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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48237
Nr. :                      RA-000671-C0-104
Anlage-Nr. :               14b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  54R6705
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          54R6705.03
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                         690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2160 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
1L, 1M, 6J, 6JN, 6L, NH          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            ZP50397 120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48237
Nr. :                      RA-000671-C0-104
Anlage-Nr. :               14b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6705


Typ:                         1L
ABE / EG-Genehmigung:        F763; e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 85    Toledo                  195/45R16                                           A02) bis A10)

                                                  215/40R16
 110                 Toledo 2.0-16V               A01)K03)K35)

                                                  205/45R16
                                                  A01)G01)K11)K22)
e9*95/54*0021*02E    845/790                                                              5/100/57



Typ:                         1M
ABE / EG-Genehmigung:        e9*97/27*0026*.., e9*98/14*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 150   Toledo, Leon             205/50R16                                          A02) bis A10) B38)

                                                  205/55R16

                                                  225/45R16
                                                  A01)K32)

                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                  vorne                hinten
                                                  205/50R16            225/45R16          A02) bis A10) B38)
                                                                                          V00)
                                                  205/55R16            225/50R16          A01) bis A10) B38)
                                                                                          V00)K34)
e9*987/14*0026*31E   995/930 | 1030/1020 allrad                                           5/100/57,0



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
6L                                    e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 85            Seat Ibiza, Cordoba        195/45R16                                 A02) bis A10)

                                                  205/45R16

                                                  215/40R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48237
Nr. :                      RA-000671-C0-104
Anlage-Nr. :               14b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6705


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
6L                               e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 132      Seat Ibiza, Cordoba        195/45R16                          A02) bis A10)B37)
                                           N205)                              EF0)

                                           195/45R16 M+S
                                           W205)

                                           205/45R16

                                           215/40R16




Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
6J                                 e9*2001/116*0067*..
6JN                                e9*2007/46*0001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132      Seat Ibiza, Seat Ibiza ST   195/45R16                         A02) bis A10)B47)
                (mit Serienreifen 14-Zoll
                oder 15-Zoll)               195/50R16

                                           205/45R16

                                           215/40R16
                                           G1P)

                                           215/45R16

                                           225/45R16
                                           A01)K03)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NH                             e11*2007/46*0251*..
NH                             e11*2007/46*0252*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 90       Seat Toledo             195/50R16                             A02) bis A10)
                                        A01)K04)

                                           205/45R16

                                           215/45R16
                                           A01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48237
Nr. :                      RA-000671-C0-104
Anlage-Nr. :               14b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6705


Auflagen und Hinweise
A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
        sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
        auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48237
Nr. :                      RA-000671-C0-104
Anlage-Nr. :               14b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6705


B37)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
       -    Achse 1: 4-Kolben-Bremssattel, innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x28 mm

B38)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
       -    Achse 1: 4-Kolben-Bremssattel (Brembo), innenbelüftete Bremsscheibe Ø333x28 mm

B47)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
       -    4-Kolben-Bremssattel (Brembo) mit innenbelüfteter Bremsscheibe.

EF0)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
           der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
           Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
           Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
           des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
           StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
           Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
           werden.

G1P)       Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14,
           215/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
           Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
           bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
           und G01) zu beachten.

K03)       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
           Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
           bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
           oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
           hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K11)       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
           Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K22)       An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
           klemmen bzw. auszuschneiden.

K32)       Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) ist im rechten
           vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu
           versetzen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage
           A01 ist anzuwenden


RA-000671-C0-104-14b~SE-5-100-57-ET38_54R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48237
Nr. :                      RA-000671-C0-104
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    6/6                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6705


K34)       An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante
           bis zur seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
           Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
           anzulegen.

K35)       Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    Die waagerechte Radhausausschnittkante ist vom hinteren Stoßfänger bis zur
            Türsicke komplett umzulegen.
       -    Des weiteren ist die in das Radhaus ragende Blechkante und Kunststoffblende im
            Bereich der Oberkante Türsicke bis Oberkante Schweller (vordere Radhauskante des
            Radhauses an Achse 2) komplett umzulegen. Insbesondere im Übergangsbereich von
            waagerechter Radhauskante zur vorderen Radhauskante sowie im Bereich der
            Türsicke dürfen keine scharfen Kanten ins Radhaus stehen.
       -    Die Kunststoffblende muss verklebt werden, da der obere Befestigungsniet entfernt
            werden muss.
       -    Die ins Radhaus stehende Ausbuchtung im Übergangsbereich waagerechte
            Radhauskante vordere Radhauskante (Einfederbereich) ist nach oben einzuformen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)       Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
           Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
           wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
           Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
           und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
           freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 14b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 16.06.2015




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