e9*98/14*0037*09E   800/690                                              4/100/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000667-A0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     4/5                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E54) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Servolenkung.

F23) Nur zulässig an Fahrzeugen mit ausreichenden Abstand zwischen Felge und Stabilisator
     an Achse 1 bei Volleinschlag der Lenkung. Die Fahrzeuge werden ohne bzw. mit
     unterschiedlichen Stabilisatoren ausgerüstet.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000667-A0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     5/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


K38) Sofern die Radhausauschnittkanten an Achse 2 nicht bereits serienmäßig angestellt sind
     (Breite ca. 15 mm), sind diese von der Oberkante des Schwellers bis zum Stoßfänger
     komplett umzulegen.

K55) An Achse 2 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger der ins
     Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden oder nach Erwärmen
     nach außen zuformen.


Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 54R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 03.02.2012




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