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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000667-A0-104
Anlage-Nr. :                6g
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       54R6704
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  RONAL
Radausführung:                                               54R6704.03
Radgröße:                                                      7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                              38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          100 mm
Lochzahl:                                                          4
Mittenlochdurchmesser:                                         68,0 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                               650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2000 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                  : Toyota

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
AB1, AB1N                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP40335 110 Nm
                                    M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
AJ1(a), E11, E11U, E12J,            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP40345 110 Nm
E12J1, E12T, E12U, W3,              M12x1,5
XP13M(a), XP9(a), XP9F(a)


Typ:                          E11
ABE / EG-Genehmigung:         e6*95/54*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 81     Toyota Corolla           195/45R16                             A01)bis A10)
               (außer 4WD)                                                    K15)
                                        205/45R16
                                        K18)K21)
e6*95/54*0043*05E   920/920                                                   4/100/54,1




RA-000667-A0-104-06g~TO-4-100-54-ET38_54R6704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000667-A0-104
Anlage-Nr. :                6g
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


Typ:                          E11U
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 81     Toyota Corolla           195/45R16                         A01)bis A10)
               (außer 4WD)                                                K15)
                                        205/45R16
                                        K18)K21)
e11*98/14*0102*03E      920/920                                           4/100/54,1



Typ:                           W3
ABE / EG-Genehmigung:          e11*98/14*0128*.., e11*2001/116*0128*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Toyota MR2                 205/45R16                        A01) bis A10)
              (Serie vorn 185/55R15                                       K03)
              und hinten 205/50R15)      215/40R16
              bis NT 03

e11*2001/116*0128*06    540/755                                           4/100/54,1



Typ:                           E12J1
ABE / EG-Genehmigung:          e11*98/14*0178*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 99    Toyota Corolla Verso       195/55R16                        A01) bis A10)
                                                                          K16)
                                         215/45R16

                                         205/50R16
E11*98/14*0178*02E      1000/970                                          4/100/54,1



Typ:                         E12U
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0179*.., e11*2001/116*0179*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 141   Toyota Corolla           195/55R16                          A01) bis A10)
              Schrägheck                                                  K16)
                                       215/45R16

                                         205/50R16
e11*98/14*0179*04       1000/970                                          4/100/54,1
e11*2001/116*0179*07E



Typ:                          E12J
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0180*.., e11*2001/116*0180*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 99    Toyota Corolla            195/55R16                         A01) bis A10)
              (Kombi, Stufenheck,                                         K16)
              Schrägheck)               215/45R16

                                         205/50R16
e11*98/14*0180*02       1000/970                                          4/100/54,1
e11*2001/116*0180*05E



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000667-A0-104
Anlage-Nr. :                6g
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


Typ:                          E12T
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0181*.., e11*2001/116*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 85    Toyota Corolla            195/55R16                        A01) bis A10)
              (Stufenheck, Kombi)                                        K16)
                                        215/45R16

                                         205/50R16
e11*2001/116*0181*07E   1000/970                                         4/100/54,1



Typ:                         AB1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0236*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 50    Toyota Aygo             195/40R16                          A01) bis A10)
                                                                         K04)K15)

e11*2001/116*0236*08    695/695                                          4/100/54,1



Typ:                         AB1N
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55           Toyota Aygo             195/40R16                          A01) bis A10)
                                                                         K04)K15)

e11*2007/46*0055*01     695/695                                          4/100/54,1



Typ:                         XP9(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 98    Toyota Yaris            195/50R16                          A01) bis A10)
                                                                         K04)K74)
                                         205/45R16
                                         K03)
e11*2001/116*0246*05    835/825                                          4/100/54,1



Typ:                          XP9F(a)
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 74     Toyota Yaris,           195/50R16                         A01) bis A10)
               Daihatsu Charade                                          K04)K74)
                                       205/45R16
                                       K03)
e11*2001/116*0249*06    895/825                                          4/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000667-A0-104
Anlage-Nr. :                6g
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


Typ:                         AJ1(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0119*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 72    Toyota IQ               195/50R16                         A01) bis A10)
                                                                        K01)K04)
                                        205/45R16

                                        205/50R16

                                        215/45R16

                                        225/45R16
e6*2001/116*0119*05   670/630                                           4/100/54,1



Typ:                         XP13M(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0152*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 73    Toyota Yaris            195/45R16                         A02) bis A10)

                                        195/50R16
                                        A01)K01)K86)K87)

                                        205/45R16
                                        A01)K01)K86)

                                        205/50R16
                                        A01)K01)K86)

                                        215/40R16
                                        A01)K01)K86)

                                        215/45R16
                                        A01)K01)K86)K87)
e11*2007/46*0152*01   895/825(0)                                        4/100/54,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000667-A0-104-06g~TO-4-100-54-ET38_54R6704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000667-A0-104
Anlage-Nr. :                6g
Seite :                     5/6                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000667-A0-104-06g~TO-4-100-54-ET38_54R6704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48236 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000667-A0-104
Anlage-Nr. :                6g
Seite :                     6/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R6704


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger-
     oberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K74) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis
     Übergang zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des
     Stoßfängers ist in diesem Bereich mit nach außen auszustellen.

K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich.
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur
       Stoßfängeroberkante komplett umzulegen,
     - die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum
       Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen.

K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich.
     - die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und
       hinter Radmitte komplett umzulegen,
     - die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.


Die Anlage Nr. 6g mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 03.02.2012




RA-000667-A0-104-06g~TO-4-100-54-ET38_54R6704.docx