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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     1/5                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                              54R7704
Art des Sonderrades:                     einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                      54R7704.03
Radgröße:                                            7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                    35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                100 mm
Lochzahl:                                               4
Mittenlochdurchmesser:                               68,0 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                     3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                     675 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2010 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D), Mini

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
R50                          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          ZP 40317 110 Nm
                             M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
MINI                         bis Modelljahr 08/2006              ZP 40317 110 Nm
                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                             M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                             ab Modelljahr 09/2006               ZP 40328 110 Nm
                             Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                             Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
MINI-N, UKL-C, UKL-K, UKL-L, Serien-Radschraube, Kegel 60°,      ZP 40328 110 Nm
UKLB-L                       Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm




RA-000668-A0-104-04~BM-4-100-56-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     2/5                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Typ:                         R50
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0168*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 120    Mini One,               205/40R17                          A01) bis A10)
               Mini Cooper,                                               K01)K02)K50)
               Mini Cooper S           205/45R17

e1*98/14*0168*03E      870/730                                            4/100/56



Typ:                         MINI
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0231*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85     Mini,                  205/40R17                           A01) bis A10)
               Mini Cabrio                                                K01)K02)K50)
                                      205/45R17

 120 bis 160            Mini,            205/40R17                        A01) bis A10)
                        Mini Cabrio                                       K01)K02)K50)
                       (nicht “Works”)   205/45R17

e1*2001/116*0231*10E   890/800(800)                                       4/100/56



Typ:                           MINI-N
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0343*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 155    Mini,                    205/40R17                         A01) bis A10)
               Mini Cabrio,             K01)K04)K72)
               Mini Kombi (Clubman)
                                        205/45R17
                                        K01)K04)K72)

                                         215/40R17
                                         K01)K02)K72)K73)
e1*2001/116*0231*15    890/800(800)                                       4/100/56



Typ:                         UKL-C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 155    Mini Cabrio            205/40R17                           A01) bis A10)
                                      K01)K04)K72)

                                         205/45R17
                                         K01)K04)K72)

                                         215/40R17
                                         K01)K02)K72)K73)
e1*2007/46*0369*05     925/800(0)                                         4/100/56




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                4
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Typ:                           UKL-K
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2007/46*0370*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 155    Mini Kombi (Clubmann)    205/40R17                         A01) bis A10)
                                        K01)K04)K72)

                                         205/45R17
                                         K01)K04)K72)

                                         215/40R17
                                         K01)K02)K72)K73)
e1*2007/46*0370*05   900/850(910)                                         4/100/56



Typ:                         UKL-L
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 155    Mini                   205/40R17                           A01) bis A10)
                                      K01)K04)K72)

                                         205/45R17
                                         K01)K04)K72)

                                         215/40R17
                                         K01)K02)K72)K73)
e1*2007/46*0371*05   890/745(0)                                           4/100/56



Typ:                         UKLB-L
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0593*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 82            Mini                   205/40R17                           A01) bis A10)
                                      K01)K04)K72)

                                         205/45R17
                                         K01)K04)K72)

                                         215/40R17
                                         K01)K02)K72)K73)
e1*2007/46*0593*00   860/715(0)                                           4/100/56




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     4/5                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000668-A0-104-04~BM-4-100-56-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                4
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K50) An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoff-Verbreiterungen bis zur Trennfuge (auf
     Restdicke von 6 - 8 mm) zu kürzen; die Radhaus-Verkleidungsschale ist in diesem
     Bereich entsprechend nachzuarbeiten (ausschneiden oder dauerhaft nach außen
     formen), so dass diese nicht weiter ins Radhaus ragt als die gekürzte Verbreiterung.

K72) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis ca. 100 mm unterhalb
         der Stoßfängerunterkante zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden.

K73) An Achse 2 ist die senkrecht ins Radhaus ragende Blechkante (liegt hinter dem
     Filzinnenkotflügel) im Bereich von der Radmitte bis ca. 100 mm unterhalb der
     Stoßfängerunterkante aufzuweiten.



Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 54R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 20.02.2012




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