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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    1/5                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 54R6704
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                        54R6704.03
Radgröße:                                               7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                       38 mm
Effektive Einpresstiefe:                                 30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                  68,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
Adapterscheibe:                                Ø57 Ø68 d=8 003 0022 002
geprüfte Radlast:                                        650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2000 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
1L, 6K, 6K/C, AA, AAN            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde        AP40308/08 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 34,5 mm




RA-000667-F0-104-02~SE-4-100-57-ET30_54R6704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    2/5                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Typ:                         1L
ABE / EG-Genehmigung:        F 763; e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 47 bis 110   Toledo                   195/45R16                           A01) bis A10)
                                                                           K01a)K13)K26)K35)
                                         205/45R16

                                         215/40R16
F763/NT07           845/790                                                4/100/57,1



Typ:                         6K
ABE / EG-Genehmigung:        G406
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 33 bis 110   Ibiza                      195/45R16                         A01) bis A10)
                                                                           K01a)K16)K55)F23)
                                         205/45R16

                                         215/40R16
G406/NT13E          850/750                                                4/100/57,18



Typ:                         6K/C
ABE / EG-Genehmigung:        G613
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 110   Cordoba                    195/45R16                         A01) bis A10)
                                                                           K01a)K16)K55)F23)
                                         205/45R16

                                         215/40R16
G613/NT11           850/750                                                4/100/57,18



Typ:                         6K
ABE / EG-Genehmigung:        e9*93/81*0001*.. , e9*98/14*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 110   Ibiza, Cordoba           195/45R16                           A01) bis A10)
                                                                           K01)K16)K37)K55)F23)
                                         205/45R16

                                         215/40R16
 115                Ibiza, Cordoba       195/45R16                         A01) bis A10)
                                                                           K01)K16)K37)K55)F23)
                                         205/45R16

                                         215/40R16

 44 bis 81          Cordoba Vario        195/45R16                         A01) bis A10)
                                                                           F23)K01)K14)K37)K55)
                                         205/45R16

                                         215/40R16
e9*98/14*0001*21E   900/810                                                4/100/57



RA-000667-F0-104-02~SE-4-100-57-ET30_54R6704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    3/5                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AA                             e13*2007/46*1168*..
AAN                            e13*2007/46*1183*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 55       Seat Mii                195/45R16                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                         205/45R16
                                         A01)K01)K04)K13)K22)

                                         215/40R16
                                         A01)K01)K04)K28)



Auflagen und Hinweise
A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
        sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
        auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
        ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
        dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
        Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
        angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.


RA-000667-F0-104-02~SE-4-100-57-ET30_54R6704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

F23)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit ausreichenden Abstand zwischen Felge und
       Stabilisator an Achse 1 bei Volleinschlag der Lenkung. Die Fahrzeuge werden ohne
       bzw. mit unterschiedlichen Stabilisatoren ausgerüstet.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
       vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K01a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu
      sorgen.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
       entsprechend zu kürzen.

K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
       entsprechend zu kürzen.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
       Schweller komplett umzulegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
       klemmen bzw. auszuschneiden.



RA-000667-F0-104-02~SE-4-100-57-ET30_54R6704
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48236
Nr. :                      RA-000667-F0-104
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6704


K26)       An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
           um 10 mm aufzuweiten.

K28)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35)       Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    die waagerechte Radhausausschnittkante ist vom hinteren Stoßfänger bis zur
            Türsicke komplett umzulegen,
       -    desweiteren ist die in das Radhaus ragende Blechkante und Kunststoffblende im
            Bereich der Oberkante Türsicke bis Oberkante Schweller (vordere Radhauskante des
            Radhauses an Achse 2) komplett umzulegen,
       -    insbesondere im Übergangsbereich von waagerechter Radhauskante zur vorderen
            Radhauskante sowie im Bereich der Türsicke dürfen keine scharfen Kanten ins
            Radhaus stehen,
       -    die Kunststoffblende muss verklebt werden, da der obere Befestigungsniet entfernt
            werden muss,
       -    die ins Radhaus stehende Ausbuchtung im Übergangsbereich waagerechte
            Radhauskante vordere Radhauskante (Einfederbereich) ist nach oben einzuformen.

K37)       Im Übergangsbereich Radhaus zum hinteren Stoßfänger an Achse 2 ist die hinter dem
           Kunststoffradhaus fortlaufende Radhauskante auf einer Länge von ca. 50 mm ab
           Übergangsbereich nach unten komplett nach hinten umzulegen. Das Kunststoffradhaus
           ist in diesem Bereich auszuschneiden und in geeigneter Weise zu befestigen.

K55)       An Achse 2 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger der ins
           Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden oder nach Erwärmen
           nach außen zuformen.


Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 54R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 10.06.2015




RA-000667-F0-104-02~SE-4-100-57-ET30_54R6704