Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 6g
Seite :                      1/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                        54R6704
Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                   RONAL
Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                               54R6704.03
Radausführungskennz.:                                        54R6704.03
Radgröße:                                                      7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                              38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          100 mm
Lochzahl:                                                          4
Mittenlochdurchmesser:                                        68,00 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: *)                                            650 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2000 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     TOYOTA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                               moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP40335     110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                      ZP40345     110 Nm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AB1                           e11*2001/116*0236*..
AB1                           e6*2007/46*0348*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 60     Toyota Aygo             195/40R16                                A01) bis A10)
              (2. Generation; nur                                              BF1) K03) K04) K28)
              zulässig an
              Fahrzeugen mit EG
              Nummer ab
              e11*2001/116*0236*11,
              e6*2007/46*0348*00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 6g
Seite :                      2/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704



Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J                         e11*2001/116*0180*.., e11*98/14*0180*..
E12T                         e11*2001/116*0181*.., e11*98/14*0181*..
E12U                         e11*2001/116*0179*.., e11*98/14*0179*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 141    Toyota Corolla         185/55R16                             A02) bis A10)
              (Schrägheck,           A93) M00) N195)                       BF2)
              Stufenheck, Kombi)
                                     195/50R16
                                     A93)

                                     195/55R16

                                     205/50R16
                                     A01) K01) K04) K15)

                                     215/45R16

                                     225/45R16
                                     A01) K01) K04) K15)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
E12U TMG                     e1*2001/116*0320*..
E12U TMG2                    e1*2001/116*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 bis 165   Toyota Corolla         195/55R16                             A02) bis A10)
              Kompressor                                                   BF2) EF0)
                                     205/50R16
                                     A01) K01) K04) K15)

                                     215/45R16

                                     225/45R16
                                     A01) K01) K04) K15)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J1                        e11*98/14*0178*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99     Toyota Corolla Verso   195/50R16                             A02) bis A10)
                                     A93)                                  BF2)

                                     195/55R16

                                     205/50R16
                                     A01) K01) K04) K15)

                                     215/45R16

                                     225/45R16
                                     A01) K01) K04) K15)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 6g
Seite :                      3/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704



Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
AJ1(A)                      e6*2001/116*0119*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 72     Toyota IQ             185/55R16                              A01) bis A10)
                                    M00)                                   BF2) K01) K04)

                                     195/50R16

                                     205/45R16

                                     215/45R16

                                     225/45R16


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(A)                       e11*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
98            Toyota Yaris TS        195/50R16                             A01) bis A10)
                                     K01) K75)                             BF2) K04)

                                     205/45R16
                                     K03) K74)

                                     215/45R16
                                     K01) K75)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(A)                      e11*2001/116*0248*..
XP9F(A)                     e11*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74     Toyota Yaris,         195/45R16                              A01) bis A10)
              Daihatsu Charade      A93) K74)                              BF2) K04)

                                     195/50R16
                                     K01) K75)

                                     205/45R16
                                     K03) K74)

                                     215/40R16
                                     K01) K75)

                                     215/45R16
                                     K01) K75)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 6g
Seite :                      4/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(A)                      e11*2007/46*0152*..
XP13M(A)                      e6*2007/46*0344*..
XP13M(A)-TMG                  e13*2007/46*1722*..
XP13N(A)                      e6*2007/46*0345*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82     Toyota Yaris            195/45R16                            A01) bis A10)
              (3-türige               GFZ)                                 BF2) E76) K86)
              Ausführungen,
              Serienräder kleiner     205/45R16
              16Zoll)                 K01) K04)

                                      215/40R16
                                      G2W) K01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(A)                    e11*2007/46*0152*..
XP13M(A)-TMG                e13*2007/46*1722*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82     Toyota Yaris          195/50R16                              A01) bis A10)
              (3-türige             K87)                                   BF2) E76) K01) K04) K86)
              Ausführungen, 16Zoll-
              Serienräder )         205/45R16

                                      215/45R16
                                      K26) K87)

                                      225/45R16
                                      K25) K26) K87)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(A)                      e11*2007/46*0152*..
XP13M(A)                      e6*2007/46*0344*..
XP13M(A)-TMG                  e13*2007/46*1722*..
XP13N(A)                      e11*2007/46*0153*..
XP13N(A)                      e6*2007/46*0345*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82     Toyota Yaris            195/45R16                            A02) bis A10)
              (5-türige               GFZ)                                 A11) BF2) E76)
              Ausführungen,
              Serienräder kleiner     205/45R16
              16Zoll)                 A01) K01) K86)

                                      215/40R16
                                      A01) G2W) K01) K86)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 6g
Seite :                      5/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(A)                      e11*2007/46*0152*..
XP13M(A)-TMG                  e13*2007/46*1722*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82     Toyota Yaris, Yaris     195/50R16                             A01) bis A10)
              Hybrid                  K87)                                  A11) BF2) E76) K01) K86)
              (5-türige
              Ausführungen, nur       205/45R16
              16Zoll-Serienräder )
                                      215/45R16
                                      K87)

                                      225/45R16
                                      K04) K25) K26) K87)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(A)                      e11*2007/46*0152*..
XP13M(A)                      e6*2007/46*0344*..
XP13M(A)-TMG                  e13*2007/46*1722*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
54            Yaris Hybrid, Yaris     185/55R16                             A01) bis A10)
              Hybrid Sport            M00)                                  BF2) K01)
              (5-türige
              Ausführungen, mit       195/50R16
              17Zoll Serienräder)     K04)

                                      205/45R16
                                      A93a) K04)

                                      205/50R16
                                      K04)

                                      215/45R16
                                      K04)

                                      225/45R16
                                      K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 6g
Seite :                      6/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40335
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP40345
       Anzugsmoment: 110 Nm

E76)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführung "GR Sport".
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 6g
Seite :                      7/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704



EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G2W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/65R14 ausgerüstet oder diese
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GFZ)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R14, 175/70R14,
       185/60R15, 195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K74)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis Übergang
       zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des Stoßfängers ist in
       diesem Bereich mit nach außen auszustellen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48236 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000667-H0-104
Anlage-Nr. :                 6g
Seite :                      8/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6704


K75)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • im vorderen Bereich ist die ins Radhaus stehende Kante (Bereich Schweller nach oben)
         umzulegen,
       • die Radhauskante ist im gesamten Bereich bis Übergang zum hinteren Stoßfänger
         aufzuweiten und besonders im Bereich von 50 mm oberhalb Radmitte bis Übergang zum
         hinteren Stoßfänger um min. 15 mm aufzuweiten,
       • der obere Teil des Stoßfängers und dessen Befestigung ist in diesem Bereich entsprechend
         mit nach außen auszustellen.

K86)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur
          Stoßfängeroberkante komplett umzulegen,
       • Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum
          Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen.

K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und hinter
          Radmitte komplett umzulegen,
       • die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 6g mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 54R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 04.03.2022