Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 5 Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 54R7704 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: 54R7704.03 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 0 Ø68 Ø56.6 geprüfte Radlast: 675 kg bei Reifenabrollumfang: 2010 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat(I) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 199 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP 40356 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm RA-000668-A0-104-05~FI-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 5 Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 Typ: 199 ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0217*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 99 Fiat Punto 205/40R17 A01) bis A10) K01)K02) 205/45R17 215/40R17 K84) 114 bis 132 Fiat Punto Abarth 205/45R17 A02) bis A10) 215/40R17 215/45R17 E3*2001/116*0217*26 1000/860(950) 4/100/56,5 Typ: 199 ABE / EG-Genehmigung: e3*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 70 Punto 205/40R17 A01) bis A10) K01)K02) 205/45R17 215/40R17 K84) e3*2007/46*0010*03 950/860(1000) 4/100/56,5 Typ: 199 ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0286*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 57 Punto Gas 205/40R17 A01) bis A10) (LPG) K01)K02) 205/45R17 215/40R17 K84) e3*2001/116*0286*03 850/850(950) 4/100/56,5 Typ: 199 ABE / EG-Genehmigung: e3*2007/46*0009*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 57 Punto Gas 205/40R17 A01) bis A10) (LPG) K01)K02) 205/45R17 215/40R17 K84) e3*2007/46*0009*02 850/850(0) 4/100/56,5 RA-000668-A0-104-05~FI-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 5 Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000668-A0-104-05~FI-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000668-A0-104 Anlage-Nr. : 5 Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7704 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K84) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Radhausauschnittkante ist von ca. 30 cm oberhalb Schwellerunterkante bis zum Übergang Radhaus/Stoßfänger komplett umzulegen. - Im Übergangsbereich ist die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des hinteren Stoßfängers zu kürzen. Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 54R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 20.02.2012 RA-000668-A0-104-05~FI-4-100-56_5-ET35_54R7704.docx