Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R7704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 54R7704.03
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast: 675 kg
bei Reifenabrollumfang: 2010 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan (J)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
K12, E11 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP 40364 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
K13 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40353 110 Nm
M12x1,25
RA-000668-A0-104-08a~NI-4-100-60-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Typ: K12
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0195*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 81 Nissan Micra, 205/40R17 A01) bis A10)
Nissan Micra Cabrio K03)K04)K11)
(Serie 165/70R14 ww. 215/35R17 K16)K24)
175/60R15 ww. K26)
185/50R16)
48 bis 81 Nissan Micra, 205/40R17 A01) bis A10)
Nissan Micra Cabrio K03)K04)K11)
(Serie 175/65R15) 215/35R17 K16)K24)
G01)K26)
63 Nissan Micra 205/40R17 A01) bis A10)
(Serie 175/65R15 ww. K03)K04)K11)
185/50R16) 215/35R17 K16)K24)
K26)
e11*2001/0195*0195*16 875/800 4/100/60,1
Typ: E11
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0268*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 85 Nissan Note 205/45R17 A01) bis A10)
K03)K04)
215/40R17
K01)K04)
e11*2001/116*0268*13 901/793 4/100/60
Typ: K13
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1111*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 72 Nissan Micra 205/40R17 A01) bis A10)
(5-türig) K04) K01)K20)K28)
215/35R17
K02)
e13*2007/46*1111*03 825/750 4/100/60
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
RA-000668-A0-104-08a~NI-4-100-60-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K24) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Achse (im
Lenkeinschlagbereich) zur Fahrzeugmitte hin um 10 mm nachzuarbeiten. Kontrolle durch
Kreisfahrt.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
RA-000668-A0-104-08a~NI-4-100-60-ET35_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Die Anlage Nr. 8a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 20.02.2012
RA-000668-A0-104-08a~NI-4-100-60-ET35_54R7704.docx