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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48238
Nr. :                      RA-000668-B0-104
Anlage-Nr. :               5b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    54R7704
Art des Rades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              RONAL
Radausführung:                                           54R7704.03
Radgröße:                                                  7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                     4
Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast:                                           675 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2010 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
A-H, A-H/C, A-H/SW, A-H/NB, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                  ZP40356 110 Nm
Calibra-A, Corsa-C, GMIB,      M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
GMIC, GMIH, GMIJ, J96,
J96/KOMBI, Opel Astra-F, Opel
Astra-F-Cabrio, Opel Astra-F-
Caravan, Opel Astra-F-CC, S-D,
S-D/VAN, S-D/V, T92,
T92/Conv, T92/Kombi, T98,
T98/CNG, T98/Kombi, T98/NB,
T98C, Vectra-A, Vectra-A-CC,
Vectra-A-X, X01/Z12XE MT,
X01Monocab, X-C/Roadster


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48238
Nr. :                      RA-000668-B0-104
Anlage-Nr. :               5b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7704


Typ:                         Vectra-A
ABE / EG-Genehmigung:        E947; E947/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 42 bis 95    Vectra                  205/40R17                          A01) bis A10)
                                                                         K03a)K04a)K12)K13)
                                         215/40R17                       K22)K35)

E947/1/NT10E   945/840                                                   4/100/56,6



Typ:                         Vectra-A-CC
ABE / EG-Genehmigung:        E948; E948/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 42 bis 95    Vectra                  205/40R17                          A01) bis A10)
                                                                         K03a)K04a)K12)K13)
                                         215/40R17                       K22)K35)

E948/1/NT10E   945/840                                                   4/100/56,6



Typ:                         Vectra-A-X
ABE / EG-Genehmigung:        E951; E951/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 110   Vectra 4 x 4,           205/40R17                          A01) bis A10)
              Vectra 2000                                                K03a)K04a)K12)K13)
                                      215/40R17                          K22)K35)

E951/1NT7E     935/930                                                   4/100/56,5



Typ:                         Calibra-A
ABE / EG-Genehmigung:        F406
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Calibra                  215/40R17                         A01) bis A10)
                                                                         K03a)K13)K22)K43)

F406/NT15      915/830                                                   4/100/56,6



Typ:                         Opel Astra-F-Caravan
ABE / EG-Genehmigung:        F854
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 42 bis 110   Astra Caravan           205/40R17                          A01) bis A10)
                                      K33)                               K03a)K04a)

                                         215/40R17
                                         G01)K34)
F854/NT15      900/860                                                   4/100/56,6




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48238
Nr. :                      RA-000668-B0-104
Anlage-Nr. :               5b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7704


Typ:                         Opel Astra-F-CC
ABE / EG-Genehmigung:        F857
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 42 bis 110   Astra                   205/40R17                           A01) bis A10)
                                      K33)                                K03a)K04a)

                                         215/40R17
                                         G01) K34)
F857/NT14          900/765                                                4/100/56,6



Typ:                         Opel Astra-F
ABE / EG-Genehmigung:        G065
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 42 bis 100   Astra                   205/40R17                           A01) bis A10)
                                      K33)                                K03a)K04a)

                                         215/40R17
                                         G01) K34)
G065/NT11          900/765                                                4/100/56,5



Typ:                         Opel Astra-F-Cabrio
ABE / EG-Genehmigung:        G372
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 85    Astra Cabrio            205/40R17                           A01) bis A10)
                                      K33)                                K03a)K04a)

                                         215/40R17
                                         G01) K34)
G372/NT08          850/800                                                4/100/56,5



Typ:                         T92/Conv
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85    Astra-F-Cabrio           205/40R17                          A01) bis A10)
                                       K33)                               K03)K04)

                                         215/40R17
                                         G01) K34)
e1*96/79*0076*00   865/800                                                4/100/56,5



Typ:                          T92/Kombi
ABE / EG-Genehmigung:         e1*96/79*0075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 100   Astra-F Caravan           205/40R17                         A01) bis A10)
                                        K33)                              K03)K04)

                                         215/40R17
                                         G01) K34)
e1*96/79*0075*00   900/845 (925)                                          4/100/56,6




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48238
Nr. :                      RA-000668-B0-104
Anlage-Nr. :               5b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7704


Typ:                         T92
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0074*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 100   Astra-F,                 205/40R17                                       A01) bis A10)
              Astra-F-CC               K33)                                            K03)K04)

                                           215/40R17
                                           G01) K34)
e1*96/79*0074*01    900/800 (900)                                                      4/100/56,6



Typ:                           J96
ABE / EG-Genehmigung:          e1*93/81*0030*.. , e1*95/54*0030*.., e1*98/14*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55           Opel Vectra-B,             205/45R17                                     A01) bis A10)
              Opel Vectra-B-CC           G01)                                          K15)K18)
              (Serie nur 175/70R14)                                                    E41)
                                         215/40R17

 55 bis 85          Opel Vectra-B,         205/45R17                                   A01) bis A10)
                    Opel Vectra-B-CC                                                   K15)K18)
                                           215/40R17

e1*98/14*0030*12    1020/920(975)                                                      4/100/56,5



Typ:                          J96/KOMBI
ABE / EG-Genehmigung:         e1*95/54*0044*.., e1*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85    Opel Vectra-B-Caravan     205/45R17                                      A01) bis A10)
                                                                                       K15)K18)
                                           215/40R17

e1*98/14*0044*08    1020/1000(1055)                                                    4/100/56,5



Typ:                         T98
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0086*.., e1*98/14*0086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 92    Astra-G                  205/45R17                                       A01) bis A10)
                                                                                       K43)
                                           215/40R17

e1*98/14*0086*20E   1035/820(895)                                                      4/100/56,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48238
Nr. :                      RA-000668-B0-104
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    5 / 13                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7704


Typ:                          T98/Kombi
ABE / EG-Genehmigung:         e1*97/27*0087*.., e1*98/14*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 92    Astra-G-Caravan           205/45R17                           A02) bis A10)

                                          215/40R17

e1*98/14*0087*19E     1005/885(960)                                         4/100/56,5



Typ:                            T98/NB
ABE / EG-Genehmigung:           e1*97/27*0101*.., e1*98/14*0101*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 92    Astra-G                     205/45R17                         A01) bis A10)
              (Stufenheck 4-türig)                                          K43)
                                          215/40R17

e1*98/14*0101*16E     1035/820(895)                                         4/100/56,5



Typ:                          T98C
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 92    Astra-G-Coupe,            205/45R17                           A01) bis A10)
              Astra -G-Cabrio                                               K43)
                                        215/40R17

e1*98/14*0132*15E     955/845(840)                                          5/110/65



Typ:                          T98/CNG
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0216*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 71           Astra-G-Caravan CNG      205/45R17                            A02) bis A10)

                                          215/40R17

e1*2001/116*0216*03   885/1000 (1050)                                       4/100/56,5



Typ:                         Corsa-C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0148*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 43 bis 92    Corsa C                  205/40R17                            A01) bis A10)
                                       G01)                                 K04)K59) K60)

e1*98/14*0148*12      880/760(805)                                          4/100/56,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48238
Nr. :                      RA-000668-B0-104
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    6 / 13                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7704


Typ:                          X01/Z12XE MT
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 59    Corsa C Dual Fuel        205/40R17                         A01) bis A10)
                                       G01)                              K04)K59) K60)

e1*2001/116*0215*02    770/705 (750)                                     4/100/56,5



Typ:                         X01Monocab
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 92    Meriva-A                205/40R17                          A01) bis A10)
                                                                         K03)K04)K68)
                                         205/45R17

                                         215/40R17

e1*2001/116*0215*17    1005/950(975)                                     4/100/56,5



Typ:                         GMIC
ABE / EG-Genehmigung:        e50*2001/116*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 77    Meriva LPG              205/40R17                          A01) bis A10)
                                                                         K03)K04)K68)
                                         205/45R17

                                         215/40R17

e50*2001/116*0002*04   960/950(975)                                      4/100/56,5



Typ:                         X-C/Roadster
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0227*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 92    Tigra                   195/40R17                          A01) bis A10)
                                                                         K04)
                                         205/40R17

                                         205/45R17

                                         215/35R17
                                         K03)

                                         215/40R17
                                         K03)K28)
e11*2001/116*0227*08   895/680(0)                                        4/100/56,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48238
Nr. :                      RA-000668-B0-104
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    7 / 13                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7704


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H                               e1*2001/116*0261*..
A-H                               e1*2007/46*0344*..
A-H                               e11*2001/116*0246*..
A-H                               e11*2001/116*0247*..
A-H/C                             e4*2001/116*0094*..
A-H/NB                            e1*2001/116*0454*..
A-H/NB                            e1*2007/46*0340*..
A-H/SW                            e1*2001/116*0293*..
A-H/SW                            e1*2007/46*0341*..
GMIH                              e50*2001/116*0007*..
GMIJ                              e50*2001/116*0008*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85       Opel Astra                 205/45R17                         A02) bis A10)
                (Limousine 3- u. 5-türig,  A93)
                Kombi, StationWagon; 4-
                Loch)                      205/50R17

                                           215/45R17
                                           A93)

                                           225/45R17




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GMIB                            e50*2001/116*0001*..
S-D                             e1*2001/116*0379*..
S-D/V                           e50*2007/46*0055*..
S-D/Van                         e1*2007/46*0505*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 74       Opel Corsa D, Corsa D Van 195/45R17                          A02) bis A10)
                , Corsa D LPG             A93)
                (4-Loch)
                                          205/45R17

                                           215/40R17

                                           215/45R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48238
Nr. :                      RA-000668-B0-104
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    8 / 13                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                            e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85       Opel Corsa E            195/45R17                         A02) bis A10)

                                         205/40R17
                                         A93)

                                         205/45R17

                                         215/40R17
                                         A01)A93a)K04)K91)

                                         215/45R17
                                         A01)K04)K13)K22)K25)K91)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                            e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85       Opel Adam               195/45R17                         A02) bis A10)
                                        A93a)

                                         205/45R17

                                         215/40R17

                                         215/45R17
                                         A01)K19)K87)K88)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                            e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 110      Opel Adam Rocks         195/45R17                         A02) bis A10)
                                        A93a)

                                         205/45R17

                                         215/40R17

                                         215/45R17
                                         A01)K19)K87)K88)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48238
Nr. :                      RA-000668-B0-104
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Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48238
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A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E41) Hier genannte Auflagen gelten nur für Fahrzeugausführungen mit EG-Genehm.- Nr.
     e1*93/81*0030* 00 und Motorleistung 55 kW.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
     Maßnahmen erforderlich sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
     hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
     serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
     erforderlich sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48238
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K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist ab Stoßfänger nach vorn hin bis ca. 100 mm unterhalb der
        Seitenleiste umzulegen,
     - zusätzlich ist das Innenradhausblech an das äußere anzuformen, und zwar in einem
        Bereich von ca. 200 mm vor und 100 mm hinter der Radmitte auf einer Breite von ca.
        30 mm (Bereich beginnt etwa 70 mm oberhalb der Radhauskante),
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche
        ist nach außen aufzuweiten.

K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination zu gewährleisten sind
     folgende Maßnahmen erforderlich:
     - an Achse 1 und 2 sind Radhausausschnittkanten oberhalb der Stoßleisten komplett
         umzulegen,
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche
         ist nach außen aufzuweiten,
     - weiterhin sind die Kanten von Schweller und Heckschürze abzuschrägen,
     - zusätzlich muss an Achse 1 die Kante des Innenkotflügels im oben beschriebenen
         Bereich auf einer Tiefe von ca. 30 mm abgeschnitten werden,
     - an Achse 2 ist zusätzlich das Innenradhausblech an das äußere anzuformen, und
         zwar in einem Bereich von ca. 200 mm vor und 100 mm hinter der Radmitte auf einer
         Breite von ca. 30 mm (Bereich beginnt etwa 70 mm oberhalb der Radhauskante).

K35) Gilt für Fz.-Ausführungen mit 2,0 l-Motor ab ABE-Nr. E947/1 NT03, bzw. E948/1 NT04
     (größere Spurweite Achse 2):
     An Achse 2 sind die Radhauskanten komplett um- und anzulegen.

K43) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K59) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die ins Radhaus ragenden Kanten der Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich von
        ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48238
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K60) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die ins Radhaus ragenden Kanten der Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich vom
        Schweller bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger auf eine Restbreite von ca. 5
        mm zu kürzen,
     - die ins Radhaus ragenden Kanten des Kunststoffstoßfängers sind ab der
        Stoßfängeroberkante ca. 160 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu
        kürzen,
     - die ins Radhaus ragenden Enden der Befestigungsschrauben der
        Kunststoffverbreiterungen sind bis auf Höhe der Befestigungsmuttern zu kürzen,
     - die Radhausblechkanten des Radausschnitts (hinter den
        Kunststoffverbreiterungsschalen) sind um ca. 10 mm nach außen aufzuweiten,
     - das Radhaus ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte aufzuweiten.

K68) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - der obere Kunststoffhalter des hinteren Stoßfängers ist hinter dem Befestigungspunkt
        komplett zu kürzen,
     - das Innenradhausblech ist im Bereich des Originalbefestigungspunktes des
        Stoßfängers um ca. 10 mm zu kürzen,
     - der Übergangsbereich vom Stoßfängerende zum Blechradhaus ist um ca. 5 mm
        aufzuweiten,
     - die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante (Kunststoff) ist auf einer Länge von ca. 200
        mm auf Restbreite von ca.5 mm zu kürzen,
     - das Stoßfängerende ist mit einer Blechtreibschraube im Übergangsbereich zum
        Blechradhaus zu befestigen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm unterhalb der
        Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).

K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
     - im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom
        Kunststoffinnenkotflügel ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante)
        auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus
        klebend zu befestigen.

K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschraube an den Blechlasche im Bereich 30° hinter der Radmitte ist
        zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind von der Oberkante Stoßfänger bis 30°
        hinter der Radmitte umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48238
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K91) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem
        Schweller bis zu Oberkante Stoßfänger um 10 mm aufzuweiten,
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
        gemessen von der Radhauskante - auszuschneiden,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
        Radhauskante zu kürzen.


Die Anlage Nr. 5b mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 01.04.2015




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