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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48238
Nr. :                      RA-000668-C0-104
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    1/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    54R7704
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           54R7704.03
Radgröße:                                                  7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                     4
Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast:                                           675 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2010 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Dacia

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
SD, SR                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP40364 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48238
Nr. :                      RA-000668-C0-104
Anlage-Nr. :               8
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7704


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                              e2*2001/116*0314*..
SD                              e2*2007/46*0030*..
SR                              e2*2001/116*0323*..
SR                              e2*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 77       Dacia Logan, Logan MCV 195/45R17                           A02) bis A10)
                (1.Generation)           A01)ER1)K04)T85)

                                          205/45R17
                                          A01)K04)K31)T88)

                                          215/40R17
                                          A01)K04)K31)T87)

                                          215/45R17
                                          A01)K04)K20)K31)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                              e2*2001/116*0314*..
SD                              e2*2007/46*0030*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 77       Dacia Logan MCV          205/45R17                         A02) bis A10)
                (2. Generation)          T88)

                                          215/40R17
                                          T87)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                              e2*2001/116*0314*..
SD                              e2*2007/46*0030*..
SR                              e2*2001/116*0323*..
SR                              e2*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 77       Dacia Sandero I          195/45R17                         A02) bis A10)

                                          205/45R17
                                          A01)K04)

                                          215/40R17
                                          A01)K03)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48238
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7704


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                                 e2*2001/116*0314*..
SR                                 e2*2001/116*0323*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 66       Dacia Sandero II            195/45R17                         A02) bis A10)
                (nicht für Ausführungen     A01)K04)N205)
                Sandero Stepway)
                                            205/45R17
                                            A01)K04)

                                           215/40R17
                                           A01)G2N)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                               e2*2001/116*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66              Dacia Sandero II Stepway 205/45R17                            A02) bis A10)

                                           215/45R17




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                             e2*2001/116*0314*..
SD                             e2*2007/46*0030*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85       Dacia Dokker            195/45R17                             A02) bis A10)
                                        ER1)T85)

                                           205/45R17
                                           T88)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                             e2*2001/116*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 85       Dacia Lodgy             205/45R17                             A02) bis A10)

                                           215/40R17
                                           T87)




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7704


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7704


ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1000 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G2N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/65R15 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K31) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     serienmäßigen Radhauskante zu kürzen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.



RA-000668-C0-104-08~DC-4-100-60-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48238
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T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 54R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 21.06.2016




RA-000668-C0-104-08~DC-4-100-60-ET35_54R7704.docx