Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48238
Nr. : RA-000668-B0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R7704
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 54R7704.03
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: 675 kg
bei Reifenabrollumfang: 2010 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
EC8, EC9, ED2, ED3, ED4, ED6, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40333 110 Nm
ED7, ED9, EE8, EE9, EG2, EG3, M12x1,5
EG4, EG5, EG6, EG8, EG9, EH6,
EH9, EJ1, EJ2, EJ6, EJ8, EJ9,
EK1, EK3, EK4, EM2, EP1, EP2,
EP4, EU5, EU6, EU7, EU8, EU9,
GD1, GD5, GE2, GE3, GE6, GG1,
GG2, GG3, GG5, GG6, GP1, HW,
MA8, MA9, MB1, MB2, MB3, MB4,
MB7, MB8, MB9, MC1
RA-000668-B0-104-04a~HO-4-100-56-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48238
Nr. : RA-000668-B0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
ED2 E713
ED3 E965
ED3 F311
ED4 E714
ED6 F180
ED7 E718
ED9 E715
EC8 E716
EC9 E717
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96 Honda Civic 195/40R17 A01) bis A10)
K03)K04)K12)
205/40R17
G01)
4/100//56
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
EE8 F468
EE9 F469
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Honda Civic 195/40R17 A01) bis A10)
K03)K04)K12)
205/40R17
G01)
4/100//56
Typ: HW
ABE / EG-Genehmigung: F340
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 90 Honda Concerto 205/40R17 A01) bis A10)
G01) K03)K04)K12)
F340/NT03 940/840 4/100//56
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
EG2 G069
EG2 e6*93/81*0017*..
EH6 G070
EH6 e6*93/81*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 118 Honda CRX 195/40R17 A01) bis A10)
K12)K51)
205/40R17
4/100//56
RA-000668-B0-104-04a~HO-4-100-56-ET35_54R7704.docx
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Nr. : RA-000668-B0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
EG3 F876
EG4 F877
EG5 F878
EG8 F875
EH9 F883
EJ1 G623
EJ2 G624
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 93 Honda Civic 195/40R17 A01) bis A10)
K03)K49)K50)
205/40R17
G01)
4/100//56
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
EG6 F879
EG9 F884
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 Honda Civic 195/40R17 A01) bis A10)
K03)K49)K50)
205/40R17
4/100//56
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
MA8 G916
MA8 e11*93/81*0018*..
MA9 G917
MA9 e11*93/81*0022*..
MB1 G918
MB1 e11*93/81*0023*..
MB2 e11*96/27*0067*..
MB3 e11*96/27*0068*..
MB4 e11*96/27*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 93 Honda Civic 195/40R17 A01) bis A10)
K03)K12)
205/40R17
G01)
4/100//56
Typ: MB7
ABE / EG-Genehmigung: e11*96/27*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 77 Honda Civic 205/40R17 A01) bis A10)
G01) K03)K12)
e11*96/27*0069*01E 940/840 4/100//56
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48238
Nr. : RA-000668-B0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
EJ9 e6*93/81*0006*..
EK3 e6*93/81*0007*..
EK1 e6*93/81*0008*..
EJ6 e6*93/81*0013*..
EJ8 e6*93/81*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92 Honda Civic 195/40R17 A01) bis A10)
K03)K16)
205/40R17
G01)
4/100//56
Typ: EK4
ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 Honda Civic v-tec 195/40R17 A01) bis A10)
K03)K16)
205/40R17
e6*93/81*0009*02E 4/100//56
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
MB8 e11*96/79*0087*..
MB9 e11*96/79*0088*.. , e11*98/14*0088*..
MC1 e11*96/79*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92 Honda Civic Aerodeck 195/40R17 A01) bis A10)
K03) K16)
205/40R17
G01)K01)
4/100//56
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
EU5 e11*98/14*0158*..
EU6 e11*98/14*0159*..
EU7 e11*98/14*0160*..
EU8 e11*98/14*0161*..
EU9 e11*98/14*0189*..
EP1 e11*98/14*0173*..
EP2 e11*98/14*0174*..
EP4 e11*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 81 Honda Civic 195/45R17 A02) bis A10)
205/45R17
215/40R17
A01)K37)
4/100//56
RA-000668-B0-104-04a~HO-4-100-56-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48238
Nr. : RA-000668-B0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Typ: EM2
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 92 Civic Coupe 195/45R17 A02) bis A10)
205/45R17
215/40R17
A01)K15)
e6*98/14*0080*00 830/800 4/100/56,1
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
GD5 e6*98/14*0087*..
GD1 e6*98/14*0088*..
GE2 e6*2001/116*0101*..
GE3 e6*2001/116*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 61 Honda Jazz 195/40R17 A01) bis A10)
K41)
205/40R17
K26)G01)
800/730 4/100//56
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GE6 e6*2001/116*0126*..
GE6 e6*2007/46*0011*..
GG1 e6*2001/116*0125*..
GG1 e6*2007/46*0010*..
GG2 e6*2001/116*0127*..
GG2 e6*2007/46*0015*..
GG3 e6*2001/116*0128*..
GG3 e6*2007/46*0016*..
GG5 e6*2001/116*0131*..
GG5 e6*2007/46*0013*..
GG6 e6*2001/116*0132*..
GG6 e6*2007/46*0014*..
GP1 e6*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 73 Honda Jazz, Jazz Hybrid 195/40R17 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K12)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000668-B0-104-04a~HO-4-100-56-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48238
Nr. : RA-000668-B0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48238
Nr. : RA-000668-B0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K37) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 250 mm oberhalb
Unterkante Tür bis zum hinteren Stoßfänger umzulegen.
K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 150 mm vor
der Radmitte um- und eng anzulegen,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers - Blech und Kunststoff - ist im Bereich der
Stoßfängeroberkante zu kürzen,
- die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen,
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante 150
mm nach unten zu kürzen und die in diesem Bereich befindliche
Befestigungsschraube für den Kunststoffinnenkotflügel nach unten zu versetzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48238
Nr. : RA-000668-B0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
K49) An Achse 1 sind die beiden oberen Spreiznieten zur Befestigung des
Kunststoffinnenkotflügels zu entfernen, die Blechlaschen hochzubiegen und der
Innenkotflügel mit den Spreiznieten wieder zu befestigen. Die Stellung der Spreiznieten ist
dann waagerecht.
K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 100 mm unterhalb der Zierleiste
bis zum Stoßfänger komplett anzulegen. Die nach innen stehende Befestigungslasche
des Stoßfängers ist bis zur Schraube zu kürzen.
K51) An Achse 1 ist die Befestigungsniete des Kunststoffinnenkotflügels oberhalb der Radmitte
zu entfernen.
Die Anlage Nr. 4a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 01.04.2015
RA-000668-B0-104-04a~HO-4-100-56-ET35_54R7704.docx